Urteil zu Steuerzinsen : Schlechter Zeitpunkt für Scholz
Der Staat kassiert zu hohe Zinsen auf fällige Steuern, sagt Karlsruhe. Das war erwartbar – gehandelt hatte das Finanzministerium nicht.
V erfassungsrecht ist Politik mit anderen Maßstäben. Oft kann eine Verhältnismäßigkeitsprüfung so oder anders ausgehen. Beim Streit über die Steuerzinsen gilt das jedoch nicht. Dass eine Zinshöhe von 6 Prozent unverhältnismäßig ist, wenn das reale Zinsniveau bei null oder sogar darunter liegt, das kann nun kaum jemanden überraschen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die 6 Prozent als unverhältnismäßig hoch einstufte, war also sehr erwartbar.
Doch warum hat der für das Steuerrecht verantwortliche Finanzminister Olaf Scholz nicht rechtzeitig gegengesteuert? Warum wartete er tatenlos auf die Verurteilung durch die Verfassungsrichter:innen – die zu allem Überfluss nun auch noch mitten in seinen Wahlkampf als SPD-Kanzlerkandidat hineinhagelt?
Das staatliche Interesse an den Zinseinnahmen kann es nicht gewesen sein. Schließlich haben findige Unternehmen und Selbstständige schon lange erkannt, dass es angesichts von 6 Prozent Zinsen geradezu vorteilhaft ist, erst mal zu viel Steuern zu zahlen und sie sich später üppig verzinst erstatten zu lassen.
Manche bezeichneten das Zu-viel-Steuern-Zahlen bereits als Kapitalanlage. Vielleicht hat Scholz auch gehofft, das Verfassungsgericht sagt der Politik, welcher Zinssatz nun angemessen ist. Den Gefallen haben ihm die Richter:innen aber nicht getan. Das Warten auf Karlsruhe hat sich insofern nicht gelohnt. Der Bundestag muss jetzt selbst entscheiden.
Künftig variabler Zinssatz?
Es liegt nahe, den neuen Zinssatz an den jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank zu koppeln. Dann muss der Bundestag nicht bei jeder größeren Zinsentwicklung nachsteuern. Früher galt ein variabler Zinssatz zwar als unpraktikabel – deshalb wurde im Gesetz ein fester Zinssatz von 6 Prozent festgelegt.
Seit über zwanzig Jahren gibt es aber Computer, die auch mit variablen Zinssätzen binnen Sekundenbruchteilen eine angemessene Zinssumme ausrechnen können. Dies sollte auch – man wagt es kaum zu sagen – für Computer im Bereich der öffentlichen Verwaltung gelten. Nur Mut, Bundestag.
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