Völkermordvorwurf gegen Myanmar: Kein Vorsatz zum Genozid
Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi gibt in Den Haag zu, es habe eventuell Übergriffe gegen Rohingya gegeben. Aber nicht mit Absicht.
Foto: Peter Dejong/ap
dpa/rtr | Im Völkermord-Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof hat Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi Vorwürfe gegen ihr Land entschieden zurückgewiesen. Die Beschuldigungen seien „irreführend und unvollständig“, betonte die Friedensnobelpreisträgerin am Mittwoch vor dem höchsten UN-Gericht in Den Haag.
Das westafrikanische Gambia hatte Klage eingereicht und Myanmar wegen der Gewalttaten der Militärs gegen die muslimische Rohingya-Minderheit Völkermord vorgeworfen. Aung San Suu Kyi rechtfertigte aber das Vorgehen. Die Armee verteidige nur das Land gegen Angriffe bewaffneter Rebellen.
„Wir haben einen internen bewaffneten Konflikt in Myanmar“, sagte Aung San Suu Kyi vor den 17 internationalen Richtern im Friedenspalast. Der Konflikt gehe auf bereits seit Jahrzehnten andauernde Spannungen zurück. Im Herbst 2016 hätten Rohingya-Rebellen im Bundesstaat Rakhine Polizeistationen angegriffen. Daraufhin habe das Militär reagiert. Dabei habe es möglicherweise auch Übergriffe gegeben, räumte sie ein.
Die Justiz Myanmars verfolge Schuldige strafrechtlich. Außerdem sei eine unabhängige Untersuchung eingeleitet worden. „Tragischerweise führte der Konflikt zu einem Exodus von tausenden Menschen.“
Auch der Internationale Strafgerichtshof ermittelt
Dutzende Demonstranten bekundeten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Myanmar und Suu Kyi und jubelten der Politikerin zu. Auf Transparenten stand: „Wir stehen hinter Myanmar.“
Das westafrikanische Gambia beruft sich in der Klage auf die Völkermord-Konvention von 1948 und stützt sich auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär „anhaltenden Völkermord“ zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 Menschen waren vor der Gewalt in das Nachbarland Bangladesch geflohen.
Mehrere Massenvertreibungen während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren seien nicht als Völkermord behandelt worden, argumentierte Suu Kyi weiter. Die internationale Justiz habe der Versuchung widerstanden, diese legale Bewertung anzuwenden, denn die Absicht, die betroffene Gruppe als ganze oder teilweise zu zerstören, sei nicht gegeben gewesen.
Das UN-Gericht berät noch bis Donnerstag über die Klage. Zunächst muss es über die von Gambia beantragten Sofortmaßnahmen gegen Myanmar entscheiden, um die noch im Land lebenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Ein Urteil darüber wird in wenigen Wochen erwartet.
Anschließend wird das Hauptverfahren eingeleitet. Das könnte mehrere Jahre dauern. Bisher hat der Internationale Gerichtshof nur den Massenmord serbischer Einheiten an Muslimen in der bosnischen Enklave Srebrenica 1995 als Völkermord anerkannt.
Mitte November hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Rohingya in Myanmar zugestimmt. Es gebe „eine glaubwürdige Basis“ für die Annahme, dass „weit verbreitete und/oder systematische Gewaltakte“ begangen worden seien, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, hieß es zur Begründung. Die UN werfen dem Militär eine Kampagne gegen die Rohingya mit „genozidaler Absicht“ vor.
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