: Verbot von „Homo-Heilern“
Die Vorstellung, Homosexuelle müssten von ihrer sexuellen Orientierung „geheilt“ werden, gibt es vor allem im evangelikalen Umfeld. Bremen will im Bundesrat ein Verbot solcher Therapien erreichen
Von Karolina Meyer-Schilf
Die Bremer Bürgerschaft hat sich einstimmig für eine Bundesratsinitiative gegen sogenannte „Konversionstherapien“, bei denen Homosexuelle „geheilt“ werden sollen, ausgesprochen. Der Weltärztebund hat derartige Therapien, bei denen Homosexuellen etwa homoerotische Bilder gezeigt und sie gleichzeitig mit Elektroschocks traktiert werden, bereits im Jahr 2013 als Menschenrechtsverletzung eingestuft, genau so sieht es auch die Bundesärztekammer. In einigen US-Bundesstaaten sind solche Therapien bereits verboten, und mit Malta hat auch ein erstes EU-Land ein entsprechendes Verbot ausgesprochen.
Die „Konversionstherapie“ kommt vor allem in evangelikalem Umfeld zum Einsatz – in Bremen geriet im Jahr 2008 etwa der Verein Wüstenstrom e.V. in den Fokus, der im Rahmen des „Christival“ ein Seminar „Wege aus der Homosexualität“ angeboten hatte. […]
„Die Zeiten, als Homosexualität strafbar war oder im Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation stand, sind zum Glück lange vorbei“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Björn Tschöpe. Im nun von der Bürgerschaft verabschiedeten Antrag, der gemeinsam von der SPD, den Grünen und der Linken eingebracht worden war, heißt es: „Die absurde Idee, bestimmte sexuelle Orientierungen oder geschlechtliche Identitäten seien krankhaft, lebt bis heute in Teilen der Gesellschaft fort.“ Konversionstherapien seien eine „ernste Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen, viele Opfer sind in der Folge über Jahre traumatisiert, viele werden suizidal.“
Ob die Bremer Initiative erfolgreich sein wird, ist unklar: Bereits im vergangenen Jahr war ein Vorstoß der Grünen im Bundestag dazu gescheitert. „Die Bundesregierung hat immer klar die Auffassung vertreten, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Behandlung bedarf“, heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Dort ist man der Auffassung, dass es bereits ausreichende Sanktionsmöglichkeiten gibt – sowohl straf- als auch berufsrechtlich. Da sowohl der Weltärztebund als auch die Bundesärztekammer derartige Behandlungsmethoden ablehnten, entspreche eine solche Behandlung nicht dem fachlichen Standard. Und schließlich enthielten „auch die Berufsordnungen der Länder die berufsrechtliche Verpflichtung, ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben“.
In einer früheren Version stand, dass Wüstenstrom dem Verband freikirchlich-evangelischer Gemeinden angehört. Das stimmt nicht. Wüstenstrom ist und war nicht Mitglied des Mühlheimer Verbandes.
Die Redaktion
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen