Volksentscheid Berlin autofrei: Heiliges Blechle vor Gericht
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ob das Land den Volksentscheid Berlin autofrei zulassen muss. Bei der Anhörung haben die Richter viele Fragen.
Verstößt der Volksentscheid Berlin autofrei gegen das Grundgesetz? Hat das Land Berlin überhaupt die Kompetenz, eine weitgehende Verbannung des Autoverkehrs aus der Innenstadt zu beschließen?
Um diese Kernfragen drehte sich am Mittwoch die Verhandlung am Berliner Verfassungsgerichtshof. Die Initiative hatte im August 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für ihren Gesetzentwurf eingereicht, doch die Innenverwaltung hält ihn für verfassungswidrig. Das Land Berlin hatte den Fall den neun Richtern bereits 2022 zur Prüfung vorgelegt, eine Neubesetzung des Gerichts verzögerte den Prozess jedoch.
Eigentlich müsste Berlin autofrei Berlin autoarm heißen. Die Idee: Innerhalb des S-Bahn-Rings sollen Privatleute nur noch zwölf Fahrten (später nur noch sechs) pro Kopf und Jahr unternehmen dürfen. Dabei soll es zahlreiche Sondergenehmigungen für Wirtschaftsverkehr und besondere Bedarfe geben, auch Taxis bleiben erlaubt.
Die Flächen, die durch weniger Autos frei werden, sollen für Fußgänger, Radfahrer, mehr Busse, E-Bikes, Spielmöglichkeiten etc. genutzt werden. „Das würde das Leben aller Stadtbewohner verbessern“, erklärte eine Sprecherin der Initiative zu Beginn des Prozesses, den zahlreiche Unterstützer im Zuschauerraum verfolgten.
„Rechtliches Neuland“
Die Präsidentin des Gerichts, Ludgera Selbing, gab zu verstehen, dass an diesem Tag keine Entscheidung fallen wird. Man betrete „rechtliches Neuland“, da hatten die Richter auch nach umfangreichem Aktenstudium noch einige Fragen. Etwa ob das Land überhaupt zuständig ist?
Die Vertreter von Innen- und Verkehrsverwaltung verneinten dies mit dem Argument, dass der Bund im Straßenverkehrsrecht vieles regelt und die gleichen Ziele verfolge wie die Initiative: weniger Verkehrstote, weniger Umweltschäden, mehr Sicherheit. Der Anwalt von Berlin autofrei, Philipp Schulte, ließ dies nicht gelten. Die Tatsache, dass der Bund etwa für den Klimaschutz eintrete, sperre das Thema nicht für die Länder.
Dann ging es um Grundrechte wie Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit oder das Eigentumsrecht. Sind sie betroffen und wenn ja, ist der Grundrechtseingriff verhältnismäßig? Die Senatsvertreter bejahten dies natürlich. Zudem unterstellten sie, dass in vier Jahren Übergangsfrist der öffentliche Nahverkehr nicht in der nötigen Weise ausgebaut werden kann. Dafür sei auch gar nicht genug Geld da.
Schulte hielt dagegen, es gebe keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Gemeingüter wie Straßen für alle Zeit zur Verfügung stehen. „Wir haben uns an viele Autos im Straßenverkehr gewöhnt, aber das ist nicht gottgegeben.“ Die autogerechte Stadt sei ein „Irrweg“, der Gesetzgeber müsse umsteuern können.
Jederzeit überall hin mit dem Auto?
Einige der Richter schienen den Argumenten der Initiative durchaus zugeneigt. Ob er wirklich meine, dass es einen Anspruch gebe, jederzeit mit jedem Verkehrsmittel überall hinzukommen, fragte eine Richterin in Richtung Innenverwaltung. Dann würden ja schon jetzt „täglich Grundrechte verletzt“.
Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist offen. Laut Statut soll sie innerhalb von drei Monaten erfolgen. Bekommt Berlin autofrei das Go, müssen mindestens 220.000 Berliner überzeugt werden, zu unterschreiben, damit es zum Entscheid kommen kann.
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