Urteil zu Klima in Großbritannien: Maßnahmen klar benennen
Nach Klage von Klimaschützer:innen: Die britische Regierung muss in Zukunft klar angeben, wie sie ihr Ziel Klimaneutralität bis 2050 erreichen will.
Geklagt hatten drei verschiedene Umweltorganisationen: die Friends of the Earth, Client Earth und das Good Law Project. Sie kritisierten, dass die Regierung sich zwar mit ihrem Ziel der Klimaneutralität schmücke, aber nicht die konkreten Maßnahmen dazu liefere. Die Kläger:innen sprechen von einem „historischen Urteil“.
„Dieses wegweisende Urteil ist ein gigantischer Sieg für Klimagerechtigkeit und politische Transparenz“, sagte Katie de Kauwe, Anwältin von Friends of the Earth. „Es zeigt, dass das Klimaschutzgesetz Zähne hat und wenn nötig von unserem Rechtssystem durchgesetzt werden kann, wenn die Regierung sich nicht an ihre gesetzlichen Pflichten hält.“
Nach dem Urteil muss das britische Energieministerium nun bis April 2023 einen Bericht vorlegen, der genau ausbuchstabiert, welche Maßnahme der Klimastrategie welche Emissionssenkung nach sich ziehen wird. Die Regierung verteidigt sich: das Urteil greife nicht die Substanz der Klimastrategie an, die weiterhin zur Regierungspolitik gehören werde.
Ähnlich war es im vergangenen Jahr in Deutschland geschehen: Das Bundesverfassungsgericht verriss das deutsche Klimaschutzgesetz. Das enthielt damals für die Zeit nach 2030 keine konkreten Emissionsgrenzen – und anhand derer für die Zeit bis 2030 sahen die Richter:innen Anlass zu der Sorge, dass der Klimaschutz zulasten der Freiheit junger Generationen liegen bleiben würde. Die Große Koalition besserte daraufhin nach, auch wenn das Ergebnis noch nicht als Deutschlands Beitrag zu dem globalen Ziel ausreicht, die Erderhitzung bei 1,5 Grad zu begrenzen.
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