Urteil zu Wuchermiete in Berlin: Ende der Straflosigkeit
Erstmals verurteilt ein Gericht einen Vermieter für eine überhöhte Miete. Für eine Wohnung in der Oranienstraße verlangte er doppelt so viel Geld wie laut Mietspiegel vorgesehen.
400 Euro für eine 30 Quadratmeter große Wohnung in der Kreuzberger Oranienstraße – an solche Preise haben sich Berliner Mieter:innen eigentlich längst gewöhnt. Zu Unrecht. Denn mit mehr als 13 Euro pro Quadratmeter übersteigt die Miete die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete um das Doppelte. Laut Mietspiegel von 2021 wäre lediglich eine Miete von 195,94 Euro zulässig gewesen, laut jenem von 2023 wären maximal 206,24 Euro erlaubt.
Zu dieser Einschätzung kam am Freitag auch das Amtsgericht Tiergarten. Es verurteilte den Vermieter dafür, dass er eine Wuchermiete verlangte. Es ist das erste Mal seit vielen Jahren, dass das Gericht einen Vermieter nun dafür bestraft. Die Berliner Immobilienfirma muss demnach 4.600 Euro zu viel gezahlter Miete zurückzahlen und für die illegale Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 1.300 Euro entrichten. Der Straftatbestand greift bei Mietpreisüberhöhungen von mehr als 50 Prozent.
Über die Signalwirkung des Urteils war sich der Vorsitzende Richter dabei bewusst. Laut Berliner Mieterverein schloss er seine Urteilsbegründung mit den Worten: „Die Vorschrift zur Mietpreisüberhöhung war immer geltendes Recht und steht nicht nur auf dem Papier. Das sollte sich herumsprechen.“
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Dass der Paragraf wiederentdeckt wurde ist maßgeblich auf zwei Entwicklungen zurückzuführen. Die eine ist die Mietwucher-App der Linken, über die Mieter:innen seit mehr als einem Jahr ihre Miete überprüfen und Meldungen an die Bezirksämter schicken können. Zum anderen liegt es am Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, das als erstes in der Stadt solche Fälle mit Nachdruck verfolgt. Bereits im Oktober hatte das Bezirksamt erfolgreich ein Bußgeld von mehr als 26.000 Euro gegen einen Vermieter festgesetzt.
Mieterschutz ist Handarbeit
Auch der aktuelle Fall habe das Bezirksamt über die Mietwucher-App erreicht, sagt die zuständige Bezirksstadträtin Regine Sommer-Wetter (Linke) der taz. Ein zuständiger Mitarbeiter des Wohnungsamtes habe die Wohnung daraufhin besichtigt und ausgemessen, Schriftverkehr mit dem Vermieter geführt und schließlich einen Bußgeldbescheid verschickt, den der Vermieter nicht akzeptierte.
Regine Sommer-Wetter, Bezirksstadträtin Friedrichshain-Kreuzberg
Dass das Gericht nun im Sinne des Bezirksamtes entscheiden hat, empfindet Sommer-Wetter als „wichtiges Signal für Berlin“. Es sei eine gute Nachricht für Mieter:innen, „dass man sie nicht abzocken darf“. Überhöhte Mieten seien „kein Kavaliersdelikt“, bekräftigte die Stadträtin. Insgesamt bearbeite der Bezirk derzeit 382 Fälle mutmaßlichen Mietwuchers.
Mit mehr Mitarbeiter:innen könnten es laut Sommer-Wetter noch deutlich mehr sein. Immerhin: Zuletzt hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung acht Auszubildende in die Bezirke geschickt, die bei der Verfolgung illegal überhöhter Mieten unterstützen sollen. Für weitere 19 dauerhafte Stellen läuft derzeit die Ausschreibung.
Laut Berliner Mieterverein ist die Signalwirkung des noch nicht rechtskräftigen Urteil zunächst begrenzt. So habe in dem Verfahren keine Rolle gespielt, dass der Vermieter eine durch die Wohnungsnot bedingte Zwangslage der Mieter „ausgenutzt“ habe, wie es im Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes als Bedingung formuliert ist. Diese Formulierung gilt als hohe Hürde für Verurteilungen von Vermietern.
In einem kommenden Verfahren Anfang Februar wird es jedoch genau darum gehen, wenn eine Mieterin als Zeugin geladen ist und dann darlegen muss, dass sie keine andere Wahl hatte, als in die überteuerte Wohnung zu ziehen. Würde hier der Vermieter ebenfalls verurteilt, könnte dies wegweisend auch für weitere Strafverfolgung von Mietwucher-Vermietern sein. Einfacher wäre es allerdings, rein über die Nichteinhaltung des Mietspiegels gegen sie vorzugehen. Der Berliner Mieterverein und der Deutsche Mieterbund fordern von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) daher, „dieses überflüssige Tatbestandsmerkmal zu streichen“.
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