Verfassungsreform in Kasachstan: Präsident Tokajews autoritärer Durchmarsch
Kasachstan stimmt am 15. März über eine neue Verfassung ab. Sie stärkt die Befugnisse des Präsidenten deutlich und schwächt das Parlament.
Ist Kasachstan in guter Verfassung? Wenn es nach Präsident Kassym-Schomart Tokajew geht, lautet die Antwort: demnächst ja. Am 15. März sind die Kasach:innen aufgerufen, in einem Referendum über ein renoviertes Grundgesetz abzustimmen, das die alte Verfassung ablöst.
Ein erster Entwurf war der Öffentlichkeit am 31. Januar präsentiert worden, die finale Version am vergangenen Donnerstag. Ein Überblick über die vergangenen Jahre zeige, dass Kasachstan von der superpräsidentiellen Regierungsform zu einer Präsidialrepublik mit einem einflussreichen Parlament übergehe, sagte Tokajew. Die geplanten Änderungen sprechen hingegen eine andere Sprache.
So wird aus dem Zweikammer- ein Einkammerparlament. Alle Abgeordneten werden künftig nur noch über Parteilisten (Verhältniswahl) gewählt, was kleinere Oppositionsparteien benachteiligt. Als neues Organ wird ein „Volksrat“ geschaffen, der Gesetze vorschlagen kann und dessen Mitglieder der Präsident ernennt.
Zudem verliert die abgespeckte Volksvertretung eine Reihe von Befugnissen. Dazu gehört die Möglichkeit, dem Generalstaatsanwalt, dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtes sowie dem Menschenrechtsbeauftragten die Immunität zu entziehen.
Staatshaushalt zukünftig ohne Parlament
Bislang hat der Präsident bei der Besetzung bestimmter Posten (Vize-Präsident und Präsident des Verfassungsgerichts) ein Vorschlagsrecht für Kandidat:innen, das Parlament muss zustimmen. Künftig kann er diese Entscheidungen im Alleingang treffen.
Auch sieht die Neufassung der Verfassung nicht mehr vor, dass die Abgeordneten den Haushalt genehmigen und ihn ändern können. Und im Falle einer Parlamentsauflösung kann der Staatschef per Dekret regieren.
An Kritikern mangelt es nicht. Der BBC sagte Jewgeni Schowtis vom Kasachischen Internationalen Büro für Menschenrechte, dass die künftige Verfassung autoritärer und noch stärker auf den Präsidenten zugeschnitten sei als die geltende.
Auf Unmut stößt auch die Behauptung von Vertretern des Regimes, dass die Bevölkerung in die Debatten über die neue Verfassung einbezogen worden sei. „Was als nationale Debatte präsentiert wird, ist in Wirklichkeit eine Inszenierung. Die Teilnahme ist symbolisch. Der Verfassungsentwurf spiegelt wider, was der Staatsmacht nützt, jedoch nicht den Willen des Volkes“, zitiert Radio Free Europe den Rechtsexperten Maidan Suleimenow.
Heikles Thema: Die russische Sprache
Ein besonders heikles Thema ist die Sprachenfrage – also der Status des Russischen. Von Kasachstans 20,5 Millionen Einwohner:innen sind 15 Prozent ethnische Russ:innen.
Bislang ist Kasachisch die einzige Staatssprache. Russisch kann in Regierungsorganisationen und lokalen Behörden auf „gleichberechtigter Basis“ mit dem Kasachischen verwendet werden. Die Formulierung „auf gleichberechtigter Basis“ soll zukünftig durch „neben(einander)“ ersetzt werden.
„Die uneindeutige Formulierung behindert die uneingeschränkte Verwendung der kasachischen Sprache im öffentlichen Leben. Die Bürger:innen müssen auf ihrem Recht auf Zugang zu Dienstleistungen in der Staatssprache bestehen. Die Abschaffung oder Klarstellung der Bestimmungen zum Russischen als einer offiziellen Sprache ist eine Forderung unserer Zeit“, sagt der Aktivist Serlik Aliuli laut des russischsprachigen Webportals Nastojaschee vremja.
Demgegenüber wird von offizieller Seite zur Vorsicht gemahnt. Aus guten Grund: Ein Abgeordneter wird mit den Worten zitiert: „Die Mehrheit täte gut daran, ihrer Sprache (Russisch, Anm. d. Red.) mit Respekt zu begegnen, anstatt sie zu einer Waffe im Konflikt zu machen.“
Die Rücksicht ist verständlich. Man möchte es sich nicht mit Moskau verscherzen – das Beispiel der Ukraine sowie anderer Nachfolgestaaten der Sowjetunion vor Augen. Das Kreml-Narrativ, Angehörige der russischen Minderheit schützen zu müssen, muss immer wieder als Begründung herhalten für Einmischungen jeglicher Art bis hin zu militärischen Interventionen.
Dass sich eine Mehrheit der Kasach:innen am 15. März für die Verfassungsänderungen entscheidet, steht außer Zweifel. Das neue Grundgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Innerhalb von zwei Monaten müssen dann Parlamentswahlen folgen.
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