Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ferkel scheitern in Karlsruhe
Tiere haben bisher in Deutschland keine Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht will daran vorläufig auch nichts ändern.
Als Kläger nannte Peta alle männlichen Ferkel Deutschlands. Diese seien in ihrem Grundrecht auf Schmerzfreiheit verletzt. Peta sei nur Prozessvertreter der Schweine. Bisher sind Grundrechte für Tiere aber weder in Deutschland noch in anderen Staaten anerkannt. Im Grundgesetz ist der Tierschutz seit 2002 lediglich als Staatsziel verankert. Ein Staatsziel ist zwar verbindlich, kann aber nicht individuell eingeklagt werden.
Ohne Begründung abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Ferkel nun ohne jede Begründung abgelehnt. Meist verfahren die Richter:innen so, wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten – oder wenn sie die Entwicklung weiter beobachten wollen, bevor sie sich äußern.
Die Umweltrechts-Anwältin Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift verfasst hat, kritisierte das Gericht. Es habe eine „Chance vertan“, dem verfassungsrechtlich geforderten Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Einordnung von Tieren als „Rechtssubjekte“ sei unumgänglich. „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigenschaften gebunden, über die nur der Mensch verfügt“, erklärte die Anwältin.
PETA appelliert nun an den Bundestag und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie sollen mit Hilfe von Expert:innen aus Ethologie, Veterinärmedizin und Rechtswissenschaft umgehend eine „Charta der Grundrechte für Tiere“ ausarbeiten und in das Grundgesetz aufnehmen.
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