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Urteile zu Corona-ShoppingVerkaufsflächen vor Gericht

In Bremen bestätigt ein Urteil die 800-m2-Grenze für den Einzelhandel. In Hamburg könnte sie in dieser Woche fallen.

Alexander Diehl

Aus Hamburg

Alexander Diehl

Die „grundsätzliche Begrenzung“ sei „verhältnismäßig“, hat am Donnerstag das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden. Es geht dabei um ein spezielles Stückchen deutschen Baurechts, für das sich lange niemand interessiert haben dürfte: die erlaubte Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmeter im wieder anlaufenden Einzelhandel.

Bei allen Blüten, die der deutsche Föderalismus in Sachen Corona so treibt, schien das doch eine belastbare Richtschnur: Wer maximal 800 Quadratmeter Platz hat für die Kund*innen, darf öffnen; wer mehr hat, muss entsprechend etwas abteilen.

Dagegen haben Unternehmen geklagt, unter anderem in Hamburg und in Bremen. Hier wie da sahen sich Sportartikel verkaufende Filialisten – die jeweils sehr viel mehr Fläche vorhalten – benachteiligt. Und sie wollten die entsprechenden Abschnitte in den Corona-Verordnungen der Länder Bremen beziehungsweise Hamburg ausgesetzt sehen.

Mit unterschiedlichen Ergebnissen: In Bremen entschieddas Oberverwaltungsgericht (OVG) ziemlich deutlich gegen das klagende Unternehmen Karstadt Sports. Die Beschränkung der Verkaufsfläche sei dazu geeignet, Ansteckungen mit Sars-CoV-2 einzudämmen, mache es „leichter, die infektionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Abstandsgebot, zu überwachen“.

Hamburg entscheidet anders

Etwas anders verlief die Sache in Hamburg für Sportscheck, sozusagen eine Schwesterfirma: Seit Anfang März gehören die Münchner zu Signa Retail, so wie Galeria Karstadt Kaufhof und also Karstadt Sports. Das Hamburger Verwaltungsgericht gab am Dienstag einem Eilantrag statt: Demnach verletzt die 800-Quadratmeter-Grenze die „Berufsfreiheit“ von Sportscheck.

Die Stadt wandte sich zügig ans OVG, und das erließ am Mittwochabend eine Zwischenverfügung: Die Beschwerde der Stadt sei zwar „nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos“, der Ausgang aber offen. Bis sich die Richter*innen am kommenden Mittwoch richtig äußern, gilt das Laden-Limit aber erst mal weiter.

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