Verhandlung um Habersaathstraße: Spekulation soll sich auch lohnen
Berlin-Mitte kommt den Eigentümern der von Obdachlosen bewohnten Häuser in der Habersaathstraße entgegen. Wohl aus Angst vor den Gerichten.
Einer von ihnen ist die „Arcadia Estates Habersaathstraße 40–48“, die den Gebäudekomplex an selbiger Adresse, ein ehemaliges Schwesternwohnheim, abreißen und neu bauen lassen möchte. Schließlich sind Mieten in Neubauten deutlich höher als in Bestandsgebäuden. Wer könnte da widerstehen?
Politik hat es da nicht leicht, keine Frage. Zwar gibt es Gesetze, in Berlin zum Beispiel das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, das spekulativen Leerstand von Wohnraum verbietet und das Abreißen von Wohnhäusern nur unter der Maßgabe erlaubt, dass man neuen Wohnraum schafft zu „sozialen“ Preisen – aktuell maximal 7,92 Euro pro Quadratmeter (kalt).
Aber was, wenn ein Eigentümer wie jener der Habersaathstraße 40–48 trotzdem entmietet und Dutzende Wohnungen leer stehen lässt? Was, wenn der Eigentümer den Bezirk mit Gerichtsprozessen überzieht, um seinen Abriss zu bekommen?
In Mitte hat man den Verhandlungsweg gesucht, offenbar aus der – angesichts von Gerichtsurteilen durchaus berechtigten – Angst heraus, juristisch zu verlieren. Der grüne Bezirksbürgermeister hat dem Eigentümer einen Vergleich vorgeschlagen, wie zu Wochenbeginn bekannt wurde: Er bekommt die Abrissgenehmigung, wenn dafür 30 Prozent der neuen Wohnungen für weniger als 8,50 Euro/Quadratmeter kalt vermietet werden und der Bezirk die Mieter für diese „Sozialwohnungen“ vorschlagen darf.
Spekulativer Leerstand wird mit hohen Gewinnen belohnt
Wer hier gewinnt, ist offenkundig: Im Tausch für ein paar Wohnungen zu einem Preis, der nicht gerade ein Schnäppchen ist, bekommt der Eigentümer carte blanche für wesentlich mehr Wohnungen. Der spekulative Leerstand wird belohnt mit hohen Gewinnen, 120 bezahlbare Wohnungen gehen verloren. Andere Hausbesitzer werden solche „Kompromisse“ mit großem Interesse zur Kenntnis nehmen. Offenbar, so die Lehre, muss man als Spekulant nur hart genug bleiben, dann bekommt man schon, was man will.
Oder doch nicht? Vielleicht ist der Eigentümer der Habersaath nun aus Freude über die handzahme Politik ein Stück zu weit gegangen. Am Donnerstag wurde bekannt, dass er noch bis Ende dieser Woche die 50 Obdachlosen rauswerfen will, die seit Jahreswechsel in einigen der Wohnungen leben. Sie hatten den Leerstand besetzt und der Bezirk hatte überraschend durchgesetzt, dass sie vorläufig – bis zum voraussichtlichen Abriss – bleiben können.
Bezirk zieht die Reißleine
Jetzt sagt der Besitzer, sie müssten sofort ausziehen, und behauptet, dies sei mit dem Bezirk abgesprochen. Das Ganze sei ja nur eine „Winterhilfe“ gewesen, er würde jetzt gerne Ukraineflüchtlinge unterbringen. Der Hintergrund ist klar: Flüchtlinge bringen mehr Kohle, der Staat zahlt für sie bis zu 25 Euro pro Tag und Person. Für die Obdachlosen hat er angeblich nur 3,50 Euro bekommen.
An diesem Punkt musste der Bezirk die Reißleine ziehen – sonst wäre er endgültig zum „Büttel des Kapitals“ geworden. Eine Sprecherin erklärte der taz: Ein „erzwungener Auszug“ der Obdachlosen „würde den Abschluss des Vergleichs sehr deutlich erschweren“.
Ein Machtwort, immerhin. Noch besser wäre vielleicht, auf den krummen Deal gleich ganz zu verzichten.
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