piwik no script img

Urteile zu Corona-ShoppingVerkaufsflächen vor Gericht

In Bremen bestätigt ein Urteil die 800-m2-Grenze für den Einzelhandel. In Hamburg könnte sie in dieser Woche fallen.

Stimmen die Abmessungen? Shoppinginteressierte warten auf Einlass Foto: Frank Leonhardt/dpa

Hamburg taz | Die „grundsätzliche Begrenzung“ sei „verhältnismäßig“, hat am Donnerstag das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden. Es geht dabei um ein spezielles Stückchen deutschen Baurechts, für das sich lange niemand interessiert haben dürfte: die erlaubte Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmeter im wieder anlaufenden Einzelhandel.

Bei allen Blüten, die der deutsche Föderalismus in Sachen Corona so treibt, schien das doch eine belastbare Richtschnur: Wer maximal 800 Quadratmeter Platz hat für die Kund*innen, darf öffnen; wer mehr hat, muss entsprechend etwas abteilen.

Dagegen haben Unternehmen geklagt, unter anderem in Hamburg und in Bremen. Hier wie da sahen sich Sportartikel verkaufende Filialisten – die jeweils sehr viel mehr Fläche vorhalten – benachteiligt. Und sie wollten die entsprechenden Abschnitte in den Corona-Verordnungen der Länder Bremen beziehungsweise Hamburg ausgesetzt sehen.

Mit unterschiedlichen Ergebnissen: In Bremen entschieddas Oberverwaltungsgericht (OVG) ziemlich deutlich gegen das klagende Unternehmen Karstadt Sports. Die Beschränkung der Verkaufsfläche sei dazu geeignet, Ansteckungen mit Sars-CoV-2 einzudämmen, mache es „leichter, die infektionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Abstandsgebot, zu überwachen“.

Hamburg entscheidet anders

Etwas anders verlief die Sache in Hamburg für Sportscheck, sozusagen eine Schwesterfirma: Seit Anfang März gehören die Münchner zu Signa Retail, so wie Galeria Karstadt Kaufhof und also Karstadt Sports. Das Hamburger Verwaltungsgericht gab am Dienstag einem Eilantrag statt: Demnach verletzt die 800-Quadratmeter-Grenze die „Berufsfreiheit“ von Sportscheck.

Die Stadt wandte sich zügig ans OVG, und das erließ am Mittwochabend eine Zwischenverfügung: Die Beschwerde der Stadt sei zwar „nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos“, der Ausgang aber offen. Bis sich die Richter*innen am kommenden Mittwoch richtig äußern, gilt das Laden-Limit aber erst mal weiter.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!