Verkehrsregeln fürs Fahrradfahren: Grüner Pfeil nur für Räder
Neun Städte testen das Rechtsabbiegen an roten Ampeln ausschließlich für RadlerInnen. Eine Einführung der Regel ist ab Mitte 2020 möglich.
Ab sofort testen neun Städte den grünen Pfeil, der nur RadfahrerInnen das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erlaubt. Das teilte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) am Montag mit. Sollte der Versuch erfolgreich sein, könnte der grüne Pfeil nur für RadlerInnen ab Mitte 2020 bundesweit zum Einsatz kommen.
An dem Pilotversuch im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums beteiligen sich die Städte Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart. Entsprechende Schilder werden in diesen Tagen an ausgewählten Verkehrsknotenpunkten angebracht. „Der Verkehrsfluss für Radfahrer soll verbessert werden“, sagte BASt-Sprecherin Iris Schneidermann. Der Versuch läuft über ein Jahr. Dazu werden an den Ampeln Videobeobachtungen stattfinden – unter Einhalten der Datenschutzbestimmungen, betonte die Sprecherin. Mögliche Probleme könnten neben der Sicherheit Konflikte der VerkehrsteilnehmerInnen sein.
Für Autos und Zweiräder gibt es den grünen Pfeil schon lange. Die Bundesrepublik hat ihn aus der DDR übernommen und 1994 in der Straßenverkehrsordnung verankert. Fahrrad-LobbyistInnen fordern seit Langem die Einführung dieses Verkehrszeichens auch nur für RadlerInnen. „Dass ein Pilotversuch dazu jetzt endlich kommt, nachdem die Niederlande, Frankreich und Belgien solche Verkehrszeichen schon lange erfolgreich eingeführt haben, ist immerhin ein Trippelschrittchen in die richtige Richtung“, sagte Stephanie Krone, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Der grüne Pfeil erhöhe den Verkehrsfluss sowohl für den Rad- als auch den Autoverkehr.
Bei einem Pilotversuch in Basel in der Schweiz habe die Regelung auch bei Fußgängern gute Akzeptanz gefunden. „In der Priorität unserer verkehrspolitischen Forderungen steht der Grünpfeil sehr weit hinten“, sagte sie. „Auch ein grüner Pfeil macht keinen guten Radverkehr, wenn die Radwege zugeparkt, zerschlissen, handtuchbreit oder nicht vorhanden sind.“
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