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Verfassungsrechtler zu Corona-Testpflicht„Auf jeden Fall vertretbar“

Jens Spahn möchte eine Testpflicht für Reisende anordnen. Der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen hält diesen Grundrechtseingriff für zulässig.

Britische Touristen posieren für einen Selfie auf Mallorca Foto: Joan Mateu/dpa
Tobias Schulze
Interview von Tobias Schulze

taz: Herr Kingreen, Gesundheitsminister Jens Spahn will eine Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer anordnen. Darf er das?

Thorsten Kingreen: Ja, nach Paragraf 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes darf das Bundesministerium für Gesundheit solche Anordnungen treffen. Hinzuzufügen ist allerdings, dass die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen bestritten wird, weil für derartige Anordnungen die Länder die Verwaltungskompetenz haben.

Sie halten die Testpflicht aber für verhältnismäßig?

Ja. Das ist zwar ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. So ein Abstrich ist ja nicht angenehm. Aber er ist durch das Ziel, Infektionen zu verhindern, gerechtfertigt. Man kann zwar im Moment noch nicht ganz genau sagen, ob die Besorgnis erregenden Veränderungen des Infektionsgeschehens in den letzten Tagen maßgeblich auf Reisende zurückzuführen sind. Es gibt Hinweise, dass das nicht der Fall ist. Aber auf jeden Fall ist das eine vertretbare Maßnahme.

Laut Robert-Koch-Institut hat sich aktuell tatsächlich nur ein kleiner Teil der Neuinfizierten im Ausland ansteckt. Wenn es dabei bleibt: Wäre die Testpflicht dann trotzdem noch haltbar?

Das hängt davon ab, was man generell von einer Testpflicht hält. Die Rechtsprechung hält verfassungsrechtlich sogar eine generelle Impfpflicht für zulässig – also einen wesentlich intensiveren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Meines Erachtens könnte man daher sogar jeden dazu verpflichten, sich testen zu lassen. Testen, testen, testen ist das Entscheidende, um schwerwiegende Freiheitseingriffe durch einen Total-Lockdown zu verhindern. Eine flächendeckende Testpflicht ist aber derzeit einfach nicht praktikabel, zumal es ja nicht ausreicht, die Menschen nur einmal zu testen.

Testen lassen muss sich in Zukunft wohl nur, wer aus einem offiziellen Risikogebiet kommt. Das ist aber ein relativ grobes Kriterium: Wer eine Woche lang allein in seinem Ferienhaus in Luxemburg saß, muss sich testen lassen. Wer eine Woche am Ballermann gefeiert hat, muss sich nicht testen lassen. Ist das nicht problematisch?

Ich halte diese Unterscheidung zwischen Risiko- und Nichtrisikogebieten zwar für fragwürdig und bin auch nicht sicher, ob man das tatsächlich praktisch durchhalten kann. Allerdings wird es jeden Flughafen überfordern, allen ankommenden Reisenden einer obligatorischen Testung zu unterwerfen. Ohnehin können auch innerdeutsche Reisen eine Gefahr sein; es ist vermutlich gefährlicher, sich eine Woche an einen Ostseestrand zu legen als sich allein in einem Ferienhaus in Luxemburg aufzuhalten. Dem Bundesministerium für Gesundheit bleibt also gar nichts anderes übrig als zu differenzieren; es ist ja gut, dass jetzt überhaupt einmal damit angefangen wird. Ganz überraschend kam die Reisewelle ja nicht.

Bild: Uni Regensburg
Im Interview: Thorsten Kingreen

55, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Uni Regenburg.

Für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland gilt bisher eigentlich eine Quarantänepflicht, die allerdings kaum kontrolliert wird. Welches Mittel halten sie für milder: Quarantäne oder Test?

Die Betroffenen mögen das vielleicht je nach individueller Lebenslage unterschiedlich beurteilen. Mancher geht vielleicht lieber zwei Wochen in Quarantäne als sich testen zu lassen und das womöglich noch bezahlen zu müssen. Selbst wenn aber die Quarantäne ein milderes Mittel wäre, müsste sie gleich geeignet sein. Das ist zweifelhaft, denn die Quarantäne lässt sich, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand überwachen; nach meinem Eindruck ist das in der Vergangenheit daher auch nur unzureichend geschehen. Daher halte ich den Test für das mildere Mittel.

Und wer sollte aus Ihrer Sicht für die Tests bezahlen?

Im Infektionsschutzgesetz steht nichts darüber, dass man den Menschen, die getestet werden dürfen, die Kosten auferlegen darf. Ich fände es sinnvoll: Wer in Urlaub fahren kann, darf nicht zwingend erwarten, dass er sich auf Kosten auch von Steuerzahlern testen lassen darf, die sich gerade gar keinen Urlaub leisten können. Aber ohne Rechtsgrundlage geht das nicht. Daher ist es vernünftig, dass Herr Spahn im Moment sagt, dass die Tests zwar verpflichtend, aber kostenfrei erfolgen sollen.

Der Bundestag müsste also beschließen, dass die Getesteten selber zahlen?

Ja, denn die Auferlegung einer Zahlungspflicht wäre ein eigenständiger Grundrechtseingriff, der gesetzlicher Regelung bedarf.

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