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Vorbestrafter Neonazi macht JagdprüfungLegaler Waffenbesitz in Aussicht

Sven Krüger ist rechtsextrem und wegen Körperverletzung vorbestraft. Er kann jetzt einen Jagdschein beantragen, der Umgang mit Schusswaffen erlaubt.

Vorbestraft unter anderem wegen schwerer Körperverletzung: Sven Krüger 2011 im Landgericht Schwerin Foto: dpa / Jens Büttner

D ie „Wählergemeinschaft Heimat“ heizt in der Region Grevesmühlen die Stimmung gegen geplante Geflüchtetenunterkünfte weiter an. Auf ihrer Face­book-Seite mahnt die „Wählergemeinschaft“ um Sven Krüger zu einer Unterkunft in Upahl nahe der Stadt in Mecklenburg-Vorpommern an: „Wenn Upahl verliert, dann sind die Containerdorf-Bauer nicht mehr aufzuhalten.“

Überall würden „dann Dörfer mit ‚bunter Vielfalt‘ in Blech-Einheitsbauten beglückt“. Der Traum vom „friedlichen Landleben“ würde dann vorbei sein. Krüger hetzt schon lange gegen Geflüchtete. Der vorbestrafte Rechts­extreme konnte dennoch eine Jä­ge­r*in­nen­prü­fung erfolgreich absolvieren.

Seit Jahren ist Krüger in Mecklenburg-Vorpommern eine Größe in der rechtsextremen Szene. Der frühere Kameradschaftsanführer und ehemalige NPD-Mandatsträger ist heute Gemeinderatsmitglied in Gägelow und immer wieder in den Medien.

Das kleine Dorf Jamel, wo der Abrissunternehmer mit Familie lebt, erklärte der 48-Jährige zur „national befreiten Zone“. Im Laufe der Jahre gelang es ihm, der in dem Dorf aufgewachsen war, dass immer mehr Gleichgesinnte dorthin zogen. Schon 1999 war er nach einem Überfall auf eine Jugendgruppe auf einem Campingplatz als Haupttäter zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Bis 2011 wies Krügers Polizeiakte 51 Vorstrafen auf: wegen schwerer Körperverletzung, gewerbsmäßiger Hehlerei, Landfriedensbruchs, Einbruchs, Diebstahls, räuberischer Erpressung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

Prüfung ohne Führungszeugnis

Seine Jagdprüfung durfte er am 24. Februar in Stralsund trotzdem machen, das Prüfungszeugnis veröffentliche er online. Die Urkunde trägt den Stempel der Jagdbehörde des Kreises Vorpommern-Rügen. In seinem Heimat-Landkreis wäre der ehemalige Hammerskin nicht zur Prüfung zugelassen worden, heißt es. Ganz legal könnte der auch wegen illegalen Waffenbesitzes Verurteilte nun Gewehre und Pistolen beziehen.

Für Michael Noetzel, Sprecher der Linken-Landtagsfraktion für Innenpolitik und Rechtsextremismus, ist das „blankes Behördenversagen“. Nun müsse verhindert werden, dass Krüger einen Jagdschein erhält und damit die Erlaubnis zum Umgang mit und Besitz von Waffen, sagt Noetzel.

In Mecklenburg-Vorpommern, versichert Innenminister Christian Pegel (SPD) stetig, sollen Rechtsextreme und Reichsbewegte keine Waffen führen dürfen. Die Crux: In dem Bundesland muss für die Prüfung kein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Der rechtsextreme Hintergrund sei dem Landkreis zudem nicht bekannt gewesen, erklärte eine Sprecherin.

Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Pflicht zum Führungszeugnis gekippt. Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt erst, wenn ein Jagdschein beantragt wird. Den Schein kann Krüger aber auch an anderer Stelle irgendwann einmal beantragen.

Auf Facebook warnt er wegen der angeblichen Krise der Geflüchtetenpolitik mit Hinweis auf die Ausschreitungen 1992 in Rostock-Lichtenhagen: „Die Geschichte muss sich nicht wiederholen, wenn Politiker es nicht befeuern.“

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Andreas Speit
Autor
Rechtsextremismusexperte, Jahrgang 1966. In der taz-Nord schreibt er seit 2005 die Kolumne „Der Rechte Rand“. Regelmäßig hält er Vorträge bei NGOs und staatlichen Trägern. Für die Veröffentlichungen wurde er 2007 Lokaljournalist des Jahres und erhielt den Preis des Medium Magazin, 2008 Mitpreisträger des "Grimme Online Award 2008" für das Zeit-Online-Portal "Störungsmelder" und 2012 Journalisten-Sonderpreis "TON ANGEBEN. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" des Deutschen Journalistenverbandes und des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Letzte Bücher: herausgegeben: Das Netzwerk der Identitären - Ideologie und Aktionen der Neuen Rechten (2018), Die Entkultivierung des Bürgertum (2019), mit Andrea Röpke: Völkische Landnahme -Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos (2019) mit Jena-Philipp Baeck herausgegeben: Rechte EgoShooter - Von der virtuellen Hetzte zum Livestream-Attentat (2020), Verqueres Denken - Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus (2021).
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7 Kommentare

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  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Hat der Bürgermeister der Gemeinde Harsum einen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins?



    www.verwaltungsger...cheins-219504.html (*)

    >>Prozess um Waffenschein: Nur Schreckschüsse gegen Drohbriefe



    Der Bürgermeister der niedersächsischen Gemeinde Harsum fühlt sich und seine Familie akut bedroht – einen Waffenschein bekommt er trotzdem nicht.Nein, hat ER nicht.>Im Vorfeld sei eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Hildesheim eingeholt worden, nach deren Aussage keinerlei Erkenntnisse vorgelegen hätten, [hier kommts -->] dass der Kläger jemals Opfer einer Straftat geworden sei. ...



    Auch die Polizeidirektion Göttingen, von der eine ergänzende Stellungnahme eingeholt worden sei, sei zur selben Einschätzung gelangt.

  • Vielen dank für diesen erschütternden Bericht.



    Diese Misstände sollten dazu führen das eine Debatte über die generelle Abschaffung der Jagd geführt wird. Jagd ist im wesentlichen ökologisch kontraproduktiv und Waffenbesitz und die damit verbundene Möglichkeit der Nutzung ist sowohl für Mensch als auch Tier lebensgefährlich. Die Freude einer Minderheit an einem blutrünstigen Hobby wiegt das Leid auf der anderen Seite in kleinster weise auf.

    • @niko:

      Wenn ich’s recht seh - erschütternd an diesem Bericht ist die Unkenntnis & mangelnde Professionalität des Autors.



      Das “Der vorbestrafte Rechts­extreme konnte dennoch eine Jä­ge­r*in­nen­prü­fung erfolgreich absolvieren.“



      Mag frauman so oder so finden! But.



      Diese Prüfung berechtigt zu nix. Denn.



      Das hier insinuierte braucht den Jagdschein! “Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:



      Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die meisten fordern die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang (mindestens 60 Stunden Theorie sowie 60 Stunden Praxis). In jedem Fall schließt die Jägerprüfung mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.



      Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)



      (& Däh!)



      persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt (Get it?!)



      Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden. Zu diesen Einschränkungen zählt unter anderem, dass die Jagd nur in Begleitung eines Erziehungsberichtigten oder mit einer von den Erziehungsberechtigten genehmigten Person ausgeführt werden darf.“



      de.wikipedia.org/wiki/Jagdschein

  • Naja viel Rauch um nichts.



    Die bestandene Prüfung erlaubt ihm nur seinen ersten Jagdschein zu beantragen.



    Und dieser wird ihm nirgends erteilt da er die dafür benötigten Voraussetzungen nicht erfüllt.



    Er sich dafür garnix kaufen, schon gar keine Waffen oder Munition (zumindest legal).



    Im Eindefekt hat er nur ne menge seiner eigenen Zeit und Geld verschwendet...

  • Leider war das ein journalistischer Fehler. Zwei falsche Überschriften in einem Artikel ist selbst für die TAZ schon was Besonderes. Vor allem weil der Text ja halbwegs korrekt ist.



    1. Erlaubnis zum Waffenbesitz erteilt: Nein - nicht die bestandene Prüfung sondern der Jagdschein berechtigt zum -



    2. Vorbestrafte Neonazi bekommt Jagdschein: Nein - hat er nicht bekommen und wird auch nicht bekommen - denn zur Erteilung des Jagdscheins (geht nur bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde) wird die Zuverlässigkeit überprüft - also ob Vorstrafen bestehen und sogar ob der Verfassungsschutz einschlägige Erkenntnisse hat - das heißt auch wenn in vielen Jahren die Vorstrafen gelöscht werden - wird es keinen Jagdschein für ihn geben. Und das finde ich echt gut so!

    Dies Rechtssystematik ist wichtig, damit die Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht einmalig bei der Jagdscheinprüfung sondern jeweils zeitnah bei der Erteilung oder der Verlängerung des Jagdscheins erfolgen kann.



    Soviel zur journalistischen Sorgfalt.

    • @grannus:

      War - lang lang her - noch als Proberichter für son Quatsch zuständig!



      Glaube - Sie haben recht. Woll.

  • Moment, ich habe das Gefühl das Herr Speit einiges durcheinanderwirft.

    Eine Jägerprüfung ist Grundvoraussetzung für einen Jagdschein. Einen Jagdschein gibt es nur nach Vorlage eines Führungszeugnisses. Und nur durch einen Jagdschein ist man Berechtigt Lang- und Kurzwaffen zu erwerben.

    Und da Sven ein verkorkstes Führungszeugnis hat wird er keinen Jagdschein bekommen. Damit schließt sich der Kreis und es gibt auch keine Probleme.