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Urteil zu FerienwohnungenLaute Touristen, weniger Miete

Wenn Berlinbesucher in Apartments zu laut feiern und Müll im Treppenhaus hinterlassen, dürfen ihre Nachbarn die Miete mindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Urteil weist FeWo-Vermieter in die Schranken Bild: dpa

Wenn Bewohner von Ferienwohnungen zu laut werden, dürfen Nachbarn ihre Miete mindern. Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall hatten Bewohner eines großen Wohnkomplexes in Mitte ihre Mieten um zunächst 15 und später um 20 Prozent gesenkt. Sie fühlten sich sich durch Lärm und Müll der überwiegend jungen Feriengäste gestört. Das Urteil hat keinen Einfluss auf die Frage, ob private Wohnungen grundsätzlich als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen.

Seit Jahren wird die wachsende Zahl von Ferienwohnungen in Berlin diskutiert, zuletzt auch im Wahlkampf. Kritisiert wird vor allem, dass die Ferienapartments die Wohnungsknappheit in der Stadt verstärken und die Mieten noch schneller steigen lassen. Doch auch vom Lärm, den einige Besucher in den Wohnungen machen, sind die Anwohner zunehmend genervt. Bei übermäßiger Lärmbelästigung sei eine Mietkürzung rechtens, so nun der BGH.

Geklagt hatten die Bewohner eines Hauses in der Wilhelmstraße, die 1999 in ihre Wohnungen eingezogen waren. Seit 2007 werden in dem Haus möblierte Apartments an Touristen vermietet. Weil die Feriengäste mehrfach im Monat auch nachts noch bei ihnen klingelten, laute Partys veranstalteten und immer wieder Müll im Treppenhaus zurückließen, reduzierten einige Mieter die Warmmieten von 1.000 Euro um 15 bzw. 20 Prozent. Der Hauseigentümer kündigte ihnen daraufhin und klagte auf Räumung.

Zunächst hatte das Amtsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Das Landgericht gab der Klage in der nächsten Instanz jedoch statt, weil es die übermäßigen Störungen nicht ausreichend belegt sah. Diese Entscheidung hat der BGH nun kassiert. Zwar berechtige allein die Vermietung an Touristen noch keine Mietkürzung. Regelmäßige Störungen durch Lärm und Schmutz könnten aber zu einem erheblichen Mangel der Wohnung führen. Um wie viel die Miete gemindert werden darf, muss das Landgericht Berlin nun neu verhandeln.

Der Berliner Mieterverein begrüßt das BGH-Urteil, weil es das Ausmaß der Beeinträchtigung durch Ferienwohnungen klarer stelle, sagte dessen Geschäftsführer Reiner Wild der taz. Das eigentliche Problem – der Lärm und die ständig wechselnden Nachbarn – werde dadurch aber nicht gelöst. „Die Mieter wollen ja keine Mietminderung, sondern eine gute Nachbarschaft“, sagte Wild. Er fordert deshalb ein endgültiges Ende der kommerziellen Nutzung von Ferienwohnungen. Dazu müsse der Berliner Senat die Zweckentfremdung von Privatwohnungen verbieten, wie es bis 2002 in Berlin bereits der Fall war.

Im Haus von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) ist derzeit eine solche Vorlage in Arbeit. Allerdings ist noch ungewiss, wann diese im Senat zur Lesung vorgelegt wird, sagte dessen Sprecherin Daniela Augenstein. Zudem war der Koalitionspartner CDU bislang gegen eine solche Verordnung. Im Koalitionsvertrag war deswegen nur vereinbart worden, ein Zweckentfremdungsverbot zu „überprüfen“.

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10 Kommentare

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  • JC
    Johnny Cynic

    Klar, J. Blockwart, die Idee vom Stöbele wurde auch nicht angesprochen.

    Übrigens, ich verwahre mich gegen die Beschuldigung ein Nazikeulenschwinger zu sein.

    ABV, Hausvertrauensmann und Hausbuch gab es in der DDR. (Erst kundig machen dann maulen, bitte!)

    Warum lädst Du eigentlich nicht bei passender Gelegenheit die Freunde von der 110 ein? Sonst kommt Dein Vermieter womöglich noch auf die Idee, Du müsstest die Lärmbelästigung per selbstfinanziertem Gutachten nachweisen. Und als konzertierte Aktion mit der anderen verbliebenen Partei empfehle ich eine lautstarke Auswahl von Ernst Busch Liedern um 06:00 s.t.. Meine "Nachbarn" hassen das wirklich!

  • JB
    Jimmy Bl.

    Lieber Cynic,

     

    sorry, das erschloß sich mir nicht unmittelbar.

     

    Was ich von der Mietminderung habe? Nun, wenigstens das Gefühl, daß ich nicht mehr zahle, als angemessen ist. Ich habe seit 9 Jahren meine Mietwohnung. Waren am Anfang von 12 Wohnungen noch alle ganz normal vermietet, sind es nunmehr nur noch 2. Der Rest: Ferienwohnungen. Abgesehen davon, daß das asozial ist, weil es nunmal ein Wohnhaus ist, das auch als solches genutzt werden sollte, und kein Hotel, macht unser Vermieter nun den dicken Reibach mit Kurzzeitgästen, die leider sehr häufig dem Klischee entsprechen: unter 25, laut, in Massen auftretend, meist spanisch oder britisch. Schlimmer als die erwähnten Junggesellenabschiede sind übrigens die weiblichen Pendants. Eine Horde Obszönitäten kreischender, sturzbetrunkener, halbnackter Britinnen nachts unter der Woche verschaffen einem mit Sicherheit kein Berliner Flair, sondern höchstens das einer Sozialsiedlung in Sheffield. Davon war nie die Rede, als ich hier einzog, und dafür habe ich auch nie Geld bezahlen wollen.

  • JC
    Johnny Cynic

    Lieber Jimmy Blockwart, mein Kommentar bezog sich in erster Linie auf die Aufforderung des Grünen Ströbele in einem früheren Artikel zu diesem Thema, die Nachbarn mögen doch "verdächtige" Wohnungen überwachen und melden.

    Was bring Dir denn die Mietminderung wenn sich an der Belästigung nichts ändert?

    Ich könnte jetzt richtig zynisch fragen ob der unverhoffte Kontakt mit den froh gelaunten "Nachbarn" auf Zeit nicht auch zum immer wieder angepriesenen "typisch Berliner Flair" gehört.

    Aber lass Mal, ich bin oft genug geschäftlich in Berlin dass ich selbst weis wie sich der "coole" Pöbel so gibt.

    Aber es ist schon immer wieder erheiternd dass erst dann über einen Misstand gemeckert wird wenn er einem unmittelbar selbst betrifft.

    Wir können ja gerne die Behausung für die Woche tauschen, dann kannst Du Dich live von der ungemeinen Bereicherung meines Lebensraumes durch eine andere, garantiert nicht alkoholisierte Gruppe von "Gästen" überzeugen.

  • JB
    Jimmy Blockwart

    @Thomas:

    Das Wort "Britisch" ist für dich ausländerfeindlich? Dazu fällt mir echt nichts mehr ein.

  • SA
    siehe auch

    http://www.berlinmaegleren.dk/

    http://www.berlinmaegleren.de/immobilien/startseite.html

     

    Betrügen, das Handwerk wird also in dänischen Schhlen beigebracht(?)

  • M
    magnifera

    Mich würde interessieren, welche Berliner LG - Kammer der Räumungsklage stattgegeben hat. Vermutlich Nr. 63 unter Frau Paschke. Kleine Anregung an die TAZ - Recherche: Man sollte einmal zusammenstellen, wie oft diese Kammer bereits eins vom BGH "auf den Deckel" bekommen hat.

  • T
    Thomas

    @taz

     

    Warum wird hier so ein ausländerfeindlicher Kommentar wie der von Jimmy Blockwart veröffentlicht?

  • JB
    Jimmy Blockwart

    @Johnny Cynic:

     

    Wow, Godwin's Law im zweiten Kommentar.

     

    Du kannst ja gerne mal ne Woche bei mir mitwohnen. Mal sehen, wie entspannt-undeutsch Du bist, wenn am Dienstagmorgen um drei ein britischer Junggesellenabschied gröhlend durchs Treppenhaus zieht, an Deiner Tür Sturm klingelt und auf die Auslegeware kotzt.

  • JC
    Johnny Cynic

    Endlich wieder Ordnung im Kiez.

    Und täglich sieht der Blockwart, pardon, natürlich der ABV, ach nee, der Hausvertrauensmann das Hausbuch ein und kontrolliert ob auch jeder "Gast" eingetragen ist.

    Endlich ist es wieder wie früher.

  • P
    pablo

    haben da etwa zu viele cdu leute ihre wohnung zweckentfremdet;O)