Vor Abstimmung in der Knesset: Außenminister kritisieren Israels Pläne zur Todesstrafe
Europäische Außenminister appellieren an Israel, eine geplante Änderung des Strafgesetzes abzuwenden. Doch die Zustimmung gilt als sicher.
Foto: Christophe Gateau/dpa
KNA | Vor der abschließenden Debatte im israelischen Parlament zur Todesstrafe haben die Außenminister mehrerer europäischer Länder „tiefe Besorgnis“ geäußert. In einer am Sonntagabend veröffentlichten Erklärung kritisierten die Außenminister von Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten zur Verhängung der Todesstrafe in Israel erheblich erweitern würde.
„Wir fordern die israelischen Entscheidungsträger in der Knesset und der Regierung dringend auf, diese Pläne aufzugeben“, hieß es in der Mitteilung. Voraussichtlich am Montag wird das israelische Parlament abschließend über zwei umstrittene Gesetze abstimmen: Eine Änderung des Strafgesetzes soll die Todesstrafe in bestimmten Fällen zur Pflicht machen; ein weiteres Gesetz will die Todesstrafe für Beteiligte am Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 festlegen. Die Zustimmung des Parlaments gilt als wahrscheinlich.
„Strafe ohne jegliche abschreckende Wirkung“
Die Verabschiedung dieses Gesetzes würde Israels Bekenntnisse zu demokratischen Prinzipien gefährden, betonten jedoch die Außenminister. „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung. Deshalb lehnen wir die Todesstrafe ab, unabhängig von den Umständen weltweit. Die Ablehnung der Todesstrafe ist ein grundlegender Wert, der uns eint“, hieß es weiter.
Formell existiert die Todesstrafe im israelischen Strafrecht unter bestimmten Umständen sowie in Kriegszeiten. Faktisch wurde sie jedoch in der Geschichte des Landes nur einmal vollzogen, nämlich als 1962 der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen „Verbrechen gegen das jüdische Volk“ hingerichtet wurde.
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