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Urteil zu Unikooperation mit BayerPharma-Vertrag darf geheim bleiben

Die Uni Köln will ihren Vertrag mit der Pharmafirma Bayer nicht veröffentlichen und beruft sich auf eine gesetzliche Ausnahme. Vor Gericht hat sie nun Recht bekommen.

Was steckt hinter der bunten Fassade? Bild: dpa

KÖLN taz | Keine Chance auf Transparenz: Die Universität Köln muss auch weiterhin ihren Kooperationsvertrag mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Eine Klage auf Einsichtnahme wies das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag ab. Das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz könne keine Anwendung finden, so die Richter.

Geklagt hatte Philipp Mimkes, der Geschäftsführer der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Das konzernkritische Bündnis befürchtet eine zu große Einflussnahme von Bayer auf die Wissenschaft. Der Verdacht: Der Pharmakonzern könne unerwünschte Forschungsergebnisse verhindern und die Uni bei der Beteiligung an Patenten benachteiligen. Über Details ihrer „bevorzugten Partnerschaft“ schweigen sich Uni und Konzern hartnäckig aus.

Deswegen wollte Mimkes für die CBG vor Gericht herausbekommen, wie weit die Zusammenarbeit reicht. In seiner Klage berief er sich auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, nach dem Dokumente öffentlicher Stellen grundsätzlich zugänglich sein müssen. Bestärkt sah sich Mimkes durch den NRW-Landesdatenschutzbeauftragten Ulrich Lepper (FDP), der über die Einhaltung des Gesetzes wacht. Auch er forderte die Uni zur Veröffentlichung der elf Punkte umfassenden Vereinbarung auf.

Doch das Verwaltungsgericht Köln schmetterte das Ansinnen ab. Das Informationsfreiheitsgesetz könne hier keine Anwendung finden, „weil der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen sei“, befand der Vorsitzende Richter Hans-Martin Niemeier. Damit folgte er der Argumentation der Uni, die sich auf eine Ausnahmeklausel berufen hatte, in der es heißt: „Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“

So ist das Gesetz halt

Diese weitreichende Regelung bedeute, dass es nicht darauf ankomme, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beeinträchtige oder ob die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung habe, befand Richter Niemeier. Auch Festlegungen über den organisatorischen Rahmen der Forschung würden unter die Forschungsfreiheit fallen.

Dass die meisten Bundesländer ihre Hochschulen nicht derart ausdrücklich von der Informationspflicht ausnehmen, sei kein Argument. Der NRW-Gesetzgeber habe dies halt so geregelt. „Ich mache keinen Hehl daraus: Er hätte das auch anders regeln können“, sagte Niemeier.

So bleibt weiter vieles im Unklaren – sogar, wann die Vereinbarung geschlossen wurde: im März 2008, wie allgemein angenommen, oder bereits im Dezember 2007, wie überraschend der Prozessvertreter der Uni erklärte? Philipp Mimkes zeigte sich enttäuscht, aber nicht entmutigt. „Wir werden versuchen, unser Anliegen vor die nächste Instanz zu bringen“, kündigte er an. „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen.“ Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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5 Kommentare

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  • V
    Vicky

    Drittmittel werden oft für ein bestimmtes Projekt gegeben. In der Chemie kann man aus dem Vertrag meist sofort sehen, an welchen Substanzen der Geldgeber Interesse hat, d.h. in welche Richtung er selber auch forscht. Wenn solche Verträge veröffentlicht werden, erhält die Konkurrenz sofort vertrauliche Informationen (Geschäftsgeheimnisse), die sehr viel Geld wert sind. Es ist also durchaus nachvollziehbar, warum Firma Bayer kein Interesse an der "Transparenz" hat.

  • J
    juge

    Liebe Spitzenforscher/innen der Pharmafinanzierten Forschungsprojekte der Universität Köln,

    wisst IHR denn was in dem Vertrag zwischen eurer Universität und Bayer steht?

    Denkt ihr denn auch, dass ihr unter keinen Umständen davon inhaltlich beeinflusst werdet - wie die Unileitung behauptet?

    Was ist euer Motiv da mitzumachen?

    Seid ihr einfach Obrigkeitshörig und tut was die Unileitung sagt?

    Setzt sie euch unter Druck und wirft alle raus die nicht mitmachen?

    Hat einer von euch das ganze initiiert und die anderen überzeugt?

    Hat dieser Vertrag euch auch einen Maulkorb verpasst?

    Stört euch denn gar nichts daran?

    Oder glaubt ihr etwa wirklich, dass ein globaler Pharmakonzern wie Bayer aus reiner Nächstenliebe eure Forschungsinteressen fördert ohne inhaltliche Einmischung und ohne den Plan einen lukrativen Vorteil daraus zu schlagen. Sei es arbeitsintensive Forschung für eigene Produkte (von denen ihr nichts mitbekommt) auf Staatskosten geschenkt zu bekommen gegen ein paar Euros aus der Portokasse für euren Fachbereich oder schenkt ihr ihnen gar Patente für einen Appel und ein Ei?

    Und wenn das alles nur böse Gerüchte sind, warum muss dieser Vertrag dann unter allen Umständen geheim bleiben?

    Wieso hat keine/r von euch genug Selbstachtung und veröffentlicht den Vertrag anonym? Ihr kennt ihn doch alle oder arbeitet ihr auch noch blind für Bayer??? Entweder seid ihr dagegen und informiert damit die Öffentlichkeit über einen Skandal ODER ihr glaubt der Vertrag sei unbedenklich und überzeugt damit die Öffentlichkeit von eurer Unbestechlichkeit.

    Alternativ könntet ihr auch - nachdem ihr versäumt habt die Unileitung von diesem Vertrag abzuhalten - ganz einfach so ehrlich sein und euch entscheiden. Geht direkt zur Pharmaindustrie verdient da auch das dreifache und verzichtet auf den guten Ruf unabhängiger universitärer Forschung. Denn auf eure Freiheit der Forschung habt ihr ja sowieso schon verzichtet. (Vermutlich, ich kenne den Vertrag ja nicht)

    Oder geht an eine Uni welche die Unabhängigkeit ihrer Forschung (und womöglich auch Lehre) noch nicht an Private Gewinninteressen verkauft hat.

    In der Hoffnung dass es wenigstens eine/n unter euch gibt der sich nicht von Bayer für dumm verkaufen lässt

    warte ich gespannt auf die Veröffentlichung.

    juge

  • QV
    "Freiheit von Lehre und Forschung"

    Da braucht sich die Akademikerwelt nicht zu wundern, wenn sie in einen Sack gepackt und als korrupter Haufen Wichtigtuer abgestempelt wird...

  • RI
    RIP IFG

    Typisch kölsch Klüngel, Opus Dei und Schavan.

     

    Wer an das Märchen das deutsche Universitäten nie an militärisch biologisch, chemisch oder atomaren Waffen arbeitete glaubt, sollte schleunigst zum Arzt.

    Der WDR brachte vor langer Zeit(R. Reagan) einen dreiteiligen Report. In diesem nachgewiesen das deutsche Universitäten und deren Studenten an biologisch militärischen Waffen arbeiten.

     

    Gerade durch die schwarzen Stehkragen Innenminister und höchst willige Justiz, wurde viel unter den Teppich gekehrt.

    Das Grüne ist verwelkt. Quo vadis Green?

    Gerade rund um den Leukämiecluster Elbmarsch wurde vergessen wer eindeutig mit betroffen ist. Die Universitäten und ihre "Forschung". Uups ein Experiment ist nachgewiesen explodiert, Satelittenaufnahmen des speziell eingesetzten Untersuchungsausschuss, der mit einem gewaltigen Paukenschlag in Kiel, eine beliebter Ort des internationalen Militärs, zurück trat, zeigte es. Satelittenaufnahmen vorher und nachher beweisen es. Der NDR hat Bildmaterial, das nie wieder gesendet wurde. Hatten wohl einen Polizeistaatsbesuch look like Gestapo.

    Geschichte wiederholt sich, A. Nobels Waffenfabrik explodierte ebenfalls 1866 in Krümmel.

     

    Ich stelle die Frage, hat Saudi Arabien inzwischen eine oder mehrere Atombomben?

    Über Firmengeflechte sind sie in den Bereichen. Technisches Betreiben outgesourct!

     

    Die Bildung und Forschung ist verkommen, mutiert immer mehr zum Täter, deren Köpfe teils noch Bafög Kredite aufnehmen müssen. Sie dient teils negativer Richtung. Immer den Waffen und der Gier nach.

     

    Interessant "„Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“ "

    Das Verwaltungsgericht sieht den universitären Produktionsstandort und sich nicht für das Bundesseuchen- und andere gesetzliche Norm verpflichtet?

     

    CBG wünsche ich finanziell und tatkräftige Unterstützer. Das Urteil ist burlsek.

  • OG
    Ossip Groth

    GMP/GCP/GLP ist es, bei der Publikation des redundantesten Papers seinen conflict of interests, d.h. wessen Geld direkt oder indirekt dem Forscher in den Rachen fällt, wenn er die Evidenz generiert, die man ihm befiehlt, welche relevanten Industriebeteiligungen er hält, welche eigene Firma von seinen Ergebnissen profitiert - um ein Mindestmaß an wissenschaftlicher Vertrauenswürdigkeit zu wahren.

     

    Wie soll ein Kölner Wissenschaftler seine Erklärung abgeben, 'meine Uni hat ihre Seele an den Teufel verkauft, mehr weiß ich nicht, ja, und ich hatte dann noch für 20.000 Euro mit deren Aktien gezockt'...

     

    Na, weiß der Geier wie es around the world aussieht, die Alumnis sind ja auch nicht knausrig, und wessen Kohlen sie ihrer geliebten Alma mata tatsächlich anvermachen - who cares, aber einen Wunsch frei haben sie schon.

     

    Die Wissenschaft ist offensichtlich so erstaunlich gut korrumpiert, daß sie den genauen Umfang nicht mitteilen will: Man ist ja nur der freie Forschungskasper, Ritter und Retter.

     

    Wenn eine Deutsche Universität nicht den Anstand besitzt, zuzugeben, daß sie nichts anderes als eine drittklassige CRO ist, dann gute Nacht.