Ein Aktivist legt Verfassungsbeschwerde gegen Geldstrafe ein. Er war verurteilt worden, weil er sich mit Folie gegen Pfefferspray hatte schützen wollen.
Anwältin Susanne Besendahl klagt gegen fragwürdige Verfahren zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen. Das Grundrecht auf Menschenwürde werde verletzt.
Gegen das Ende des Zwischenlagers hat der Konzern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Kosten für einen alternativen Aufbewahrungsort will er nicht tragen.
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