Pflichttests für Urlaubsrückkehrer:innen: Mal schauen, ob es nützt

Die Heilserwartungen in den starken Staat, der vor dem Coronavirus schützt, gehen fehl. Es kommt auf jeden Einzelnen und jede Einzelne an.

Reisende gehen mit Koffern zum Terminal des Flughafens Berlin Schönefeld

Wer Urlaub in einem Risikogebiet macht, wird bei seiner Rückkehr getestet Foto: Patrick Pleul/dpa

Jetzt kommt er also, der Corona-Pflichttest für Urlaubsrückkehrer:innen aus sogenannten Risikogebieten. So hat es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt. Schaden kann's nicht. Wie groß der Nutzen ist, wird sich allerdings erst zeigen müssen. Das hat der einmalige Einreisetest mit der Corona-App gemeinsam. Von der weiß man bislang auch vor allem, dass sie hohen Datenschutzstandards entspricht. Ob sie auch das Infektionsgeschehen positiv beeinflusst, darüber gibt es bislang keine validen Zahlen. Nun ja: die gute Absicht zählt.

Nicht viel anders verhält es sich mit dem Pflichttest. Denn angesichts der Inkubationszeit von Covid-19 von bis zu 14 Tagen bietet eine solche Momentaufnahme den negativ Getesteten nur eine Scheinsicherheit. Sicherer ist das, was geltende Rechtslage ist: eine zweiwöchige häusliche Quarantäne. Nur: Die bußgeldbewehrte Verpflichtung dazu findet sich zwar in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer, ist aber das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Kaum jemand hält sich dran, keiner kontrolliert’s.

Wer die Quarantäneanordnungen ignoriert und sich nicht sofort nach der Rückkehr beim Gesundheitsamt meldet, handelt zwar sicherlich unvernünftig, steht aber in keiner großen Gefahr, erwischt zu werden. Und das war von Anfang an klar. Die Behörden wären mit systematischen Urlaubsrückkehrkontrollen völlig überfordert – weswegen sie auch nie geplant waren. Auch wenn es ein Paradoxon ist: Das ist höchst problematisch, aber gut so.

Denn die Verordnungen der Länder kollidieren aus einem noch gravierenderen Grund mit der Realität: Für alle Betroffenen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, ist die Urlaubsrückkehrquarantäne eine absolute Zumutung. Schließlich geht sie vollständig auf eigene Kosten, es gibt keinerlei Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im schlimmsten Fall könnte sogar die Kündigung drohen, wenn man die zwei Extrawochen nicht zusätzlich als Urlaub genommen hat, sich aber dann trotzdem an die Regeln hält. Das lädt nicht gerade dazu ein.

„Freikaufen“ davon konnte man sich bisher immerhin mittels eines selbstbezahlten Tests. Wenn die Landesregierungen indes gewollt hätten, dass möglichst viele Menschen nach ihrem Urlaub in einem „Risikoland“ in Quarantäne gehen, hätten sie für dieses Problem eine sozialverträglichere Lösung finden müssen. Denn es sind eben nicht nur diejenigen, für die Geld keine Rolle spielt, die ihren Urlaub im Ausland verbringen wollen.

Stattdessen simulieren die Corona-Verordnungen an diesem Punkt nur Entschlossenheit – in den Formulierungen resolut klingend, in den praktischen Konsequenzen folgenlos. Gesetze und Verordnungen geben jedoch nur Sinn, wenn sie zum einen einhaltbar sind, zum anderen ihre Einhaltung auch kontrolliert werden kann und wird. Die Einführung des Pflichttests ist daher zunächst einmal vor allem die Anerkenntnis der Unzulänglichkeit der bisherigen Regeln.

Sicherlich lässt sich pietistisch einwenden, dass niemand gezwungen ist, seinen oder ihren Urlaub in einem jener 130 Länder zu verbringen, die aktuell auf der Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) als „Risikogebiet“ aufgeführt sind. Aber das ist wohlfeil. Erstens eignet sich diese Pandemie nicht für volkspädagogische Spielchen, dafür ist die von ihr ausgehende Bedrohung zu ernst. Zweitens ist es zwar auch in Castrop-Rauxel ganz schön, aber selbst dort nicht ungefährlich. Von Städten wie Berlin und Hamburg ganz zu schweigen.

Drittens hat die RKI-Liste etwas Willkürliches. Wer sich die Entwicklung der Fallzahlen anschaut, kann schnell erkennen, dass ein Flug nach Barbados weitaus ungefährlicher ist als eine Fahrradtour nach Belgien. Und warum soll jemand in Quarantäne, der oder die seine Verwandten in Anatolien besucht – aber wenn er oder sie Party auf der Rambla in Barcelona gemacht hat, braucht er das nicht? Obwohl das Auswärtige Amt doch von Reisen nach Katalonien abrät.

Nein, so funktioniert das nicht. Zumal der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach ganz zu Recht darauf hinweist, dass diejenigen, die in „Nichtrisikogebiete“ reisen, „sich zum Teil viel gefährlicher verhalten als Leute, die weit gereist sind“. Dieses Problem wird leider auch nicht der Pflichttest à la Spahn lösen. Denn er greift nicht weit genug – und zwar in doppelter Hinsicht. Einerseits müsste er die Heimkehrer:innen aus allen Urlaubsorten erfassen, ob diese nun auf der RKI-Liste stehen oder nicht. Andererseits reicht ein einziger Test nicht aus, um wirklich aussagekräftig zu sein. Da liegt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns schon ganz richtig, wenn sie einen zweiten Test fünf bis sieben Tage später fordert.

Darüber hinaus bleibt aber auch bei den Pflichttests noch das Umsetzungsproblem. An den Flughäfen ist das noch relativ leicht möglich. Wobei auch das nicht ganz so einfach ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Was ist beispielsweise mit denen, die von Buenos Aires nach Amsterdam und von dort nach Berlin weiterfliegen? Wie wird sichergestellt, dass sie bei den Tests nicht übersehen werden?

Noch schwieriger wird es bei der Einreise über den Landweg. Die Bundesrepublik hat zurzeit nur eine einzige Grenze zu einem „Risikoland“, das ist die zu Luxemburg. Die zu kontrollieren, ist tatsächlich nicht übermäßig kompliziert. Aber was ist mit den Rückkehrer:innen aus einem „Risikoland“, die über Belgien, Dänemark, Frankreich, Österreich, Polen, Tschechien, den Niederlanden oder der Schweiz nach Deutschland einreisen? Soll ihretwegen wirklich überall dort wieder eine Grenzschranke hochgezogen werden, an der von jeder und jedem die Aufenthaltsorte der vergangenen zwei Wochen abgefragt werden? Das ist eine lebensfremde Vorstellung.

Gerade in Krisenzeiten erfreuen sich einfache autoritäre Lösungen einer großen Popularität. Aber die kann und darf es in einer Demokratie nicht geben. Die einfachste Lösung wäre es übrigens, alle Menschen einfach einzusperren, bis irgendwann ein Impfstoff gegen das Virus gefunden ist. Und natürlich müssten bis dahin alle Grenzen vollständig abgeriegelt werden. Aber kann das wirklich irgendjemand ernsthaft wollen? Nein, Deutschland braucht keine neue Mauer.

Mag der eine oder die andere in der gegenwärtigen krisenhaften Situation auch mit dem Ruf nach der hart durchgreifenden Hand liebäugeln: In einer Demokratie ist selbst die Pandemiebekämpfung der Kompromissfindung ausgesetzt. Und zwar zu Recht. Das bedeutet eben auch, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann. Aber jeder und jede Einzelne sollte, ja muss seinen oder ihren Beitrag dazu leisten, dass wir die Pandemie besser überstehen. Aufgabe eines demokratischen Staates ist es, das so leicht wie möglich zu machen. Dazu gehören auch Gratistests. Entscheidend bleibt gleichwohl das eigene verantwortungsvolle Verhalten. Egal wo man sich gerade auffällt. Und auch wenn es schwerfällt.

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Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Buchveröffentlichungen (u.a. „Endstation Rücktritt!? Warum deutsche Politiker einpacken“, Bouvier Verlag, 2011). Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft.

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