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Volksbegehren gegen FreiflächenbebauungSenat will Handlungsfreiheit

Hamburger Verfassungsgericht verhandelt über das Volksbegehren der Initiative „Rettet Hamburgs Grün“. Senat warnt vor Blockade des Wohnungsbaus.

Kompromiss: Neubauten mit Gründächern auf dem IBA-Gelände in Hamburg-Wilhelmsburg Foto: Markus Scholz/dpa

Hamburg taz | Am Mittwoch hat das Hamburgische Verfassungsgericht über das Volksbegehren der Initiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ verhandelt. Der Hamburger Senat hat die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens infrage gestellt, weil er sich in seinen Handlungsmöglichkeiten über Gebühr beschränkt sieht: Würde dem Volksbegehren stattgegeben,wäre es kaum mehr möglich, Wohnungen zu bauen. Damit würde ein wichtiges Staatsziel gefährdet.

Die Initiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ ist 2021 entstanden. Mit ihrer Vorlage fordert sie vom Hamburger Senat und der Bürgerschaft, dass keine weiteren großen Grün- und Landwirtschaftsflächen als neue Baugebiete versiegelt werden. Dazu zählen in Hamburg insbesondere das Diekmoor in Langenhorn, der Wilde Wald in Wilhelmsburg und die Kulturlandschaft Billwerder. Weil die Bürgerschaft sich dieses Anliegen nicht zu eigen gemacht hat, beantragte die Initiative im vergangenen Jahr ein Volksbegehren.

Der Senat und die Bürgerschaft führten nun in der Verhandlung insbesondere einen Grund für ihren Antrag an, das Volksbegehren zu stoppen: Die Vorlage der Initiative sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.

Denn das Volksbegehren räume dem Natur- und Umweltschutz Vorrang weit vor allen anderen Belangen ein. Damit hätte der Senat keinen Abwägungsspielraum mehr, erklärte Staatsrat Jan Pörksen. Das höherrangige Baugesetzbuch fordere jedoch das Abwägen unterschiedlicher öffentlicher Belange.

Senat: Verdichten reicht nicht

Konkret schließe das Volksbegehren quasi die gesamten Flächen des aktuellen Flächennutzungsplans von einer Bebauung aus, argumentierte Pörksen. Damit wäre der Bau von Tausenden dringend benötigten Wohnungen kaum möglich. Allein durch dichtere Bebauung könne der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum nicht nachgekommen werden.

Rechtsanwalt Andre Horenburg, der die Initiative in der Verhandlung vertrat, sieht in der Vorlage keine Abschaffung von Abwägungsspielräumen. Im Gegenteil: Wo nichts gebaut werden dürfe, gebe es auch nichts abzuwägen.

Jenseits einer Bebauung gebe es noch genug Möglichkeiten, über alternative Nutzungen der Flächen zu entscheiden. Diese Planungsfreiheit bleibe dem Senat erhalten, weshalb die Forderung nicht gegen das Baugesetzbuch verstoße, erklärte Horenburg. Im Übrigen gebe es in der Stadt noch reichlich Konversionsflächen, die recycelt werden könnten. Das Urteil ist für den 8. Dezember geplant.

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