Verfassungsreform in Russland: Putin kann noch länger
Das Parlament nickt die vom Präsidenten vorgeschlagenen Änderungen ab. Er könnte jetzt sogar lebenslänglich im Amt bleiben.
200 Änderungsvorschläge hatte das Gesetzgebungskomitee in der vergangenen Woche noch entgegengenommen. 177 Projekte empfahl die Kommission nicht weiter zu verfolgen. Der Komiteevorsitzende Pawel Kraschennikow frohlockte: Die Initiativen der Bürger haben „das Projekt des Präsidenten“ noch konkreter gemacht.
Seit dem 23. Januar konnten sich Bürger einbringen. Eine Arbeitsgruppe, der Honoratioren aus Musik, Theater und Sport angehören, traf sich ein paarmal mit Putin. Der Eindruck sollte entstehen, die Eingriffe in die Verfassung würden erst nach sorgfältiger Rücksprache mit dem Souverän, dem Volk, geschehen.
Da platzte auch schon Valentina Tereschkowa von der Kreml-Partei mit dem Vorschlag in die Parlamentssitzung am Dienstag, die Fristen für die Dauer der Präsidentschaft aufzuheben. Kaum hatte die hoch dekorierte sowjetische Kosmonautin den Vorschlag vorgetragen, machte sich der Präsident auf den Weg ins Parlament, um den Gedanken mit den Abgeordneten zu besprechen.
Im Rahmen des Gesetzes
Putin lehnte bei seinem Blitzbesuch vor der Duma vorgezogene Neuwahlen ab, war jedoch begeistert, als es um die Aufhebung der Präsidentschaftsfristen ging. Doch dürfe dies nur in gesetzlichem Rahmen geschehen. Überdies müsse das Verfassungsgericht auch der Aufhebung der Fristen erst zustimmen, meinte der Kremlchef. Auch diesen neuen Vorschlag nickte die Duma ab.
Ähnliche Überlegungen hatte am Dienstag das Blatt Wedomosti angestellt und hielt sie für eine naheliegende Lösung. Vielleicht war der Gedanke schon seit Längerem herangereift. Denn mit den Änderungen am Grundgesetz werden das Verfassungsgericht und dessen Richter dem russischen Präsidenten noch enger unterstellt.
Am 15. Januar hatte Wladimir Putin in der Rede zur Lage zur Nation einen umfangreichen Umbau der Staatsorgane angekündigt. Schon nächste Woche wird der Präsident das Gesetzeskonvolut am Tag der Krim-Annexion unterzeichnen. Am 22. April sollen dann die Bürger über die Veränderungen an einem eigens arbeitsfreien Tag abstimmen.
Bislang war den Bürgern jedoch nicht klar, welche weitreichenden Veränderungen am Grundgesetz vorgenommen werden. Das Vorhaben war weder übersichtlich noch schien der Präsident um Transparenz bemüht. Das Geheimnis wollte er nicht lüften. Jetzt ließ er die Katze aus dem Sack.
Nicht mit den Füßen vorneweg
Ein flinker Gesinnungswandel. Erst kürzlich hatte sich Putin mokiert, er gehöre nicht zu jenen sowjetischen Parteichefs, die sich mit den Füßen vorneweg aus dem Amtssitz tragen ließen.
25 Prozent gaben in einer Umfrage des unabhängigen Lewada-Zentrums im Februar an, sie wollten auf jeden Fall für die Änderungen stimmen, 10 Prozent waren dagegen. Die meisten Bürger waren unsicher. 64 Prozent gaben gar an, den Sinn nicht zu verstehen. Das dürfte sich mit der heutigen Entscheidung geändert haben.
Wladimir Putin kann 2024 und 2030 also noch mal zur Wahl antreten. Wenn die nächsten beiden Fristen auslaufen, dürfte der Kremlchef 83 Jahre alt sein. Für die Abstimmung im April hatte Wladimir Putin für besondere Anreize gesorgt, um genügend Wähler an die Urnen zu locken. Er ließ den Mindestlohn und die Anpassung der Renten in dem Entwurf verankern. In Umfragen waren dies die beliebtesten Punkte.
Auch die Aufnahme Gottes in die Verfassung soll religiöse Wähler letztlich zur Teilnahme bewegen. Der „Schutz der historischen Wahrheit“ und die Rolle der Vaterlandsverteidiger im Zweiten Weltkrieg wurden ebenfalls in das Gesetz aufgenommen. Das soll besonders patriotische Wähler ansprechen. Auch die Unvereinbarkeit gleichgeschlechtlicher Ehen ließ Putin festschreiben. Damit hofft er noch mehr Wähler mobilisieren zu können. Schließlich geht es um sein Vermächtnis.
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