„Intelligente“ Stromzähler: Kosten sicher, Nutzen unklar
Verbraucherschützer sehen „Smart Meter“ trotz verbesserten Datenschutzes kritisch. Sie fordern, dass die Kunden wählen können.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) drängt weiterhin auf ein Wahlrecht der Kunden bei der Einführung von „intelligenten“ Stromzählern. Das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetz erreiche zwar ein „hohes Datenschutzniveau“, sagte vzbv-Energieexperten Marion Jungbluth am Montag. Doch für viele Verbraucher hätten die neuen Geräte keinen praktischen Nutzen, führten aber zu hohen zusätzlichen Kosten.
Bestärkt sieht sich der vzbv durch eine neue Emnid-Umfrage (hier als pdf). Demnach lehnen 70 Prozent der Deutschen den verpflichtenden Einbau digitaler Stromzähler ab. Allerdings nennen die Verbraucherschützer in der Frage nur den höchsten Kostenpunkt (“bis zu 100 Euro“). Tatsächlich sind die Kosten für typische Privathaushalte je nach Verbrauch bei 23 bis 60 Euro gedeckelt.
Das Wirtschaftsministerim begründet die Einführung der neuen Zähler damit, dass Stromproduktion und -verbrauch damit besser synchronisiert werden können, etwa indem Strom dann billiger angeboten werden kann, wenn er reichlich vorhanden ist. Zudem könne der eigene Verbrauch besser analysiert werden.
Auf Kritik von Datenschützern reagierte die Politik mit strengen Vorgaben. So wird der Stromverbrauch zwar viertelstundengenau erfasst; an den Stromanbieter übertragen werden aber nur Daten, die für die Abrechnung notwendig sind. Wenn keine flexiblen Tarife genutzt werden, bleibt es bei der jährlichen Meldung des Stromverbrauchs. Zudem sollen alle Daten verschlüsselt übertragen werden. Völlig sicher gegen Hacker sei das System dennoch nicht, meint vzbv-Expertin Jungbluth.
Das Bundeskabinett hat das Gesetz bereits gebilligt; der Bundestag soll im Januar darüber entscheiden. Dort hoffen die Verbraucherschützer noch auf Änderungen. „Wir setzen auf die Länder und die Bundestagsfraktionen“, sagte der zuständige Bereichsleiter Ingmar Streese. Im Bundesrat ist das Gesetz allerdings nicht zustimmungspflichtig.
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