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Vergewaltiger wieder vor GerichtS wie Serientäter?

Am Donnerstag ist ein zweiter Prozess gegen Marvin S gestartet. Er soll seine ehemaligen Partnerinnen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben.

Aus Berlin

Alice von Lenthe

Marvin S. steht erneut vor Gericht. Der 38-Jährige war bereits im Juli wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte eine zum Tatzeitpunkt 20-jährige Frau in seiner Wohnung unter verschiedene Drogen gesetzt, vergewaltigt und die Taten gefilmt. Sie musste von Rettungskräften wiederbelebt werden und lag fünf Tage lang im künstlichen Koma.

Während der Ermittlungen in diesem Fall fanden die Beamten darüber hinaus Videomaterial auf dem Smartphone des Täters, das sexuellen Missbrauch an weiteren Frauen zeigt. Es handelt sich dabei um zwei seiner ehemaligen Partnerinnen. Die Aufnahmen stammen von Februar 2020 und Frühjahr 2021, aus der jeweiligen Zeit, als er mit ihnen liiert war. Die beiden Frauen treten nun im Prozess als Nebenklägerinnen auf und werfen ihm Vergewaltigung im betäubten Zustand vor. Die Anklageschrift wurde am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, um ihre Intimsphäre zu schützen.

„Eine sehr belastende Situation“

Die 1978 geborene, erste Nebenklägerin führte laut ihrer Anwältin Laura Leogrande für etwa drei Jahre eine Beziehung mit Marvin S. Die zweite Nebenklägerin, 1996 geboren, war lediglich drei bis vier Monate mit ihm liiert. Beide Frauen hatten vom Tatvorwurf erst erfahren, als die Kriminalpolizei sie ausfindig machte und ihnen zur Identifikation Teile des Beweismaterials zeigte.

Die Anwältin der zweiten Nebenklägerin, Magdalena Gebhard, sagte gegenüber der taz, es gehe ihrer Mandantin aufgrund der Tat, des Verfahrens und der damit einhergehenden öffentlichen Aufmerksamkeit sehr schlecht. Trotzdem finde sie es „gut“, dass die Tat aufgeklärt werde. Auch für die erste Nebenklägerin sei die Situation sehr belastend, so deren Anwältin Leogrande.

Hinweise auf weitere Fälle

Die Anwältinnen streben im Prozess eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten an. „Das ist de facto eine unendliche Freiheitsstrafe“, sagte Anwältin Gebhard der taz. Denn bei einer angeordneten Sicherheitsverwahrung kommen Straftäter nach ihrer verbüßten Haftzeit nicht frei, sondern bleiben zum Schutz der Öffentlichkeit in einer gesonderten Einrichtung. Erst wenn sie nachweislich nicht mehr gefährlich sind, dürfen sie wieder in Freiheit leben. Eine solche Sicherheitsverwahrung wird für gewöhnlich bei Serientätern angeordnet.

Die Anwältinnen gaben am Donnerstag an, dass die Ermittlungen zu Marvin S. noch laufen. Es soll weiteres Beweismaterial geben, das Straftaten an Personen zeigt, die noch nicht identifiziert werden konnten.

Schwere Kritik an polizeilichen Ermittlungen

Rechtsanwältin Leogrande kritisierte die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Denn das Smartphone von Marvin S. wurde drei Jahre lang nicht vollständig ausgewertet, obwohl gegen ihn bereits im ersten Vergewaltigungsfall ermittelt wurde. „Es ist absurd und nicht wirklich nachvollziehbar, warum das Handy da so lange lag und erst durch Tätigwerden des Gerichts weiter untersucht worden ist“ so Laura Leogrande am Donnerstag. Die Polizei verweist auf technische Gründe für die Verzögerung.

Auch polizeiinterne Ermittlungen im Zusammenhang mit der ersten Verurteilung von Marvin S. dauern noch an. Denn als dieser am Morgen nach der Vergewaltigung an der 20-jährigen Frau die Rettungskräfte alarmierte, rief die gerufene Notärztin ihrerseits die Polizei. Sie sah deutliche Hinweise für eine Straftat, denn der Körper der jungen Frau wies Male von Schlägen und Tritten, Wachs im Intimbereich und in Filzstift geschriebene, misogyne Beschimpfungen auf der Haut auf. Doch die Polizei startete daraufhin keine Ermittlungen, sondern erst, als die Anwältin der Betroffenen Anklage gegen Marvin S. erhob.

Das Urteil in dem Fall ist noch nicht rechtskräftig, die Nebenklage hat Revision eingelegt.

Der nächste Verhandlungstag im laufenden Prozess ist für kommenden Montag angesetzt.

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