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Urteil nach Feuer in Bremer „Friese“Neonazi-Brandstifter verurteilt

Wegen Brandstiftung im linken Jugendzentrum „Friese“ in Bremen muss einer der drei Angeklagten ins Gefängnis. Er wollte Schaden beim „Feind“ anrichten.

dpa/taz | Rund fünf Jahre nach dem Brand im linken Jugendzentrum „Friese“ im alternativen Bremer Steintorviertel ist einer der drei Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der 29-Jährige habe schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen am Donnerstag

Motiv für die Tat im Februar 2020 war demnach Verachtung und Hass für Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Die Polizei ordnet den 29-Jährigen der rechtsextremistischen Szene zu. In der Tatnacht klebte er Aufkleber der Partei „Die Rechte“ ins Gebäude.

„Es war kein von langer Hand geplanter Anschlag“, sagte der Richter. Das Feuer sei aber auch nicht versehentlich entstanden, wie der Angeklagte behauptet hatte. Dem Gericht zufolge wollte der 29-Jährige für eine Störung und für Schaden beim „Feind“ sorgen, als er im ersten Stock der „Friese“ einen Jackenärmel anzündete.

Der 29-Jährige wollte für eine Störung beim Feind sorgen

Zur Tatzeit waren rund 30 Menschen bei einem Konzert im Erdgeschoss. Weil der Rauch nach unten zog, bemerkten die Veranstalter das Feuer, reagierten und konnte so Schlimmste verhindern. Mehrere Menschen erlitten Rauchvergiftungen, viele kämpfen bis heute mit psychischen Folgen.

Die beiden anderen Angeklagten (35 und 41) wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Sie waren keine Mittäter. Sie waren auch keine Gehilfen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Der Begriff des Mitwissers trifft es am besten.“ Die beiden waren mit dem 29-Jährigen im Gebäude. Laut Urteilsbegründung wussten sie von dem Feuer, holten aber keine Hilfe. Dem Gericht zufolge pflegten alle drei Angeklagte ein rechtsorientiertes Weltbild und gingen zu rechten politischen Veranstaltungen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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