Volksentscheid in Bayern: 50.000 wollen einen Mietendeckel
Die Initative für einen Mietenstopp sammelt mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig. Der Innenminister muss nun handeln.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es bei bestehenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen gibt. Bei Wiedervermietung oder nach Renovierung darf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. „Faire“ Vermieter sollen auf bis zu 80 Prozent der Vergleichsmiete erhöhen können. Ausgenommen sind Wohnungen in neuen Häusern, um Investoren nicht zu vergraulen. Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet.
Der Mietenstopp soll für 162 Städte und Gemeinden in Bayern gelten, in denen ein „angespannter Wohnungsmarkt“ vorliegt. Unterstützer des Bündnisses sind unter anderem DGB, VdK, SPD, Linke, Grüne und ÖDP.
Bei der Pressekonferenz wiesen die Organisatoren auf die Dringlichkeit des Problems hin. „Das Thema brennt die Menschen aus“, sagte der evangelische Pfarrer Felix Leibrock. Die 75-jährige Rentnerin Ute Armanski zahlt für 96 Quadratmeter in München- Haidhausen 1.000 Euro Miete. Nach Renovierungen und mehreren Erhöhungen sollen es 2.300 Euro sein. „Ich kann mein Zuhause in meinem geliebten Viertel nicht mehr halten“, klagt sie.
Der Weg führt übers Verfassungsgericht
Der Zeitplan ist sportlich: Bis zum Sommer soll der Volksentscheid stattfinden und der Mietenstopp dann zum Gesetz werden. Aber auch wenn die Initiatoren optimistisch sind, dürfte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Volksbegehren zurückweisen; nach seiner Argumentation verstieße es gegen die Verfassung.
Dann müsste das Bündnis vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Und wenn dieser grünes Licht geben sollte, müssten sich eine Million Menschen binnen zwei Wochen in den Rathäusern für den Gesetzentwurf eintragen. Erst dann käme es zum Volksentscheid.
Die bayerische Initiative ähnelt dem Berliner Mietendeckel. Allerdings sei das Berliner Gesetz „viel ausführlicher“, so die SPD- Politikerin Zurek. In Bayern habe man sich „nicht in Einzelheiten verlieren wollen“. Der Bielefelder Jura-Professor Franz Mayer meint, dass ein Mietenstopp nicht ausschließlich Bundesrecht ist. Vielmehr könnten Länder solche Regeln als öffentliches Recht selbst festschreiben.
Die Position der Staatsregierung stellte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sofort per Mitteilung klar: „Ein Landesgesetz, das die Mieten auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig.“
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