Verliebt in die Falsche: Unter fremden Laken ermittelt
Hamburgs Parlament hat sich wieder mit den verdeckten Ermittlerinnen Iris P. und Maria B. beschäftigt. Jetzt ist es offiziell: Es gab Liebesbeziehungen zu Zielpersonen.
Er hatte den Vorwurf, Iris P. sei als verdeckte Aufklärerin für das Landeskriminalamt (LKA) auch gezielt Liebesbeziehungen eingegangen, dementiert. „Ich dachte, ich hätte die Wahrheit gesagt“, so Neumann jetzt, „aber ich habe sie nicht gewusst.“
Hintergrund war ein Disput mit der Linken-Abgeordneten Christiane Schneider: Die hatte von einer Betroffenen berichtet, die mit Iris P. jahrelang eine intime Beziehung gehabt habe. Neumann bezeichnete das als „anonyme Anschuldigungen“: Iris P. habe solche Liebesbeziehungen abgestritten.
Was der Senator damals nicht gewusst haben will: Am 17. September hatte eine andere Betroffene vor der Disziplinar-Abteilung der Polizei erklärt, von Herbst 2005 bis zu Iris P.s Verschwinden im April 2006 eine intime Beziehung mit ihr gehabt zu haben. Die Initiative dazu sei von der Polizistin ausgegangen, erklärte in dieser Woche Daniela Hödl, die Anwältin der Frau: „Sie trafen sich während dieses Zeitraums mehrmals pro Woche, selbstverständlich auch in den jeweiligen Wohnungen.“ Als verdeckte Aufklärerin war P. zum Betreten einer Privatwohnung aber nicht berechtigt.
Seine Wissenslücke begründete Neumann jetzt damit, dass es bei Disziplinarverfahren üblich sei, die Behördenleitung erst nach Abschluss über das Ergebnis zu informieren. Durch Hödls Erklärung habe sich die Situation aber „dramatisch verändert“. Auch liege inzwischen eine Aussage von Iris P. vor, wonach es „ein Liebesverhältnis gegeben“ habe.
Auch im Fall Maria B. sollen Liebesbeziehungen eine Rolle spielen. Gleichwohl sieht die Hamburger Polizeiführung bei ihr alles als rechtlich einwandfrei an. Von 2008 bis 2012 war B. als verdeckte Ermittlerin in die linke Szene geschickt worden. Dass es dabei zu mindestens einer Liebesbeziehung kam, hat Kathrin Hennings vom Führungsstab des LKA bestätigt.
Die Beamtin B. habe ausgesagt, „große emotionale Nähe“ zu einer Person ihres Ermittlungsumfeldes aufgebaut zu haben. Sie hätten sich geküsst, auch in der Öffentlichkeit, aber keinen Sex gehabt. Das LKA sei zu dem Zeitpunkt nicht informiert gewesen, aber B. habe die Beziehung nach einigen Wochen beendet – aus Gründen der Professionalität.
Wie lange B. im Einsatz war, ist ein weiterer strittiger Punkt: Eingeschleust worden war sie zur „Gefahrenabwehr“ – welche konkreten Gefahren da vier Jahre lang abgewehrt wurden, ist unklar. Das LKA nennt Informationen dazu „geheimhaltungsbedürftig“, könnten sie doch den Erfolg derzeit eingesetzter verdeckter Ermittler gefährden – und eine „Gefahr für Leib und Leben“ der Beamtin zur Folge haben.
Letzteres sei auch ein Grund dafür gewesen, die Ausgespähten nicht zu benachrichtigen; dazu ist das LKA nach dem Ende einer Überwachung eigentlich verpflichtet. Polizeipräsident Ralf Meyer sprach jetzt von „Ausnahmen“, die das Amt von dieser Pflicht entbunden hätten: Nicht Einzelpersonen seien Ziele gewesen, sondern Gruppen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hält es sehr wohl für wichtig, die Betroffenen zu benachrichtigen: Es seien „persönliche Daten von Einzelnen“ erhoben worden.
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