Vorkaufsrecht in Berlin: Da geht noch was
In Mitte will der Bezirk erstmals das Vorkaufsrecht nutzen, um Mieter zu schützen. Doch der Käufer legt Widerspruch ein.
Erstmals hat der Bezirk Mitte per Vorkaufsrecht ein Haus gekauft. Vor rund zwei Monaten gab Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) bekannt, dass die 15 Wohnungen der Rathenower Straße 50 an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) gehen, um die Mieter*innen vor steigenden Mieten zu schützen.
Der ursprüngliche private Käufer hatte die Abwendungsvereinbarung, mit der er sich den Zielen des Milieuschutzes verpflichtet hätte, nicht unterschrieben. Der Bezirk konnte zuschlagen. Die Mieter*innen jubelten. Doch nun hat der private Käufer, der laut Bezirksamt anonym bleiben will, überraschend Widerspruch eingelegt. Sofern der Bezirk nicht zurückzieht und es zur Klage kommt, droht ein langer Rechtsstreit.
„Wir hoffen, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht für die Rathenower Straße 50 jetzt konsequent durchsetzt“, sagt Katharina Mayer, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion in Mitte. Auch für weitere Vorkäufe sei Personal im Bezirksamt Mitte aufgestockt worden. Dass der Vorkauf in Mitte mittlerweile überhaupt geprüft werde, sei ein guter Anfang, so Mayer. Während Mitte zum ersten Mal das Vorkaufsrecht ausübt, hat es Friedrichshain-Kreuzberg bereits elf Mal getan – der Bezirk ist Vorreiter in Sachen Vorkauf. Die notwendigen Strukturen für die Umsetzung würden dort bereits bestehen, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins: „Ob Mitte nun nachzieht, bleibt abzuwarten – die Rathenower Straße 50 könnte ein Startschuss sein.“
Schutz vor Verdrängung
Mit dem Vorkaufsrecht sollen Mieter*innen vor Verdrängung geschützt werden. Wenn in einem Milieuschutzgebiet ein Haus verkauft wird, hat der Bezirk zwei Monate Zeit, um in den Kaufvertrag einzusteigen. Die ursprünglichen Käufer können dem Vorkauf begegnen, indem sie eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben und damit etwa auf Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder teure Luxusmodernisierung verzichten.
Gustav Schneider, Mieter
Unterzeichnet der Käufer nicht, kann der Bezirk das Haus erwerben – auch für Dritte wie Wohnungsbaugesellschaften. Dass das Instrument in Berlin häufiger eingesetzt werden soll, steht im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün. Mit den vollen Taschen der sechs Berliner Wohnungsbaugesellschaften und finanzieller Beisteuerung durch das Land lässt sich der Vorkauf finanzieren.
Doch nicht nur im Fall Rathenower Straße 50 droht ein langer Rechtsstreit. Wann der Bezirk den ursprünglichen Käufer ausbooten kann, ist rechtlich umstritten. So können Bezirke das Vorkaufsrecht auch zum Verkehrswert des Grundstücks ausüben, wenn der Kaufpreis diesen deutlich überschreitet – doch rechtlich ist dies noch nicht abschließend geklärt. Insgesamt sieben Verfahren wurden berlinweit bisher von ursprünglichen Käufern gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts angestrengt. „Um mehr Klarheit für die Umsetzung des Vorkaufs zu erlangen, wird mit Spannung auf künftige Gerichtsurteile wie für die Großgörschenstraße geschaut“, so Wild.
Baustadtrat Gothe teilte den Mieter*innen schriftlich mit, dass der Bezirk die Widersprüche schnellstmöglich bearbeiten werde. Für die Mieter*innen der Rathenower Straße 50 gelten nach wie vor die Regeln des Milieuschutzes. Zusätzliche Kriterien durch eine Abwendungsvereinbarung würden die Mieter jedoch langfristig schützen.
„Für uns Mieter*innen war von Anfang an klar, dass hier niemand klein beigeben will“, sagt Gustav Schneider, der in der Rathenower Straße 50 wohnt. Als er erfuhr, dass das Haus verkauft werden soll, ergriff er die Initiative: Er holte die Nachbarn ins Boot. „Wir werden nicht einfach hinnehmen, was hinter unserem Rücken ausgehandelt wird“, so Schneider.
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