Urteil zu Julian Assange: Keine Freiheit
Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Ein Londoner Gericht hat den Antrag auf Kaution für den Wikileaks-Gründer abgelehnt.
Davor hatte der Anwalt von Julian Assange vor einem Londoner Gericht für die Freilassung des Wikileaks-Gründers gegen Kaution geworben. Die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags am vergangenen Montag habe die Lage für Assange geändert, sagte Edward Fitzgerald am Mittwoch während der Verhandlung in London. Assange habe keinen Grund, aus dem Land zu fliehen, sondern vertraue dem ordnungsgemäßen Verfahren in Großbritannien.
Außerdem betonte Fitzgerald die persönliche Situation des gebürtigen Australiers. „Es ist die erste Möglichkeit, mit seinen jungen Kindern zusammenzuleben.“ Assange war während seines jahrelangen Asyls in der ecuadorianischen Botschaft in London Vater zweier Kinder geworden. Assange sitzt seit 15 Monaten in London in Haft. Er solle nun wenigstens seine „bedingte Freiheit“ wiedererhalten, sagte der Anwalt.
Die Richterin wies den Antrag auf Freilassung jedoch ab, da Assange ihrer Ansicht nach „weiterhin einen Anreiz hat, sich den noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu entziehen“. Die USA müssten die Gelegenheit haben, gegen das Urteil vom Montag in Revision zu gehen.
Chancen für die Berufung?
Baraitser hatte bei der Ablehnung des Auslieferungsantrags am Montag auf den psychischen Gesundheitszustand Assanges und die Haftbedingungen verwiesen, die Assange in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.
Die US-Justiz kündigte Berufung an. Sie wirft Assange vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Assange drohen in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.
Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen Erfolgschancen mehr für die US-Justiz. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird“, sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. „Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten.“ Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte. Biden soll am 20. Januar in den USA vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.
Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, „der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet“. Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden, sagte Melzer einer Mitteilung zufolge.
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