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Völkermordprozess in MünchenLange Haftstrafen für IS-Pärchen

Ein Prozess von historischer Tragweite ist in München zu Ende gegangen. Verhandelt wurde der Genozid an den Jesiden.

Dominik Baur

Aus München

Dominik Baur

Eine große Hoffnung verbindet der Vorsitzende Richter Philipp Stoll mit dem Prozess gegen ein irakisches Ehepaar, der am Montag in München sein Ende findet: Er hoffe, so Stoll in einer Schlussbemerkung, dass das Verfahren zur historischen Aufarbeitung beigetragen habe und dem Volk der Jesiden ein Stück ihres Selbstvertrauens zurückgebe. Denn in der Tat waren es Verbrechen ungeheuerlichen Ausmaßes, derer die beiden Angeklagten beschuldigt worden waren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Von „monströser Gewalt“ hat die Vertreterin der Generalbundesanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag gesprochen.

Konkret geht es um zwei jesidische Mädchen, die das Paar als Sklavinnen gehalten und auch sexuell missbraucht hatte. Der Mann wurde wegen der Taten zu lebenslanger Haft verurteilt, bei seiner Frau wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an, weshalb sie mit einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren davonkam. Auf die Spur der Angeklagten hat die Behörden die Aussage einer deutschen IS-Rückkehrerin gebracht, die das Paar gekannt hatte.

Über ein Jahr lang, an insgesamt 62 Verhandlungstagen, habe sich das Gericht mit Verbrechen befasst, die sich vor über acht Jahren in einem Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste ereignet hätten, sagt der Richter zu Beginn der Urteilsbegründung. Es sei das Weltrechtsprinzip, das es ermögliche, ja sogar gebiete, solche Geschehnisse in den deutschen Gerichtssaal zu holen. Bei Verbrechen wie Völkermord spiele es demnach keine Rolle, ob eine Tat in Deutschland begangen worden sei oder ob Täter oder Opfer Deutsche seien, um es vor einem deutschen Gericht anzuklagen. Das Völkerrecht habe gerade einen sehr schweren Stand, so Stoll, für dieses Verfahren allerdings sei es die Leitschnur gewesen.

Die beiden Angeklagten sollen in Irak und Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angehört haben, die sich unter anderem die Auslöschung des Volkes der Jesiden vorgenommen hatte. Der Genozid begann 2014 mit Massakern in Nordirak. Tausende Männer wurden ermordet, Frauen und Kinder verschleppt, versklavt und systematisch vergewaltigt.

„Sie wurden versklavt, weil sie Jesidinnen sind“

„Die Angeklagten wurden aber nicht verurteilt stellvertretend für die Gräuel des IS“, erklärt Stoll, „sondern ausschließlich für ihre eigenen Taten.“ Nach Überzeugung des Gerichts kaufte sich das Paar im Jahr 2015 auf dem Basar in Mossul eine Sklavin. Fünf, maximal sechs Jahre alt soll das Mädchen damals gewesen sein. Die Angeklagte soll sie sich als Brautgabe gewünscht haben. Zwei Jahre später kauften sie sich noch ein zweites Mädchen, diesmal eine Zwölfjährige. Beide Kinder seien von dem Mann mehrfach missbraucht und vergewaltigt worden. Dieser macht sich während der Urteilsbegründung Notizen, immer wieder schüttelt er den Kopf, murmelt leise vor sich hin.

In einem Fall habe die Frau eigens mit dem älteren Mädchen das Schlafzimmer für die Vergewaltigung hergerichtet und sie geschminkt. Der Mann sei dann in den Raum gekommen, habe das Kind gefesselt und vergewaltigt, während er vom Band salafistische Gesänge laufen ließ. Nach jesidischer Überzeugung sind Frauen und Mädchen, die Verkehr mit einem Nichtjesiden hatten, nicht mehr Teil der jesidischen Gemeinschaft.

Als der Richter die Misshandlungen schildert, wischt sich eine Frau im Gerichtssaal Tränen aus den Augen. Es ist das Opfer, mittlerweile 20 Jahre alt. Im Prozess tritt sie als Nebenklägerin auf. Stoll beschreibt auch die gesundheitlichen Folgen der Verbrechen: Die Nebenklägerin leide unter einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung, die ihr Leben bestimme. Sie habe Schlafstörungen, Albträume und Panikattacken. Sie meide soziale Kontakte und habe keine beruflichen Perspektiven. Die Frau lebt derzeit in Deutschland, wohin sie für den Prozess gebracht worden war. Ihre Familie hatte sie 2018 freikaufen können.

Unabhängig von dem Leid, das die beiden Kinder erfahren mussten, stand für das Gericht außer Zweifel, dass der Tatbestand des Völkermords vorliegt. Um diesen zu erfüllen, müsse kein Tötungsdelikt stattgefunden haben. Es reiche die Absicht aus, eine ethnische Gruppe zu zerstören, indem man etwa einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zuführe oder ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführe. „Beide Mädchen wurden versklavt, weil sie Jesidinnen sind“, betont Stoll. Sie hätten nicht mehr in ihrer Sprache reden dürfen, hätten nach islamischen Regeln leben müssen und neue Namen zugeteilt bekommen.

Radikalisiert oder radikalisiert worden?

In der Tat, so der Vorsitzende Richter, drohe das Jesidentum bereits zu erlöschen. Bestes Beispiel sei das jüngere der beiden Mädchen, das, nachdem es jahrelang ein Dasein als Sklavin gefristet hatte, seit einigen Jahren in einem Flüchtlingslager lebe und jede Verbindung zu Muttersprache und Religion verloren habe. Mit ihrer Mutter könne sie nur mithilfe eines Dolmetschers sprechen.

Eine Frage, die über dem gesamten Prozess hing, konnte aber nicht beantwortet werden: Wie können sich Menschen dermaßen radikalisieren, dass sie solche Taten begehen? Denn die Karriere des Angeklagten als IS-Mann war keineswegs vorgezeichnet. Vor über zwanzig Jahren war er als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, lebte in München, arbeitete als Friseur, schnupfte Kokain und feierte auf dem Oktoberfest. Erst in den 2010er-Jahren radikalisierte er sich über den Kontakt zu einer islamistischen und vom bayerischen Verfassungsschutz beobachteten Moschee.

Hierzu will der Richter am Ende noch etwas loswerden: Die Verteidigung habe argumentiert, der Angeklagte sei durch Indoktrination dazu gebracht worden, sein Leben aufzugeben und sich als IS-Krieger in den Irak zu begeben. „Das kann man so nicht stehenlassen.“ Grundsätzlich sei jeder selbst für seine Überzeugungen verantwortlich. Der Angeklagte sei nicht radikalisiert worden, er habe sich radikalisiert. Wenn man über Prävention spreche, sei es wichtig, den Mechanismus der Überzeugungsfindung noch mehr ins Zentrum der gesellschaftlichen Debatte zu rücken.

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