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Vor Auftritt im UntersuchungssauschussEdathy nennt seinen Informanten

Der SPD-Mann Michael Hartmann habe ihn vor Kinderporno-Ermittlungen gewarnt, sagte Sebastian Edathy dem „Stern“. Die Infos habe dieser vom BKA bekommen.

Zurück in der Öffentlichkeit: Sebastian Edathy. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist nach eigener Darstellung von seinem Parteifreund Michael Hartmann vor möglichen Kinderpornografie-Ermittlungen gewarnt worden. Das enthüllte Edathy im Gespräch mit dem Stern, wie das Hamburger Magazin am Samstag mitteilte. Der Fall hatte im Frühjahr der schwarz-roten Koalition den Start verhagelt, CSU-Minister Hans-Peter Friedrich trat zurück. Am Donnerstag will Edathy vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss erscheinen.

Dem Stern erzählte er, Hartmann habe ihm am Rande des SPD-Parteitags in Leipzig im November 2013 in einem persönlichen Gespräch über die Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) informiert. Der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Hartmann wiederum soll nach Angaben Edathys die Information angeblich vom damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke erhalten haben.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur ließ der mittlerweile pensionierte Ziercke über eine BKA-Sprecherin mitteilen, die Behauptungen seien unzutreffend. Hartmann war auf dpa-Anfrage für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Dem Stern sagte der Innenexperte, der im Sommer wegen Konsums der illegalen Droge Crystal Meth in den Schlagzeilen war: „Aus Respekt vor der Arbeit des Untersuchungsausschusses, von dem ich wahrscheinlich als Zeuge geladen werde, möchte ich mich dazu nicht äußern.“

Edathy, der seine Aussagen im Stern mit einer Eidesstattlichen Versicherung untermauert hat, wird am Donnerstag vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags in Berlin erwartet. Ab Februar 2015 muss sich der frühere Bundestagsabgeordnete des niedersächsischen Wahlkreises Nienburg-Schaumburg wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Der Fall hatte dem CSU-Politiker Friedrich den Ministerjob gekostet. Er gab als Bundesinnenminister Informationen zu Edathy an die SPD-Spitze weiter und trat im Februar – als Agrarminister – zurück.

Seit Monaten geht der Ausschuss der Frage nach, ob Edathy seinerzeit gewarnt wurde. Er soll frühzeitig davon erfahren haben, dass dem BKA eine Liste deutscher Kunden vorlag, die bei einer kanadischen Firma Bilder oder Filme nackter Minderjähriger bestellt hatten. Auf dieser Liste stand auch der Name Edathy. Hartmann, so Edathy im Stern, habe ihm gesagt, dass gegenwärtig in Deutschland geprüft werde, ob das von dort vertriebene Material hierzulande strafbar sei.

Die Edathy-Affäre hatte auch SPD-Bundestagsfraktionschef Thomas Oppermann unter Druck gesetzt. Er hatte im Februar 2014 öffentlich gemacht, dass Friedrich SPD-Chef Sigmar Gabriel auf mögliche Ermittlungen gegen Edathy angesprochen hatte. Gabriel weihte dann Oppermann und den damaligen Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier ein. Später korrigierte Oppermann seine Darstellung, BKA-Präsident Ziercke habe ihm diese Informationen in einem Telefonat bestätigt. Dieses hatte Ziercke bestritten.

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6 Kommentare

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  • Im November 2013 soll Edathy von den Ermittlungen gegen ihn erfahren haben. Sein Anwalt erkundigte sich Ende November bei der Staatsanwaltschaft, ob gegen seinen Mandanten ermittelt werde. Im selben Monat soll der Mann nun und gleich an sechs Tagen Kinderpornos aus dem Internet gezogen haben, obendrein über den Bundestagsserver? Warum sollte er das zu diesem Zeitpunkt getan haben ?

    • @Lola Müller:

      Der November hat - wie wir alle wissen - 30 Tage. Theoretisch (und praktisch) ist es also durchaus möglich, dass Herr E. Anfang November (erste Monatshälfte) Abbildungen von sexualisierter Gewalt an Kindern über den Bundestagsserver bezogen hat. Mitte bis Ende November (zweite Monatshälfte) hat er dann von den Ermittlungen gegen sich erfahren, und reagiert. Es ist zudem eher unwahrscheinlich, dass sein Anwalt danach mit der Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft lange gezögert hat... Also im Moment passt das zeitlich noch zusammen; letztlich sind die tatsächlichen Daten (Downloads, Infos, Kontaktaufnahme) entscheidend.

      • @Lilly Maier:

        Was sind denn "Abbildungen von sexualisierter Gewalt"?

        Es gibt den Begriff der sexuellen Handlung, die nicht vor oder an Kindern vorgenommen werden darf. Ich habe da die Debatten nicht so mitbekommen, ob die mittlerweile den Begriff "sexualisierte Gewalt" auch strafrechtlich mal definiert haben.

         

        Da es in schlechten pädagogischen Berichten auch die Phrase von "sexualisierten Kindern/Jugendlichen" gibt, weiß ich zumindest, dass es keine brauchbare psychologische Beschreibung dafür gibt und Nachfragen diesbezüglich bei dem Berichtschreiber meistens nur Hilflosigkeit hinterlässt. Deshalb würde mich das mal interessieren.

        • @Age Krüger:

          Wer Kinder/Jugendliche zu Handlungen "anhält", die sie von sich aus nicht machen würden bzw. nicht freiwillig machen, übt Gewalt aus. Wenn diese Gewalt dazu dient, denjenigen, der sie ausübt oder betrachtet, sexuell zu erregen, ist es sexualisierte Gewalt. Wenn von dieser Art Gewalt Fotos oder Filme gemacht werden, handelt es sich um Abbildungen sexualisierter Gewalt.

          • @Lilly Maier:

            Danke für die Definition. Die ergibt hier in dem Zusammenhang mit dem Wort "Gewalt" auch Sinn.

             

            Ich würde es dennoch eher, wenn es dazu dient, dass sich jemand erregen will, eine sexuelle Handlung nennen, wenn die Bilder nur zu diesem Zwecke aufgenommen worden sind.

      • @Lilly Maier:

        Möglich ist alles.Auch,dass er für seine kritische Rolle als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses abgestraft wird.Solange nichts bewiesen ist gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.