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Verdacht auf MenschenhandelZwei Inder sollen vor Gericht

Die französische Justiz hindert ein Flugzeug mit 300 Menschen aus Indien an Bord am Weiterflug. Zwölf Passagiere haben Asyl beantragt.

Verdacht auf Menschenhandel: Die Maschine mit Menschen aus Indien an Bord kehrt zurück nach Mumbai Foto: Christophe Ena/ap

Vatry afp | Nach der Festsetzung eines Flugzeugs mit mehr als 300 Menschen in Frankreich wegen des Verdachts auf Menschenhandel sollen zwei indische Passagiere am Montag einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass den beiden Männern Beihilfe zur illegalen Einreise und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen werde. Sie werden demnach verdächtigt, eine Rolle in einem möglicherweise illegalen Einwanderungsnetzwerk gespielt zu haben.

Die beiden 2000 und 1984 geborenen Männer waren am Freitag in Polizeigewahrsam genommen und verhört worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft für beide beantragt.

Die französische Justiz hatte am Donnerstag den Airbus A340 der rumänischen Fluggesellschaft Legend Airlines mit 303 Passagieren an Bord, darunter nach Angaben von Rettungskräften auch Minderjährige, auf dem gut 130 Kilometer westlich von Paris gelegenen Flughafen von Vatry am Weiterflug gehindert. Es habe einen anonymen Hinweis gegeben, dass die Menschen an Bord Opfer von Menschenhandel sein könnten, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die Maschine hatte auf dem Weg von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Nicaragua einen Zwischenstopp in Frankreich eingelegt. Nach Informationen aus Ermittlerkreisen könnten die indischen Passagiere das Ziel gehabt haben, von Zentralamerika aus illegal in die USA oder nach Kanada weiterzureisen.

Maschine sollte in Richtung Mumbai starten

Die Beschlagnahme des Flugzeugs wurde am Sonntag von einem Gericht aufgehoben. Nach Angaben der Präfektur des Departements Marne sollte es „im Laufe des Tages abfliegen“. Nach Angaben der Anwältin Liliana Bakayoko sollte die Maschine in Richtung Mumbai starten.

„Wir haben heute Morgen die Fluggenehmigung von den indischen Behörden erhalten, warten aber noch auf das Zeitfenster“, erklärte die Anwältin der Fluggesellschaft Legend Airlines am Montag gegenüber AFP. Die Fluggesellschaft habe für 301 der 303 Passagiere des Fluges Genehmigungen eingeholt, „mit Ausnahme der beiden Personen, die in Polizeigewahrsam genommen wurden“, sagte Bakayoko.

Die Passagiere des Flugzeugs hatten sich seit Freitag in der Empfangshalle des Flughafens von Vatry aufgehalten, ihnen wurden Duschen und Betten bereitgestellt. Einige von ihnen wollen nach Angaben der Anwältin jedoch nicht nach Indien, sondern nach Nicaragua fliegen.

Wie AFP weiter erfuhr, haben zudem zwölf der Passagiere Asyl beantragt und sollten in einen anderen Wartebereich verlegt werden, darunter fünf Minderjährige.

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7 Kommentare

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  • Inder von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Nicaragua! Das ist schon irre.

    • @DiMa:

      Was ist daran irre? Dass Inder das Land verlassen? Oder dass so viele Zwischenstopps bei Flugtreisen gemacht werden?

      • @Paul Anther:

        Was ist daran irre? Irre daran ist, dass es zu fuktionieren scheint. Entweder haben die Inder eine Hotelbuchung und ein Rückreiseticket und alles ist gut oder die Sache ist absolut verrückt. Verrückt ist die Sache dann insbesondere, weil Länder wie Nicaragua dabei mitspielen. Bleibt zu hoffen, dass Mexico seine Grenzen dicht macht.

  • Einmal verstehe ich nicht, warum es "Menschenhandel" heisst?



    Traficking ist doch etwas ganz anders als Fluchthilfe bzw. Schleusen?

    Noch weniger verstehe ich, wieso das Flugzeug zurück nach Indien fliegt?



    Die haben doch gebucht?



    Und "einige" wollen aber (natürlich?) doch da hin, wo sie hinwollten?

    Irgendwas mutet mich hier sehr merkwürdig an.

    • @Tripler Tobias:

      Abgesehen von den Fällen die Axel und Paul zu Recht anführen besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man Menschenhandel seitens der Justiz vorschiebt, weil man Fluchthelfer geringer bestrafen kann.

      Analog dazu, dass man Leute die sich aus Protest auf die Straße kleben als kriminelle Vereinigung deklariert, weil es sich sonst nur um Bagatelldelikte handelt, für die man dann nicht die mehrjährigen Haftstrafen gegen Klimaaktivisten verhängen kann, was man aber gerne möchte.

      Wo kämen wir hier schließlich hin, wenn die Menschen ihre Rechte wirklich wahrnehmen dürften und eine eigene Meinung haben?

    • @Tripler Tobias:

      Ich gehe mal davon aus, die französischen Behörden werden sich dich die Reisepapiere mal genauer angeschaut haben.



      In den Emiraten gibt es abgesehen von einigen richtig reichen Indern viele arme Vetragsarbeiter und gut qualifizierte Fachkräfte, für letztere ist es immer noch möglich in die USA einzuwandern, bei den armen Vertragsarbeitern ist der Weg durch Mittelamerika die einzige Möglichkeit.



      Warum sollten Inder aus den Emiraten in Nicaragua Urlaub machen, weil das Wetter da so gut ist und man zum Baden, was man auch im persischen Golf oder Indien haben kann nur um die halbe Welt fliegen muss?

    • @Tripler Tobias:

      Es gibt einige Leute, die freiwillig in ein Land gehen und dann die Papiere abgenommen kriegen und von einst freundlichen Schleuser gefangen gehalten werden zwecks Prostitution, Herstellung von Drogen oder ähnlichem. Sind die erstmal ihrer Freiheit beraubt, können sie auch klassisch weiterverkauft werden.

      "Strafrechtlich ist die Schwelle zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung in Deutschland dann überschritten, wenn Personen mittels Täuschung, Zwang, Drohungen oder Gewaltanwendung zur Aufnahme und Fortsetzung von Dienstleistungen und Tätigkeiten gebracht oder gezwungen werden, die ausbeuterisch oder sklavenähnlich sind".



      "Bei Menschenschmuggel geht es um die Überschreitung der Staatsgrenze, bei Menschenhandel hingegen um die darauf folgende Ausbeutung. Diese erfolgt meist im Zielland."



      "Die meisten Betroffenen von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft befinden sich in Asien, insbesondere in Indien. Die häufigste Ausprägungsform von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung in Indien ist dabei die Schuldknechtschaft, welche über Generationen hinweg vererbt wird."