Neuwahl von Richtern: Warten am Verfassungsgericht

Die Neuwahl von sechs Rich­te­r:innen ist lange überfällig, einen Rücktritt gab es schon. Offenbar will die CDU der Linken keine Nominierung zugestehen.

Eingangshalle des Kammergerichtes Berlin.

Eingangshalle des Kammergerichtes Berlin Foto: dpa

BERLIN taz | Das Berliner Landesverfassungsgericht ist seit Monaten unterbesetzt. Wie erst am Freitag vergangener Woche durch einen Bericht des RBB bekannt wurde, hatte Richterin Margarete von Galen bereits im Sommer 2023 um ihre Entlassung gebeten. Die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld (CDU), hatte dem zugestimmt. Seitdem besteht das Gericht nur noch aus 8 statt 9 Richter:innen.

Erschwerend hinzu kommt: 5 der 8 Rich­te­r:in­nen führen die Geschäfte seit fast zweieinhalb Jahren nur noch kommissarisch. Ihre siebenjährige Amtszeit endete, ebenso die von von Galen, bereits im Sommer 2021. Doch die Wahl neuer Rich­te­r:in­nen durch das Abgeordnetenhaus – eine Wiederwahl ist nicht vorgesehen – kam seitdem nicht zustande.

Bewegung in die Sache kam erst vor wenigen Tagen, als die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und Linken in einem Brief an CDU und SPD die lange Hängepartie kritisierten. Sie schrieben: „Wir halten das für nicht tragbar.“ Die Wahl neuer Rich­te­r:in­nen bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen im Abgeordnetenhaus, setzt also eine Verständigung der demokratischen Parteien voraus. „Wir haben erwartet, dass die größte Fraktion im Parlament in dieser Frage alle demokratischen Fraktionen zu einem Gespräch einlädt“, hieß es von Grünen und Linke in Richtung der CDU.

Weil sich die CDU-Fraktion aber seit ihrem Wahlsieg im Februar vorigen Jahres nicht rührte, luden die beiden Oppositionsparteien selbst zu einem Treffen für Dienstag dieser Woche ein. Darauf ging die CDU zwar nicht ein, sprach aber nun ihrerseits eine Gegeneinladung aus. Erste Gespräche sollen nach In­formationen der taz demnach in der kommenden Woche statt­finden.

CDU zögert

Grund für die Verzögerung war zunächst die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2021. Damals hoffte die CDU darauf, gestärkt aus der Wahl hervorzugehen und womöglich die Besetzung von mehr Rich­te­r:in­nen­stel­len für sich beanspruchen zu können. Üblich ist, dass sich die Parteien – unter Ausschluss der AfD – auf ein gemeinsames Wahltableau einigen. Die weitere Verzögerung resultierte aus dem Wahlchaos, das schlussendlich zur Neuwahl vor einem Jahr führte.

Seitdem wurde die CDU nicht tätig, weil sie dem Vernehmen nach der Linken keinen Wahlvorschlag zubilligen wollte. Schon Ende 2019 hatten die Konservativen ohne Vorankündigung die damalige Linken-Kandidatin Lena Kreck bei der Wahl zur Verfassungsrichterin durchfallen lassen. Die Strategie der CDU aber geht nicht auf, weil die Grünen, die für eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten benötigt werden, sehr wohl finden, dass der Linken die Nominierung für eine der sechs zu besetzenden Stellen zusteht.

Zwar ist das Gericht bis zu einer Einigung und einer Neuwahl weiterhin arbeitsfähig, doch bei Verfahrensbeteiligten steigt die Ungeduld. Am Dienstag beschwerte sich das Volksbegehren „Berlin autofrei“ über die „Verzögerung der anstehenden Gesetzesprüfung“. Seit eineinhalb Jahren liegt der durch den Senat für verfassungswidrig beurteilte Volksentscheid, für den in einer ersten Stufe 20.000 Unterschriften gesammelt wurden, zur Prüfung bei Gericht. Berichterstatterin in diesem Fall war ausgerechnet Margarete von Galen. Ein Nachfolger sei aber inzwischen benannt.

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