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Vergewaltiger angeklagt

■ Verteidigerin: „Bei Kindern verursacht ein sexueller Missbrauch keinen Schaden.“

Er ist selber Vater von zwei Kindern. Seit gestern muss sich ein 31-Jähriger wegen sexuellen Miss-brauchs eines elfjährigen Mädchens vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der Computerfachmann soll das Kind im Mai in Lohbrügge auf dem Rückweg von der Schule in sein Auto gezerrt, bedroht und vergewaltigt haben.

Laut Anklage parkte er seinen Geländewagen auf einem Feldweg in Lohbrügge, missbrauchte die 11-Jährige im Kofferraum und fesselte sie anschließend mit Mullbinde an einen Baum. Ein Fußgänger fand das schreiende Mädchen.

Nach dem Fahndungsaufruf der Polizei meldeten sich mehrere ZeugInnen. Kurz danach wurde der 31- jährige Vater zweier drei und fünf Jahre alter Kinder festgenommen. Der Mann gestand die Tat. Er wurde mangels Flucht- und Verdunkelungsgefahr wieder freigelassen – was einen medialen Sturm der Entrüstung auslöste. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde ein und erwirkte erneut einen Haftbefehl. Seither sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Zum gestrigen Prozessauftakt zitierte die Verteidigerin des Angeklagten, Christiane Berger, eine Studie, nach der sexueller Miss-brauch in der Kindheit keinen psychischen Schaden hervorrufe. Sie beantragte, den Prozess auszusetzen. Der Grundsatz des fairen Verfahrens sei gefährdet, da der Angeklagte mit der Verhängung von Untersuchungshaft als „nicht mehr willensgesteuertes Sexmonster“ dargestellt werde. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch mit ihrem Befangenheitsantrag gegen die Richterin hatte Berger keinen Erfolg. Den hatte die Anwältin damit begründet, dass die Richterin bei Sexualstraftätern besonders hart urteile, um die Täter vor sich selbst zu schützen.

Der Prozess wurde zunächst unterbrochen. Das Verfahren wird am Mittwoch mit der Aussage des Angeklagten fortgesetzt. Erst dann steht der psychologische Gutachter wieder zur Verfügung. lno

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