Vergütung für Kraftwerkbetreiber: Viel Geld für weniger Kohle
Das Kabinett beschließt eine teure „Sicherheitsbereitschaft“ für Braunkohlekraftwerke. Die Reserve wird wohl nie eingesetzt.
„Damit werden 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten in Deutschland stillgelegt“, betonte Gabriel. Das Geld dafür sei gut angelegt. Umweltverbände wie der BUND kritisierten die Entscheidung hingegen als „großzügiges Geschenk an die Kohlekonzerne“.
Betroffen von der Vereinbarung sind bei RWE die Kraftwerksblöcke Frimmersdorf P und Q, Neurath C sowie Niederaußem E und F, bei Vattenfall die Blöcke Jänschwalde E und F und bei der Mibrag das Kraftwerk Buschhaus. Offiziell werden sie vor der Vergütung für vier Jahre in eine „Sicherheitsbereitschaft“ überführt; währenddessen werden sie für Zeiten extremen Strommangels in Bereitschaft gehalten.
Diese Konstruktion war offenbar notwendig, um eine Vergütung zahlen zu können, die von der EU nicht als unzulässige Beihilfe gewertet wird. Dass die Kraftwerke während der Bereitschaftsphase tatsächlich eingesetzt werden, erwartet aber auch das Ministerium nicht. Dagegen spricht auch die lange Vorlaufzeit: Laut der Vereinbarung, die die Regierung mit den Konzernen getroffen hat, muss Strombedarf elf Tage im Voraus angemeldet werden. Der Stadtwerke-Verbund Trianel prüft eine Klage gegen die Vereinbarung.
Keine Wahl bei Zählern
Das Bündnis Klima-Allianz hatte im Vorfeld kritisiert, dass auch für die Abschaltung des Kraftwerks Niederaußem Geld bezahlt wird, obwohl dies ohnehin schon zur Stilllegung angemeldet gewesen sei. Das wies Gabriel am Mittwoch zurück. Tatsächlich steht Niederaußem nicht auf der Liste der zur Stilllegung angemeldeten Kraftwerke, sondern auf einer Liste von Kraftwerken, bei denen eine Stilllegung erwartet wird. Diese Erwartung war aber Gabriel zufolge an den Neubau eines Kohlekraftwerks gekoppelt. Dazu werde es nun nicht kommen. „Es werden keine neuen Braunkohlekraftwerke gebaut“, sagte Gabriel.
Zusätzlich zur Braunkohlereserve wird eine weitere Kapazitätsreserve im Umfang von 4,4 Gigawatt eingeführt, die nur bei Stromknappheit zum Einsatz kommen sollen. Die Kosten dafür sind pro Gigawatt weniger als halb so hoch wie die Entschädigung für die Braunkohle-Konzerne.
Kritik des BUND
Ohne Änderung vom Kabinett wurde auch das Gesetz zur Einführung sogenannter Smart Meter. Vorgeschrieben wird die Einführung zunächst nur für große Stromverbraucher. Doch auch normale Haushaltskunden können sich nicht dagegen wehren, wenn ihr Netzbetreiber einen solchen „intelligenten Stromzähler“ einbauen möchte. Das stößt bei Verbraucherschützern auf scharfe Kritik. Die Einführung wird laut Wirtschaftsministerium an strenge Datenschutzvorgaben gekoppelt.
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