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Verbot der „Sturmbrigade 44“Aus für Neonazi-Truppe

Der Bundesinnenminister setzt seine Verbotsreihe im rechtsextremen Spektrum fort. Diesmal trifft es Neonazis, die der Waffen-SS huldigten.

Nicht untätig – Seehofer lässt eine rechtsextreme Gruppe nach der anderen verbieten Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin taz | Der Schlag erfolgte am frühen Dienstagmorgen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ließ die rechtsextreme „Sturmbrigade 44“ verbieten, die auch als „Wolfsbrigade 44“ firmierte. Gleichzeitig rückten Polizisten bei 11 Mitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen an.

Bei den Durchsuchungen am Morgen fanden die 187 eingesetzten Beamten Messer, Bajonette, eine Armbrust und NS-Devotionalien wie Hakenkreuze und Fahnen. „Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren“, erklärte Seehofer. Hass und die Absicht, einen nationalsozialistischen Staat wiederzuerrichten, hätten „in unserem Land keinen Platz“.

Die „Sturmbrigade 44“ war 2018 öffentlich aufgefallen, als sich Mitglieder an einer rechtsextremen Kundgebung in Köthen (Sachsen-Anhalt) beteiligten. Die Männer trugen damals rockerähnliche Jacken mit dem Gruppennamen samt Totenkopf-Emblem und gekreuzten Messern. Ihre Mitglieder rekrutieren sich aus mehreren Bundesländern, hängen in Rostock etwa mit den „Nordlichtern“ zusammen, und kommen recht altbacken daher. Schon in ihrem Gruppennamen huldigen sie der Waffen-SS. Die 44 soll für den vierten Buchstaben im Alphabet stehen, das „DD“: ein Bezug auf die „Division Dirlewanger“. Verherrlicht wurde auch Adolf Hitler, in Gruppenlogos wurde teils ein Hakenkreuz integriert.

Die Sicherheitsbehörden hatten die Truppe bereits seit Herbst 2017 im Visier. Sie gilt ihnen als hierarchisch organisiert, mit „strengem Verhaltenskodex“. Das Ziel: ein „freies Vaterland“ nach „germanischem Sittengesetz“. Die Gruppe propagierte auch Gewalt. Eines der Mitglieder ist als Gefährder eingestuft, dem auch Anschläge zugetraut werden.

Seehofers Innenministerium wirft der Gruppe ein „martialisches Auftreten“ vor, sowie einen „stark ausgeprägten Rassismus und Antisemitismus“. Die „menschenverachtende Ideologie“ sei sowohl in sozialen Medien als auch auf der Straße propagiert worden.

Der „bewaffnete Arm“

Bereits im Juli 2019 hatte die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen gegen die „Sturmbrigade“ veranlasst, damals gegen sechs Beschuldigte und vier nicht Tatverdächtige in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Vorwurf lautete auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, gesucht wurde auch nach Waffen. Die „Wolfsbrigade“ wurde damals als „bewaffneter Arm“ erklärt.

Die Relevanz der „Sturmbrigade“ in der rechtsextremen Szene ist allerdings überschaubar: Der Gruppe werden nur wenige Mitglieder zugerechnet, öffentlichkeitswirksame Aktionen blieben zuletzt aus. Aber auch sie verschärfte den Ton in der Szene.

Mit dem Verbot setzt Seehofer eine Reihe an Repressionsschlägen gegen die rechtsextreme Szene fort, die er nach den Attentaten auf Walter Lübcke und die Synagoge in Halle angekündigt hatte. Seit Jahresbeginn verbot sein Ministerium bereits die Gruppen Combat 18 und Nordadler sowie die Reichsbürgertruppe Geeinte deutsche Völker und Stämme“.

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1 Kommentar

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  • "Mit dem Verbot setzt Seehofer eine Reihe an Repressionsschlägen gegen die rechtsextreme Szene fort, ....."



    und dann... das ist doch nur das Symtom unter den Teppich kehren. Mehr nicht.



    Hier sollte der Inneminister endlich ansetzen: taz.de/Rechte-Chat...i-Berlin/!5717565/ und aufklären. Schönen Tag