Urteil zu Julian Assange: Auslieferung abgelehnt
Londoner Gericht entscheidet: Der Wikileaks-Gründer darf wegen der Haftbedingungen in den USA nicht abgeschoben werden. Berufung bleibt möglich.
dpa/afp/taz | Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht in die USA ausgeliefert werden. Das hat ein Londoner Gericht am Montag entschieden. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden.
Der Entscheid des Gerichts ist noch nicht endgültig. Die USA haben bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen. Endgültig müsste der britische Innenminister die Auslieferung anordnen.
Der 49-Jährige sitzt derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.
Die US-Justiz wirft dem gebürtigen Australier Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Der 49-Jährige habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf. Seine Unterstützer:innen sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.
Urteilsbegründung deutete erst in andere Richtung
In ihrer Begründung hatte die Londoner Richterin zunächst ausgeführt, dass Assange die Grenzen des Journalismus überschritten habe, weil Wikileaks Hacking eingesetzt hatte, um an die Unterlagen zu kommen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gebe Assange nicht das Recht zu entscheiden, was veröffentlicht werden dürfe, so die Richterin laut Berichterstattern. Auch negative Auswirkungen auf seine Familie sprächen nicht gegen eine Auslieferung. Das sei im Rahmen von Auslieferungsverfahren leider nicht ungewöhnlich.
Dennoch entschied sie am Ende gegen eine Auslieferung. Zeugen hätten dargelegt, dass Assange depressiv und verzweifelt sei. Wegen des psychischen Gesundheitszustands Assanges und der Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden, sei damit zu rechnen, dass er sich in drohender Isolationshaft das Leben nehmen werde.
Mit Jubel und Begeisterung haben Anhänger von Assange auf die Gerichtsentscheidung reagiert. Vor dem Gerichtsgebäude in London sprangen Fans des 49-Jährigen vor Freude in die Luft, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur beobachtete. Dutzende hatten in Sprechchören „Freiheit für Julian Assange“ gefordert.
Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hatte zuvor in dem Prozess in London kein faires Verfahren gesehen. „Was wir sehen, ist, dass die Briten Julian Assange systematisch seiner grundlegenden Rechte berauben, seine Verteidigung vorzubereiten, Zugang zu seinen Anwälten und zu rechtlichen Dokumenten zu haben“, sagte der Schweizer der Deutschen Welle.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Stimmen, die sich für Assange starkmachen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen fordert die sofortige Freilassung des Wikileaks-Gründers. „Die US-Anklage gegen Julian Assange ist eindeutig politisch motiviert“, sagte Geschäftsführer Christian Mihr am Freitag. „Die USA wollen ein Exempel statuieren und eine abschreckende Wirkung auf Medienschaffende überall auf der Welt erzielen.“
Im Bundestag gibt es inzwischen eine parteiübergreifende Arbeitsgemeinschaft, die sich für eine Freilassung Assanges einsetzt. Darin sind Abgeordnete aller Parteien außer der AfD vertreten. Der CDU-Abgeordnete Frank Heinrich sagte vor dem Gerichtsentscheid im Interview mit der taz, er hätte sich gewünscht, dass sich die Bundesregierung für Julian Assange einsetzt. Das Verfahren in London sei „nicht rechtsstaatlich“.
Assange hatte sich 2012 aus Furcht vor einer Auslieferung nach Schweden und von dort in die USA in die Landesvertretung Ecuadors in London gerettet. Er blieb dort bis zu seiner Festnahme im Frühjahr 2019. Ermittlungen in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen wurden später eingestellt. UN-Experte Melzer hatte sie als „konstruiert“ bezeichnet.
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