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Von Flüchtlingen besetzte Schule in BerlinBezirk klagt gegen die Bewohner

Friedrichshain-Kreuzberg will die Geflüchteten aus der ehemaligen Schule klagen. Die Verhandlungen seien gescheitert, sagt die Bezirksbürgermeisterin.

Ende 2014 sitzen Geflüchtete und Unterstützer vor der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule Foto: dpa

Berlin taz | Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg startet einen neuen Anlauf, um die verbliebenen Bewohner der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg loszuwerden. Nach taz-Informationen hat das Bezirksamt eine zivilrechtliche Räumungsklage beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereicht. Nun muss die Klage den 24 Bewohnern beziehungsweise ihrer Rechtsvertretung zugestellt werden – ob dies bereits geschehen ist, war am Mittwochnachmittag unklar.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte im Gespräch mit der taz die Klage. Sie zeigte sich enttäuscht, dass dieser Weg nun nötig geworden sei: „Den Bewohnern sind sehr weitgehende Angebote gemacht worden. Am Ende haben sie alles, alles abgelehnt“, sagte Herrmann.

Ihr zufolge verharren die zwölf im Haus verbliebenen Männer, sowie zwölf weitere Betroffene, die sich einst erfolgreich gegen eine Räumung gewehrt hatten, auf ihrer Forderung, einen rechtlichen Status als Flüchtlinge zu erlangen. Dieser Lösung stehe allerdings die Senatsverwaltung des Inneren um Senator Frank Henkel (CDU) im Weg. Die Männer seien allesamt ohne Duldung oder gar Aufenthaltserlaubnis.

Henkel selbst reagierte am Nachmittag: „Es ist ein kleines Wunder, dass sich Frau Herrmann endlich dazu durchringt, Recht und Ordnung in der Gerhart-Hauptmann-Schule wiederherzustellen.‎ Das begrüße ich sehr“, sagt er und fügte hinzu: „Es wäre wichtig, zu einem ‎juristischen Erfolg gegen die Besetzer zu kommen. Ich hoffe, dass Herrmanns lange Tatenlosigkeit die Chancen vor Gericht nicht verschlechtert hat.“

Herrmann betonte, dass an Lösungen alles diskutiert wurde, „was die Phantasie hergibt“. Auch sei es den Bewohnern und ihren Unterstützern nicht gelungen, einen Träger für ein von ihnen selbst verwaltetes Flüchtlingszentrum zu finden. Eine Integration in den so genannten „Campus Ohlauer“, der derzeit vom Bezirk auf dem Gelände errichtet wird, ist damit vom Tisch. In einem Neubau auf dem Schulgelände sollen Wohnungen für sozial Schwache, Studierende, Geflüchtete und von Obdachlosigkeit betroffene Frauen errichtet werden, dazu eine Fahrradtiefgarage und eine Bibliothek.

Zeithorizont unklar

Der Nordflügel des Schulgebäudes ist bereits renoviert und soll Platz für 110 Geflüchtete bieten. Abgetrennt von dem Projekt ist der besetzte Südflügel. Wie viel Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung und einer eventuellen Räumung der Bewohner vergehen werde, konnte Herrmann nicht sagen. Ebenso wenig, wie es um die Erfolgschancen in dem Prozess bestellt ist.

Was mögliche Reaktionen betrifft, zeigte sich die Herrmann gelassen, auch wenn die Unterstützung für die Geflüchteten insbesondere aus der linken Szene in der Vergangenheit enorm war. „Das ist kein unangenehmes Thema für mich, sondern für das Land Berlin. Wir als Bezirk haben bis zur Grenze des Möglichen getan, was wir konnten“, so Herrmann. Die Grüne will auch nach der Wahl weiter als Bezirksbürgermeisterin arbeiten.

Die ehemalige Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße war im Dezember 2012 von Flüchtlingen besetzt worden. Zeitweilig lebten dort bis zu 200 Menschen. Im Sommer 2014 endete ein Räumungsversuch nach tagelangen Protesten mit der Unterzeichnung eines Einigungspapier, das mehreren Dutzend Bewohnern den Verbleib zusicherte.

Ein Jahr später wollte der Bezirk diesen Zustand juristisch beenden, scheiterte aber am Einspruch von 24 Bewohnern vor dem Verwaltungsgericht. Dieses argumentierte, es müsse geprüft werden, ob die Betroffenen ein Wohnrecht erworben hätten. Besondere Gründe für eine Räumung, etwa eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, verneinte das Gericht.

Ende September 2015 wurde dieses Urteil in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Eigentümerrechte müssten vor einem Zivilgericht eingeklagt werden, hieß es damals. Diesen Weg geht der Bezirk nun.

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2 Kommentare

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  • Erinnern Sie sich:

    ein humanitäres UN-Kontingent von subsaharischen Arbeitern aus Libyen wurde 2011 nach dem notwendigen Sturz Gaddafis nach Italien verschifft.

    Die meisten von diesen tausenden Menschen wurden aus Italien in Richtung Norden weggeschickt.

    Daraus entstanden die beiden Gruppen Lampedusa in Hamburg und in Berlin.

    Sie haben einen regulären Anspruch auf Asyl, der ihnen nach Sicht der deutschen Behörden nur in Italien zustünde.

    Außerdem gab es einen Aufbruch eines Marsches aus Horb bis nach Berlin, den Refugee Strike / Bus Tour gegen die Lagerunterbringungen und die Rechtlosigkeit von Flüchtenden in D.

     

    Das ist also die restliche Verhandlungsmasse?

  • Ich bin ja nicht wahlberechtigt in Kreuzberg. Wäre ich es würde ich mir aber stark überlegen ob die Leistungen von Frau Herrmann sie zu einer weiteren Amtszeit qualifizieren. Insbesondere im Punkt Schule und dem vorher.