Verfassungsgericht zu Corona-Maßnahmen: Vertrauensbonus für den Staat
Das Bundesverfassungsgericht hat Ausgangssperren und Schulschließungen als rechtmäßig eingestuft. Das ist aber kein Freibrief für die Zukunft.
D ie verschärfte Coronapolitik, die von April bis Juni bundesweit galt, verletzte keine Grundrechte. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt und die Klagen gegen zwei besonders umstrittene Maßnahmen – Ausgangssperren und Schulschließungen – abgelehnt. Die Bundesnotbremse der Großen Koalition war demnach verhältnismäßig und damit verfassungskonform.
Es besteht nun kein Anlass, mit Hohn und Schadenfreude auf die Kläger – FDP, Freie Wähler und Bürgerrechtler:innen – zu schauen. Die Länge der Karlsruher Beschlüsse, 85 und 124 Seiten, macht deutlich, dass es um komplexe Abwägungen ging. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen offensichtlich auch nicht mit leichter Hand abgebügelt. Wer, wie die AfD, die Richter:innen nun als „Büttel der Regierenden“ schmäht, zeigt, dass er nur noch seine eigene Meinung akzeptiert.
Was also bleibt von den Karlsruher Entscheidungen? Wichtig ist, dass der Staat bei der Pandemiebekämpfung ein Gesamtkonzept verfolgen darf, zu dem viele Einzelmaßnahmen beitragen. Auch Bereiche, die nicht die größten Infektionstreiber sind, können für das elementare Ziel in die Pflicht genommen werden.
Für Schulschließungen gilt das allerdings nur bedingt. Hier hat das Gericht die Hürden deutlich höher gelegt als zum Beispiel für Ausgangssperren. Schulschließungen sollen nur im äußersten Fall angewandt werden.
Das Gericht hat sogar ein neues „Grundrecht auf schulische Bildung“ entwickelt. Schüler:innen können nun den Staat auch in der Pandemie zu einer Mindestversorgung mit Unterricht zwingen. Wenn Präsenzunterricht in der Schule nicht möglich ist, dann muss jedenfalls brauchbarer Distanzunterricht geboten werden.
Aber man muss auch die Grenzen der Beschlüsse sehen. Die Karlsruher Richter:innen haben über eine Norm entschieden, die es nicht mehr gibt und über eine Situation, die sich inzwischen stark verändert hat. Im Frühjahr stand die Impfkampagne am Anfang, heute sind zwei Drittel der Bevölkerung vollständig geimpft. Auf der anderen Seite sind die Inzidenzwerte heute um ein Mehrfaches höher als damals. Es sind also ganz neue Abwägungen durch Gesetzgeber und Behörden erforderlich.
Dabei hat der Staat aber einen weiten Einschätzungsspielraum, so die Karlsruher Klarstellung, sowohl bei der Gefährlichkeit der Lage als auch bei der Nützlichkeit der Maßnahmen. Die Behörden sollen handeln und nicht aus Furcht vor gerichtlicher Kontrolle unnötig lange zögern.
Die Karlsruher Beschlüsse sind gegenüber dem Staat zu Recht großzügig und geradezu vertrauensvoll. Schließlich wird hier eben kein autoritäres Regime aufgebaut, sondern im Interesse aller gehandelt, auch der Corona-Skeptiker:innen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin