Vertreibung für Kaffeeplantage: Mini-Ausgleich für ugandische Bauern
Für die deutsche Kaffeefirma Neumann verloren Familien in Uganda ihr Land. Nach 24 Jahren haben die ersten Bauern nun eine Entschädigung erhalten.
24 Jahre ist es her, dass Bauern in der ugandischen Region Mubende ihr Land verloren. Sie wurden 2001 von ihrer Regierung gewaltsam vertrieben, um einer 2.500 Hektar großen Plantage für den deutschen Kaffeekonzern Neumann Kaffee Gruppe (NKG) Platz zu machen. Fast genauso lange prozessieren mehr als 400 Bauernfamilien bereits vor verschiedenen Gerichten Ugandas, um Entschädigung zu erhalten – ein juristischer Marathon. Nun hat Ugandas Regierung zum ersten Mal Entschädigungen ausbezahlt.
Geld bekommen allerdings nur die 258 Familien, die 2017 auf ein Angebot der Regierung in Kampala eingegangen sind, sich außergerichtlich zu einigen. Bereits 2022 hatte das Gericht die Regierung angewiesen, die Beträge auszubezahlen. Dies geschieht jetzt erst.
„Seit Ende Januar erhalten einige der Familien nun Geld auf ihr Bankkonto“, sagte Peter Kayiira, einer der Hauptkläger, im Gespräch mit der taz. Die Beträge seien allerdings relativ gering. „Enthalten ist kein Inflationsausgleich, keine Entschädigung für den Verlust und das Leid, das wir erfahren haben“, so Kayiira. Insgesamt hat Ugandas Regierung an alle Familien zusammen gerade einmal 700.000 Euro ausbezahlt, davon sind 38.000 Euro für die Anwaltskosten vorgesehen.
„Uns geht es nicht ums Geld“, führt Kayiira den Grund aus, warum er selbst – wie 143 weitere betroffene Familien – sich nicht auf diese Einigung eingelassen hat. „Uns geht es um Gerechtigkeit“, so der 63-Jährige. Mittlerweile ist für das Verfahren das Bezirksgericht in Mubende zuständig. Doch dort gibt es derzeit keinen Richter. Der Aushilfsrichter aus dem Nachbarbezirk ist zu keinem einzigen der Gerichtstermine im vergangenen Jahr aufgetaucht.
„Bittersüßer Sieg“
„Diese ersten Entschädigungszahlungen sind ein bittersüßer Sieg der Betroffenen über das Unrecht, das ihnen widerfahren ist“, so Gertrud Falk von der deutschen Menschenrechtsorganisation Fian, die den Fall seit Beginn begleitet. Sie betont: „Die Bundesregierung muss sich für die umfassende Entschädigung aller Vertriebenen einsetzen, wie es im Kern auch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bereits 2011 angemahnt hat.“ Dazu gehöre, auch das Mutterunternehmen in die Pflicht zu nehmen.
Doch die Neumann Kaffee Gruppe fühlt sich nicht zuständig. Laut einem Kaufvertrag von 2001, der der taz vorliegt, hatte Neumann das Land für die Plantage von Ugandas Investitionsbehörde erworben. Darin enthalten waren auch 12.000 Euro als Entschädigung für das Land der Bauern, die umsiedeln mussten, die Neumann bereits damals auf ein Treuhandkonto überwiesen hatte.
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