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Verkehrsgerichtstag in GoslarFührerschein und Fahrrad fahren mit Schwips

Am Mittwoch hat in Goslar eine Fachtagung für Verkehrsrecht und -sicherheit begonnen. Was die Ex­per­t:in­nen dort besprechen.

dpa/taz | Ein Autoführerschein ist inzwischen alles andere als günstig. Die Kosten liegen je nach Region bei bis zu 3.500 Euro. Mit einer Reform der Ausbildung will das Bundesverkehrsministerium die Kosten wieder senken – etwa mit weniger Fragen in der Theorieprüfung und weniger Sonderfahrten, nachts oder auf Autobahnen.

Nun soll das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen werden. Bei der Fachtagung kommen jährlich Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht zusammen. Zum Abschluss geben sie Empfehlungen an Gesetzgeber, die in der Vergangenheit auch immer mal wieder tatsächlich aufgegriffen wurden.

Für eine Führerscheinreform spreche, dass die derzeitigen Anforderungen für Sonderfahrten überzogen seien, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung. Je eine Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrt solle Pflicht bleiben. Vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat heißt es: „Insbesondere das gefahrlose Überholen lässt sich effizient im Simulator trainieren.“

„Die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen hat das höchste Unfallrisiko“, meint hingegen die Chef-Unfallforscherin im Gesamtverband der Versicherer, Kirstin Zeidler. Es sei wichtig, die Anforderungen an die Fahrausbildung nicht zu senken.

Promillegrenze für Radfahrende

Sinnvoll sind laut Zeidler mehr Lernstandserhebungen, damit Schüler erst in eine Prüfung gehen, wenn sie diese wahrscheinlich bestehen. So könnten Kosten für eine teure Wiederholungsprüfung vermieden werden.

Die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen hat das höchste Unfallrisiko

Kirstin Zeidler, Gesamtverband der Versicherer

Der ADAC schlägt vor, begleitetes Fahren mit Eltern während der Fahrschulausbildung zu ermöglichen. Auch solle der Fahrlehrerberuf attraktiver werden. Fehlende Fahr­leh­re­r:in­nen würden für höhere Kosten sorgen.

Beim Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich außerdem ein Arbeitskreis mit den Risiken durch alkoholisierte Rad- und E-Scooter-Fahrer:innen. Der ökologische Verkehrsclub VCD spricht sich dafür aus, für sie ab 1,1 Promille ein Bußgeld zu verhängen. Bisher liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, dabei zeigten wissenschaftliche Studien laut dem VCD, dass die Fahrtüchtigkeit schon bei rund 0,8 Promille deutlich nachlässt.

Harald Walsberg, VCD-Vertreter auf dem Verkehrsgerichtstag, mahnt jedoch: „Die größte Gefahr für Radfahrende geht vom Autoverkehr aus.“ In mehr als drei von vier Fällen seien Autofahrende hauptschuldig an Unfällen mit Fahrradbeteiligung – durch Abbiegefehler, unachtsames Öffnen der Autotüren oder fehlenden Sicherheitsabstand beim Überholen.

Wichtig sei deshalb der schnelle Ausbau sicherer Radwege sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Außerdem fordert der VCD die Einführung einer bundesweiten 0,0-Promille-Regelung für alle Kraftfahrzeuge. Der aktuelle Grenzwert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit reiche im motorisierten Verkehr nicht aus, um Unfälle zu verhindern.

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