Verfassungsschutz soll Richter checken: Ein neuer Radikalenerlass?

Die CDU in Niedersachsen will alle Rich­te­r:in­nen auf ihre Verfassungstreue überprüfen. SPD und Gewerkschaften reagieren skeptisch.

Zwei Leute betreten den Innenhof des Landgerichts Aurich.

Landgericht Aurich: Die CDU will geprüft haben, wer hier künftig Recht sprechen darf Foto: dpa / Sina Schuldt

GÖTTINGEN taz | In Niedersachsen sollen nach dem Willen der CDU neben Po­li­zis­t:in­nen künftig auch Rich­te­r:in­nen auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Für sie solle es eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben, sagt Unions-Landeschef und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Extremisten hätten weder in der Polizei noch in der Justiz etwas zu suchen, sie dürften erst gar nicht angestellt werden. Richter:innen, die im Dienst enttarnt würden, müssten so schnell wie möglich ihre Entlassungsurkunde bekommen, „da sollten wir nicht lange fackeln“.

Althusmann kündigte an, dass eine Änderung des Richtergesetzes noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden soll. Eine Regelabfrage durch den Verfassungsschutz bei Be­wer­be­r:in­nen für den Polizeidienst ist bereits geplant. Für Staatsanwälte und Richter wird aktuell in Niedersachsen bei Bewerbungsverfahren eine umfassende Registerauskunft angefordert.

Althusmanns Parteifreundin, Landesjustizministerin Barbara Havliza, begrüßt den Vorstoß. „Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit sind elementare Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens“, sagte sie. Zwar gebe die Richterschaft in Niedersachsen bislang keinen Anlass, ihr zu misstrauen, aber Fälle in anderen Bundesländern ließen aufhorchen. Sie denke hier an die aktuelle Diskussion in Sachsen, sagte Havliza.

Dort sowie auch bundesweit schlägt seit Wochen der Fall des ehemaligen AfD-Bundestags­abgeordneten Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird und der sich selbst schon als „kleinen Höcke“ bezeichnete, hohe Wellen. Maier will nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament im Herbst wieder in die Justiz zurückkehren. Bis 2017 war er als Richter am Landgericht Dresden tätig.

Eine Regelabfrage beim Geheimdienst bei Be­wer­be­r:in­nen für den Polizeidienst ist bereits geplant

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte zunächst erklärt, eine Rückkehr Maiers nicht verhindern zu können. Inzwischen kündigte sie an, den 60-Jährigen in den Ruhestand zu versetzen. Er soll zwar vom 14. März an dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen werden, parallel dazu hat das Ministerium aber beim Landgericht Leipzig – dem zuständigen Dienstgericht für Richter – einen Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand gestellt. Sie beabsichtige, „Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst, die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen“, sagt Meier.

In Niedersachsen stößt die von der CDU gewünschte generelle Überprüfung von Richtern durch den Verfassungsschutz bei der SPD-Landtagsfraktion auf Skepsis. Ihr Innenexperte Ulrich Watermann erklärte, er halte wenig von einer unkontrollierten Regelabfrage beim Geheimdienst. Natürlich müssten Richter auf dem Boden der Verfassung stehen. Dass das ­kontrolliert werden müsse, sei unstrittig, „aber von einer Regelanfrage halte ich nicht viel – auch mit Blick auf die Fehler, die wir etwa mit dem Radikalenerlass gemacht haben“.

Ähnlich sieht das die Fachgruppe der Rich­te­r:in­nen und Staats­an­wäl­t:in­nen im Ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen. Sie teilt das Ziel, rechtsradikale Ju­ris­t:in­nen von den Laufbahnen als Rich­te­r:in oder Staats­an­wäl­t:in fernzuhalten. Das von der CDU vorgeschlagene Mittel sei allerdings „unverhältnismäßig und daher nicht zielführend“.

Unter dem Radikalenerlass von 1972 hätten „in erheblicher Zahl“ auch engagierte Ge­werk­schaf­te­r:in­nen gelitten. Insgesamt wurden damals 1,4 Millionen Personen überprüft. Etwa 1.100 davon wurde der Eintritt in den oder das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt – unter ihnen waren auch Lokführer und Briefträger. In den allermeisten Fällen wurde ihnen eine Mitgliedschaft in oder Sympathie gegenüber der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) oder einer ihrer „Massenorganisationen“ zur Last gelegt.

Schlechte Erfahrungen bei den Linken

„Wir sehen keinen Anlass, ein derart flächendeckendes und potenziell in die Berufsfreiheit eingreifendes Instrument heutzutage erneut zu installieren“, erklärte die Fachgruppe. Das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot und die disziplinarrechtlichen Instrumente der Richterdienstgerichte böten „eine zielgenaue, rechtsstaatliche Handhabe“.

Dass für Rich­te­r:in­nen spezielle Dienstgerichte vorgesehen sind, ergibt Sinn. Denn anders als Staats­an­wäl­t:in­nen sind Rich­te­r:in­nen keine Beamt:innen. Sie stehen aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst­verhältnis, das dem Beamt:innen­verhältnis ähnelt. Wären Rich­te­r:in­nen verbeamtet, so ergäben sich Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit. Be­am­t:in­nen sind weisungs­gebunden.

Gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz spricht aus linker Sicht schließlich auch eine Skepsis gegenüber dem Inlandsgeheimdienst. Ein Vorwurf lautete stets, die Behörde sei auf dem rechten Auge blind oder doch stark sehbehindert.

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