Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ferkel scheitern in Karlsruhe

Tiere haben bisher in Deutschland keine Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht will daran vorläufig auch nichts ändern.

Ferkel stehen dicht an dicht in einer Box in einer Schweinezuchtanlage.

Keine Grundrechte für diese Tiere Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat keine Grundrechte für Ferkel anerkannt. Die Rich­te­r:in­nen lehnten eine Verfassungsbeschwerde, die die Organisation Peta im Namen der männlichen Ferkel Deutschlands eingereicht hatte, ohne Begründung ab. Peta kritisiert die Entscheidung scharf. Für Peta war es ein zentraler Baustein ihrer Kampagne „Grundrechte für Tiere“. Im November 2019 legte die Organisation Verfassungsbeschwerde gegen die betäubungslose Kastrierung männlicher Ferkel ein, die vom Bundestag für weitere zwei Jahre zugelassen worden war.

Als Kläger nannte Peta alle männlichen Ferkel Deutschlands. Diese seien in ihrem Grundrecht auf Schmerzfreiheit verletzt. Peta sei nur Prozessvertreter der Schweine. Bisher sind Grundrechte für Tiere aber weder in Deutschland noch in anderen Staaten anerkannt. Im Grundgesetz ist der Tierschutz seit 2002 lediglich als Staatsziel verankert. Ein Staatsziel ist zwar verbindlich, kann aber nicht individuell eingeklagt werden.

Ohne Begründung abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Ferkel nun ohne jede Begründung abgelehnt. Meist verfahren die Rich­te­r:in­nen so, wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten – oder wenn sie die Entwicklung weiter beobachten wollen, bevor sie sich äußern.

Die Umweltrechts-Anwältin Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift verfasst hat, kritisierte das Gericht. Es habe eine „Chance vertan“, dem verfassungsrechtlich geforderten Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Einordnung von Tieren als „Rechtssubjekte“ sei unumgänglich. „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigenschaften gebunden, über die nur der Mensch verfügt“, erklärte die Anwältin.

PETA appelliert nun an den Bundestag und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie sollen mit Hilfe von Ex­per­t:in­nen aus Ethologie, Veterinärmedizin und Rechtswissenschaft umgehend eine „Charta der Grundrechte für Tiere“ ausarbeiten und in das Grundgesetz aufnehmen.

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