piwik no script img

Urteil nach Mord in KandelAcht Jahre und sechs Monate Haft

Eine 15-Jährige wurde kurz nach Weihnachten in Kandel erstochen. Der Fall löste bundesweit Debatten aus. Jetzt wurde ihr Ex-Freund wegen Mordes verurteilt.

Der Prozess in Kandel wurde nach Jugendstrafrecht geführt – die Öffentlichkeit war daher auch von der Urteilsverkündung ausgeschlossen Foto: dpa

Landau dpa | Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Die Verteidigung hat das Urteil akzeptiert. „Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt Maximilian Endler am Montag in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Ob auch andere Prozessbeteiligte den Richterspruch akzeptieren, wisse er nicht.

Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe sein Mandant noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst aufgenommen.

Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren.

Der Bürgermeister von Kandel rechnet auch nach dem Urteil mit Kundgebungen in der Stadt. Kandel komme nicht zur Ruhe, sagte der SPD-Politiker Volker Poß im Radioprogramm „SWR Aktuell“. „Die rechte Szene hatte angekündigt, nach wie vor kommen zu wollen und auch schon Termine für das nächste Jahr in Anspruch genommen.“

Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen.

Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

77 Kommentare

 / 
  • 9G
    91690 (Profil gelöscht)

    Und letztlich kann der Rechtsstaat in Gestalt der Staatsanwaltschaft ja noch in Revision gehen, wenn ihm das Strafmass unangemessen erscheint

    • @91690 (Profil gelöscht):

      Was Sie meinen, ist Berufung einzulegen. Aber gegen ein Urteil eines Landgerichts kann keine Berufung eingelegt werden; es ist nur eine Revision möglich.

      Eine Revision wiederum ist nur möglich, wenn dem Gericht ein Verfahrensfehler nachgewiesen werden kann. Das Revisionsgericht prüft, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Die Höhe des Strafmaßes kann keine Revision begründen, wenn sie im rechtlichen Rahmen liegt. Es findet auch keine erneute Beweisaufnahme statt.

  • 9G
    99663 (Profil gelöscht)

    die debatte dreht sich wieder mal nur um die herkunft des täters. wirklich erschreckend ist für mich, dass stalker welcher nationalität auch immer sich offenbar alles in diesem land erlauben dürfen. zu stoppen sind sie meist erst, wenn etwas irreversibles passiert ist. da muss der gesetzgeber mal ran, notfalls auch mit wegsperren.

    • @99663 (Profil gelöscht):

      Es braucht halt eine Tat, um jemanden "wegzusperren". Kontaktverbote und Sperrzonen einrichten, wenn das Stalking nachweisbar ist, halte ich für praktikabel. Allerdings braucht es Beweise und eine juristische Definition, was Stalking ist, um in dieser Weise agieren zu können.



      Die bloße Anschuldigung kann nicht gelten.



      Eine frühe polizeiliche Ansprache wäre wohl auch sinnvoll.

  • 9G
    91690 (Profil gelöscht)

    läofzt das nicht auf eine lex kandel gegen Ausländer hinaus... wir haben jahrelang mit fadem Geschmack und der Anmerkung naja gesehen wie deutsche Jugendliche und Erwachsene wegen schwerer Kindheit milde beurteilt wurden.. nun trifft diese Rechtsprechung auf Ausländer und Urteilt da genauso.....

  • Das Leben eines jungen Mädchens ist 8 Jahre und sechs Monate wert. eine angekokelte Tür in einer Moschee, Schaden gering, kein Personenschaden, bringt zehn Jahre! Das sind die Vergleiche, die viele Bürger anstellen...

    • @Wilfried Bergmann:

      „eine angekokelte Tür in einer Moschee, Schaden gering, kein Personenschaden, bringt zehn Jahre“

      Für solche dummen Sätze sollte man 10 Tage sozialen Dienst, Ärsche wischen, bekommen.

    • 9G
      91690 (Profil gelöscht)
      @Wilfried Bergmann:

      und wieder der wohlfeile und polemische Vergleich zwischen einem Urteil nach Jugendstrafrecht und dem für einen Erwachsenen .

    • @Wilfried Bergmann:

      Du und leider viele andere stellen den Vergleich an. In Prozenten ausgedrückt, hat er 85 des absoluten Strafmasses bekommen. Alles, bis auf den Tod eines Menschen, gut also. Weshalb hätte gerade der afghanische Migrant die absolute Höchststrafe bekommen sollen?



      Weshalb lese ich nicht ein annähernd hohes Engagement von dir in Sachen Strafbarkeit, wenn es um andere Rechtsverstösse geht?

      Ich gebe dir die Antwort: Weil es verschieden wertige Menschen für dich sind.

      • @Hampelstielz:

        "Weshalb hätte gerade der afghanische Migrant die absolute Höchststrafe bekommen sollen?"

        Genießt ein Migrant für Sie wirklich einen Sonderstatus bei der Anwendung von Höchststrafen? Wieso betonen Sie eigentlich ständig den Migrationshintergrund oder die Religionszugehörigkeit von Menschen? Wieso setzen Sie den Migrationshintergrund des Täters in den Kontext des Strafmaßes und erwarten, dass er nicht das Höchstmaß bekommen sollte? Sie unterstellen Wilfried Bergmann, Migranten seien "verschieden wertige Menschen". Sie sollten nicht von sich auf andere schließen.

    • @Wilfried Bergmann:

      Wilfried, ich finde auch, der Täter hätte eine höhere Strafe verdient. Aber Ihr Vergleich zu Brandstiftung ist unangebracht. Sie wissen schon, was Feuer anrichten kann? Von "angekokelt" bis "ausgebrannt" fehlt nicht viel. Eine hohe Strafe für Brandstiftung muss sein, egal ob ein Gotteshaus oder Wohnhaus jedweger Art das Ziel des feigen Anschlags ist.

      Mir tun die Angehörigen des Mädchens unendlich leid. Anzeige erstatten hilft in diesem Land bei Stalking anscheinend nicht, es muss erst zu Schlimmerem kommen - nur dann ist es wie hier zu spät! Eine Schande!

      • @Katrina:

        Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

        • 9G
          91690 (Profil gelöscht)
          @Nicky Arnstein:

          Und wieder pure Polemik !!!! War es nicht eher so ??? In Dresden handelte es sich um einen Sprengsatz ( Splitterbomben ) der die Türe der Moschee nach innen drückte und geeignet war schwerste Verletzungen zu erzeugen.Dito für den 2 Spengsatz am ICC



          Der andere Fall : Im Juli 2014 warfen 3 Palästinenser fünf mit Diesel gefüllte Flaschen auf den Eingangsbereich einer Synagoge in Wuppertal . Der damit in Zusammenhang stehende Sachschaden betrug etwa 800 Euro weil die Molotowcocktails ??? selbst erloschen oder das Gebäude nicht erreichten und auf die Strasse fielen Menschen wurden nicht verletzt.



          2 Angeklagte wurden zu eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.verurteilt und der 3 wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt ( Strafmass ist mir mom entfallen )

        • @Nicky Arnstein:

          Es gibt so einige Unterschiede:

          Dresden: nächtlicher Brandanschlag Wohnung -> Menschen anwesend -> Es wurde Tötungsabsicht unterstellt.

          Wuppertal: nächtlicher Brandanschlag Synagoge -> keine Menschen anwesend -> keine Tötungsabsicht

          Dresden: Täter war 31 -> Erwachsenen-Strafrecht

          Kandel: Täter vermutlich Jugendstrafrecht -> geringere Strafen

          • @R R:

            "Wuppertal: nächtlicher Brandanschlag Synagoge -> keine Menschen anwesend -> keine Tötungsabsicht"

            Also der Brandanschlag auf eine Synagoge - gerade in Deutschland - sollte nicht nur mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden. Ob sich zum Zeitpunkt des Brandanschlags Menschen im Gebäude der Synagoge befanden oder nicht, ist etwas, das die 3 jugendlichen Täter sicherlich nicht vorher geprüft haben bzw. auch nicht prüfen konnten.

            "Kandel: Täter vermutlich Jugendstrafrecht -> geringere Strafen"

            Das Jugendstrafrecht sieht aber eine Höchststrafe von 10 Jahren (glaube ich) vor. Wieso bekam der Täter nicht die für das Jugendstrafrecht anwendbare Höchststrafe? Mir fehlt die Argumentation.

            • 9G
              91690 (Profil gelöscht)
              @Nicky Arnstein:

              Und da mutmassen wir mal fröhlich was die Täter getan oder gelassen haben und fabulieren dann mal ein Urteil zusammen .. a la 10 Jahre für : weil hätte könnte ?? Und Ade Rechtsstaat...

            • @Nicky Arnstein:

              „Wieso bekam der Täter nicht die für das Jugendstrafrecht anwendbare Höchststrafe? Mir fehlt die Argumentation.“

              Die Argumentation steht in der Urteilsbegründung. Diese wird aber nicht veröffentlicht, weil der Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.



              Es ist aber anzunehmen, dass das Strafmaß weder ausgewürfelt noch vom Bundesamt für Umvolkung vorgeschrieben wurde.

            • @Nicky Arnstein:

              Weitere Unterschiede gab's auch noch: "versuchte Brandstiftung" (§306/§23 STGB) gegenüber erfolgter "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion" (§308 STGB)

              Religiöse Gebäude sind alle gleich geschützt. §306a

              Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber manchmal hilft es trotzdem, einfach mal die Paragraphen zu lesen.

              Die Argumentation steht im Urteil. Das wird glaube ich nicht öffentlich wg. Jugendstrafrecht. Meist reicht schon ein Geständnis, um das Strafmaß zu reduzieren.

  • Das Urteil mag juristisch darstellbar sein hinterlässt aber einen fiesen Nachgeschmack.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Justin Teim:

      Kennen Sie ein mögliches anderes Urteil, bei dem dies anders gewesen wäre?

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Ja! Das Urteil gegen den Vergewaltiger und Mörder von Maria L. aus Freiburg. 15 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Wilfried Bergmann:

          Wenn ich mich richtig erinnere, war diese Verurteilung nicht nach dem Jugendstrafrecht, sondern nach dem Erwachsenenstrafrecht.

          Die beiden Fälle wären dann nicht vergleichbar.

  • 9G
    91690 (Profil gelöscht)

    Als Demokrat muss man die Rechtsstatlichkeit aushalten .. etwas besseres als Demokratie gibt es nicht ! Schliesslich wird hier laustark beklagt, dass der Richter zwischen Ausländenr und nicht Ausländern keinen Unterschied gemacht hat und im nächsten Satz erwähnt dass das Jugendrecht allgemein Erleichterungen für jugendliche Täter vorsieht .. vielleicht für manche schwer zu ertragen aber ein Plädoyer für den funktionierenden Rechtsstaat

    • @91690 (Profil gelöscht):

      Ihre Meinung könnte ich, käme es darauf an, nicht teilen, da ich der zugrunde liegenden Dogmatik nicht folgen würde.

      Das beginnt bereits bei der von Ihnen unterstellten Definition des Demokratie-sowie Rechtstaatsbegriffes.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Wenn ich archaische Impulse in mir verspüre, halte ich meist inne, atme tief durch und greife auf meine Impulskontrolle zurück. Häufig, nicht immer hilft dies.

    An meine Grenzen komme ich stets dann, wenn Dummheit und Polemik sich mit Menschenverachtung verbinden. Wenn in einen Mord als Motiv hineinfabuliert wird, "man" wolle als Asylbewerber anerkannt werden und würde deshalb den Mord begehen. Welch grandiose Plausibilität!

    Bei so viel Abwesenheit kognitiver Grundlagen sage ich nur eines: Öfter mal die Fr***e halten!!!

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Das arme Kind ist tot. Ende. Das sprichwörtliche ist bereits früher in den Brunnen gefallen. Da hilft leider keine Empörung.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Das arme Kind ist tot. Ende. Das sprichwörtliche ist bereits früher in den Brunnen gefallen. Da hilft leider keine Empörung.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Karate hilft :-).

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Gerhard Krause:

        Danke. EinE JedeR muss die Verarbeitungsformen finden, die passen. Nicht zuletzt in Hinblick auf Alter und Fitnesszustand. Ich ziehe das Werfen mit Wattebäuschchen in Erwägung!

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Hallo Herr Leiberg, ich beabsichtigte gar nicht, meine Sicht vom toten Kinde an Sie zu adressieren. Dies war ein Versehen. MfG

  • Die Straftat, die Unklarheiten hinsichtlich der Nationalität und des Alters des Straftäters (der eigentlich wissen müsste, wie alt er ist) sowie das geringe Strafmaß sind eine der vielen Ursachen für Vorkommnisse wie in Chemnitz sowie der allgemeine Rechtsruck. Das Volk (oder breite Teile davon) fühlt sich verarscht und verunsichert. Das Signal dieses Urteils für Flüchtlinge könnte sein: Wenn man kein Asyl bekommst, bringt man jemanden um, dann kommt man zwar für ein paar Jahre ins Gefängnis, darf aber danach bleiben.

    • 9G
      90634 (Profil gelöscht)
      @Nicky Arnstein:

      "Das Volk"? Na dann ...

    • @Nicky Arnstein:





      In Afghanistan gibt es viele Leute, die ihr genaues Alter nicht kennen. Wenn für dich oder auch für mich niemand das Geburtsdatum notiert hätte, wüssten Menschen von hier auch nicht, wie alt sie genau sind.

       

      Kommentar gekürzt. Bitte achten Sie auf unsere Netiquette.

      Die Moderation

    • @Nicky Arnstein:

      Artikel nicht gelesen?



      "...



      Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler.



      ..."

      • @Rooni:

        Es ist aber nicht sicher, dass er abgeschoben wird, oder? Die Frage, die sich mir vor allem stellt, ist, was passierte, nachdem Mia zwölf Tage vor der Tat Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattete? "Es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte", steht oben in dem Artikel. Hat die Polizei etwas unternommen?

        • @Nicky Arnstein:

          Das ist mE doch (leider) egal, ob die Polizei "etwas unternommen" hat. Dazu hätte mE die Zeit nicht ausgereicht. Hier dürfte wohl zunächst eine schriftliche Vorladung an den Beschuldigten zu erlassen gewesen sein.

        • @Nicky Arnstein:

          Wahrscheinlich hat sie nichts unternommen. Was hätte sie denn unternehmen sollen? Stalking ist eine schwierige Angelegenheit. Es kann unter Umständen eine polizeiliche Ansprache stattfinden, soweit ich Bescheid weiß. Ohne Straftat und Beweise keine Strafverfolgung. Für Justizangelegenheiten sind Gerichte und Staatsanwalten zuständig, nicht Polizisten.



           

          Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an unsere Netiquette.

          Die Moderation

          • @Hampelstielz:

            Ganz im Ernst mal, ich hab lediglich geschrieben, dass es mich anwidert, wie der User sich rechter Ideen bedient, solange es seine "Lage" begünstigt. Dabei auch nicht halt davor macht, Minderheiten anzufeinden und mit Faschisten zu paktieren.



            Alles gut bei den Moderatoren?



            Selbst die Adressierung löscht ihr? Ich hab schon diesen gewissen, einen Account gemeint und zwar zu Recht! Die Taz selbst hat einen Artikel zu rechten Juden in deutschem Sinne veröffentlicht. Er hat keinen Sonderstatus. Seine Intention anzuzweifeln ist mehr als billig.

            • @Hampelstielz:

              Das Thema des Artikels ist das Urteil für einen Mord, der von einem Flüchtling begangen wurde - ein Urteil, das vielen als nicht ausreichend erscheint. Sie setzen sich nicht mit Meinungen auseinander, führen keine sachliche Diskussion mit Ihren Mitdiskutanten, sondern unterstellen ihnen, sie hätten Vorurteile. Und dabei sind Sie es doch, der von Vorurteilen nur so trieft. Es reicht Ihnen nicht, mir infamerweise eine rechte Gesinnung zu unterstellen und zu behaupten, ich würde mit AfD und Nazis paktieren. Es reicht Ihnen nicht, mich einen „Wicht“ zu nennen, der Würgereflexe erzeugt, und mich mit allerlei herabwürdigenden Attributen zu versehen. Nein, als Krönung führen Sie mich hier wiederholt als „Juden“ vor bzw. denunzieren mich regelrecht als Juden. In Ihrem letzten Beitrag berufen sich auf vermeintliche taz-Artikel über „rechte Juden in deutschem Sinne“ (!) und meinen, ich hätte keinen „Sonderstatus“. Ihr Vokabular ist verräterisch. Es spricht vieles dafür, dass Sie eine Diskussion über einen Mord und andersartige Ansichten dazu missbrauchen, um einen antisemitisch motivierten Feldzug zu führen.

              • 8G
                849 (Profil gelöscht)
                @Nicky Arnstein:

                Oben waren Sie sich aber nicht zu fein, selbst von Sonderstatus zu schreiben, den zu befürworten Sie Hampelstielz ob seiner Ihres Erachtens zu nachsichtigen Haltung gegen Migranten vorhielten, obwohl dieser nichts von Sonderstatus geschrieben hatte und es aus seinen Beiträgen auch nicht ersichtlich war, dass er für einen solchen plädierte:

                "Genießt ein Migrant für Sie wirklich einen Sonderstatus bei der Anwendung von Höchststrafen?"

                Das kam bei mir so an, als seien Sie für einen "Sonderstatus" von straffälligen Migranten. der sich darin ausdrückt, dass diese stets ohne Ansehen des Falls oder der Person stets das Höchstmaß zu bekommen hätten.

                Wenn dies nicht so ist, könnten Sie ja darüber nachdenken, ob das Gericht nicht möglicherweise außer dem Geständnis noch weitere "mildernde Umstände" gefunden hat, die es von der Verhängung der Höchststrafe hat absehen lassen. Mutmaßungen über ein absichtlich niedriges Strafmaß aufgrund eines Migrantenbonus sind jedenfalls rechtes "Denken".

        • @Nicky Arnstein:

          Die Polizei unternimmt so oft nix bei solchen Anzeigen und zwar ganz egal wo der Verdächtige herkommt. Gewalt gegen Frauen wird halt immer wieder als 'Beziehungstat' verniedlicht.

      • @Rooni:

        Ohne Papiere wird er sicherlich nicht abgeschoben. Da schon im Gerichtsverfahren keine vorlagen, wird sich das auch nach den vermutlich 6 Jahren Haft nicht ändern.

    • @Nicky Arnstein:

      von nix ne ahnung, aber auch was dazu sagen wollen?

      • @christine rölke-sommer:

        - anschließe mich.



        &



        Staune - daß Sie diesen endlosen Sondermüllstrom immer noch so gelassen kommentieren.

        • @Lowandorder:

          Na, Hauptsache Sie brreichern uns mit Ihren ach so amüsanten kabarettistischen Einlagen, hinter denen sich was verbirgt? Mehr Schein als Sein.

          • @Nicky Arnstein:

            Liggers;)

            Schein und Sein

            Mein Kind, es sind allhier die Dinge,



            Gleichwohl, ob große, ob geringe,



            Im wesentlichen so verpackt,



            Daß man sie nicht wie Nüsse knackt.

            Wie wolltest du dich unterwinden,



            Kurzweg die Menschen zu ergründen.



            Du kennst sie nur von außenwärts.



            Du siehst die Weste, nicht das Herz.

            unterm——-;)



            www.wilhelm-busch-...chte/schein01.html

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @Lowandorder:

              Danke für die passenden Worte. Ich sollte 'meine' Bücher nicht nur als Staubfänger nutzen, sondern sie lesen.

              • @76530 (Profil gelöscht):

                Ein Herz und eine Seele.

                • @Nicky Arnstein:

                  Tja Jung! - Wer hat - der hat!;)

                  Nur kein Neid.

              • @76530 (Profil gelöscht):

                Achtung! Lesen - könnte Verunsichern;)

  • Wenn er nur mutmaßlich aus Afghanistan stammt (so der Artikel), wird das nichts mit der Abschiebung. Und wenn doch, werden sich sicherlich wieder viele Aktivisten finden, die gegen die Abschiebung demonstrieren, s. auch den folgenden taz-Artikel: taz.de/!5529737/. Dann wird der Täter hier weiter staatlich vollalimentiert, während für ein ordentliches Rentenniveau bekanntlich nicht genug Geld da ist. Fein.

    Und die Strafhöhe? Die Höchststrafe betrug 10 Jahre. (Bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld ist das Höchstmaß 15 Jahre, wenn der Täter Heranwachsender war, also zur Tatzeit mindestens 18, höchstens 20 Jahre alt war. Aber hier musste das Gericht ein Alter von unter 18 zur Tatzeit annehmen, weil sich die Volljährigkeit nicht nachweisen ließ.) Wieso die Höchststrafe um 1,5 Jahre unterschritten wurde, ist nicht bekannt, vielleicht ja, weil der Angeklagte "Reue" gezeigt hat; das mögen die Gerichte gern, und die Verteidiger wissen das. Wie lange der Täter tatsächlich sitzen wird, wenn Gras über die Sache gewachsen ist, wird sich zeigen; das Jugendstrafrecht mit seinem "Erziehungsgedanken" hält da auch noch so manche Verkürzungsmöglichkeit bereit. Aber das Signal des Urteils ist in jedem Fall auch jetzt schon, dass man für einen brutalen Mord im Täterparadies Deutschland recht billig davonkommt.

    • 9G
      91690 (Profil gelöscht)
      @Budzylein:

      Und wenn...??? dann hat der Rechtsstaat immer noch nicht versagt ! Da der Prozess nicht öffentlich war ist es müssig und an der Grenze zum Polemischen/ Populismus zu spekulieren, was die Motive des Gerichts gewesen sein könnten . Und auch hier gilt : auch bei Deutschen Tätern ist das Jugendrecht zu milden Urteilen fähig

    • @Budzylein:

      "Dann wird der Täter hier weiter staatlich vollalimentiert, während für ein ordentliches Rentenniveau bekanntlich nicht genug Geld da ist. Fein."

      Das unser Rentenniveau seit langem auf Sinkflug ist hat vor allem etwas mit der demografischen und medizinischen Entwicklung zu tun und nicht mit den Kosten für Häftlinge. Diese Kosten sind zwar in der Tat relativ hoch aber nicht alles was teuer ist macht denjenigen, welche diese Leistung in Anspruch nehmen auch Spaß. Falls Sie daran Zweifel haben empfehle ich Ihnen zur Überprüfung eine Wurzelbehandlung mit anschließender Keramik-Verblombung!

      "Aber das Signal des Urteils ist in jedem Fall auch jetzt schon, dass man für einen brutalen Mord im Täterparadies Deutschland recht billig davonkommt."

      Rechtsstaatlichkeit ist in manchen Fällen schwer zu ertragen aber so ist das nunmal mit Prizipien.

      Das Deutschland ein "Täter-Paradies" ist wage ich mal zu bezweifeln. Zwar gibt es viele Länder in denen das Strafmaß höher ist, dafür sind die Aufklärungsraten dort aber oft auch deutlich niedriger. Entscheidend ist zur Prävention nicht wie lange man einfährt, sondern wie wahrscheinlich es ist erwischt zu werden.



      Zumindest ist es mir noch nicht passiert das ich mir dachte "Mensch wenn ich dafür nur acht Jahre einfahre dann kann ich mir so einen Mord ruhig mal gönnen!".

      Freilich hätte ich auch nichts dagegen gehabt, wenn er für zehn Jahre einfährt. Auf der anderen Seite finde ich ist die Frage bei der Nutzung des maximalen Strafmaßes auch immer ob dies wirklich die schlimmste, mögliche Art und Weise war diese Tat zu begehen. Wenn nicht ist Luft nach oben beim Strafmaß meiner Meinung nach korrekt.

      • @Januß:

        "Das unser Rentenniveau seit langem auf Sinkflug ist hat vor allem etwas mit der demografischen und medizinischen Entwicklung zu tun und nicht mit den Kosten für Häftlinge."

        Nein, auch mit der demographischen Entwicklung und mit Fortschritten in der Altersmedizin hat es nix zu tun, denn die Produktivität pro Kopf wächst, d.h., dass heute weniger Menschen mehr Wohlstand produzieren als früher. Es hat nur was mit der Veränderung von staatlichen Transferzahlungen zu tun, die heute eingeschränkt werden und nicht den Rentnern z.B. zugute kommen.

      • @Januß:

        Verzeihung, nein, das Rentenniveau sinkt nicht aufgrund eines demographischen Wandels und schon nicht aufgrund des medizinischen Fortschritts.

      • @Januß:

        "Das Deutschland ein "Täter-Paradies" ist wage ich mal zu bezweifeln. "

        Sie können es ja gerne bezweifeln, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Täter in Deutschland mehr Rechte zu haben scheinen als die Opfer. Zumindest entsteht oft dieser Eindruck.

        • @Nicky Arnstein:

          Die Trennlinie verläuft hier nicht zwischen Deutschland und dem Rest der Welt, sondern zwischen Staaten, die Prinzipientreu liberal und rechtsstaatlich sind.

          Grade über das Jugendstrafrecht regt man sich ja häufig und gerne auf und das kann ich in solch einem Fall auch verstehen. Schließlich hat der Täter hier vermutlich durch ein mehr an Beschiss eine niedrigeres Strafmaß erschleichen können. Die Alternative wäre aber gewesen jemanden auf Grund von Vermutungen zu verurteilen. Das wäre in diesem Fall emotional sicher befriedigend gewesen aber gleichzeitig auch ein sehr übler Präzedenzfall.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Nicky Arnstein:

          Hilfreich ist auch hier, 'Eindrücke' und Fakten zu unterscheiden.

          Am Besten, Sie lesen nochmals die Kommentare von @Janus und Hassan1960. Wenn das nichts hilft: tauchen Sie mal etwas tiefer in die Täter-Opfer-Materie ein. Wer an der Oberfläche schwimmt, kann die Tiefe nicht ohne Hilfsmittel erkennen. (Alte Taucherweißheit)

          Aber Vorsicht: es könnte zu folgenschweren, nicht nur visuellen Irritationen kommen. Schwarz-Weiß-Bilder könnten sich auflösen. Dafür gibt es bei Ihrem Hausarzt und Ihrem Apotheker kein Gegenmittel.

      • @Januß:

        "Entscheidend ist zur Prävention nicht wie lange man einfährt, sondern wie wahrscheinlich es ist erwischt zu werden."

        Alles richtig was sie schreiben. Aber ich glaube sie übersehen (wie so viele andere auch) um was es beim Strafvollzug in einen Rechtsstaat gehen sollte: gerechte Strafe und nicht sadistische Rache. In Deutschland hat man die Sache mit der sadistischen Rache durch Maßnahmen wie Abschaffung der Todesstrafe, Folterverbot und der gleichen mehr in den Griff gekriegt. Gut so!

        Leider ist man beim Punkt gerechte Strafe übers Ziel hinaus geschossen.

        Dies wird nicht nur, aber vor allem bei Tötungsdelikten deutlich: wenn es möglich ist, daß Mörder nach 8 Jahren (Jugendstrafrecht) oder 15 Jahren (Erwachsenenstrafrecht) wieder frei sind, so ist dies ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Angehörigen.

        "Auf der anderen Seite finde ich ist die Frage bei der Nutzung des maximalen Strafmaßes auch immer ob dies wirklich die schlimmste, mögliche Art und Weise war diese Tat zu begehen."

        Genau das ist der Grund warum nie das maximale Strafmaß verhängt wird: egal wie bestialisch die Tat war, theoretisch ist immer eine Steigerung möglich.

        • @Der Mann, der unter einen Stein hervorkroch:

          „nie das maximale Strafmaß verhängt“

          Wenn nicht das Jugendstrafrecht angewandt wird, dann ist für Mord eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zwingend vorgeschrieben. Es gibt hier keinen Ermessensspielraum des Gerichts (anders als z. B. bei Totschlag).



          Eine vorzeitige Entlassung (auf Bewährung) /kann/ frühestens nach 15 Jahren Haft erfolgen. Dabei wird die U-Haft ggf. angerechnet.

        • @Der Mann, der unter einen Stein hervorkroch:

          "Leider ist man beim Punkt gerechte Strafe übers Ziel hinaus geschossen."

          Die Wahl des korrekten Strafmaßes halte ich für eine sehr komplexe Fragestellung. Hier muss man zwangsläufig Äpfel mit Birnen vergleichen und das sorgt für Probleme. Wonach richtet man sich? Nach dem Schaden, welcher dem Opfer entstanden ist? Nach dem Schaden, welcher der Gesellschaft entstanden ist? Nach dem Maß an Spkrupellosigkeit und Charakterschwäche das für diese Tat notwendig war?

          Nehmen Sie als Beispiel die schwere Körperverletzung. Dafür kann man bis zu fünf Jahre bekommen. Nehmen wir mal an Sie Schlagen jemandem ein paar Zähne aus und brechen ihm die Nase und bekommendafür drei Jahre. Bedeutet das dann das fünfmal Nase brechen und Zähne Ausschlagen genauso schlimm ist wie ein Mord? Wohl kaum,...

      • @Januß:

        Rechtsstaatlich wäre es auch gewesen, das Strafmaß voll auszuschöpfen. Und es wäre auch rechtsstaatlich, höhere Strafen gesetzlich vorzusehen. Dass hohe gesetzliche Strafrahmen insofern wenig präventiv wirken, als sie nicht abschrecken, ist eine Binsenweisheit, die aber an einer anderen Binsenweisheit nichts ändert: Solange ein Verbrecher sitzt, sind die potentiellen Opfer vor ihm geschützt.

        "Das unser Rentenniveau seit langem auf Sinkflug ist hat vor allem etwas mit der demografischen und medizinischen Entwicklung zu tun und nicht mit den Kosten für Häftlinge." Hm. Die demographische Entwicklung wird unter Ausblendung der Produktivitätsentwicklung zum Vorwand genommen, zu behaupten, es sei nicht genug Geld für die Renten da. In Österreich ist der Sozialstaat bei ähnlicher demographischer Entwicklung bisher ganz anders damit umgegangen. Mit der Vollalimentierung meinte ich nicht die während der Haft, sondern die nach der Entlassung, wenn eine Abschiebung nicht möglich sein sollte, deshalb musste mein 2. Satz im Kommentar von 20:46 Uhr in Klammer stehen. Der Punkt ist, dass für Leute, die hierherkommen, ohne dass irgendjemand weiß oder prüft, wer sie sind, und die hier nichts machen, außer Straftaten zu begehen, offenbar unbegrenzt Geld da ist (keine Obergrenze, und damit auch keine Obergrenze für Sozialausgaben), während die Politik gegenüber rechtschaffenen arbeitenden Menschen, gleich welcher Nationalität, die das alles erwirtschaften, sehr wohl geltend macht, dass nicht unbegrenzt Geld vorhanden ist. Und qualifizierten Arbeitsmigranten, die ihre Identität offen legen und auf legalem Weg hier einreisen wollen, z. B. Pflegekräfte aus Vietnam oder den Philippinen, werden vom Staat ohne Ende Steine in den Weg gelegt, während zugleich Leute, die einfach einreisen, eilfertig aufgenommen und vollversorgt werden. Unvergessen der deutsche Bundeswehrsoldat Franco A., der als syrischer Flüchtling anerkannt wurde, obwohl er nicht mal Arabisch konnte.

    • @Budzylein:

      Korrektur: Der 2. Satz muss in Klammern stehen.

  • Was passiert nach der Haftzeit?

    • @Nominoe:

      Er kommt frei und darf hier leben. Wenn jemand laut Jugendstrafrecht verurteilt wird, wird auf eine spätere Abschiebung verzichtet. So will es der Rechtsstaat.

      • @John Farson:

        Verzeihung, das steht wo??!

      • @John Farson:

        Herr Farson, leider ist es üblich geworden, Artikel zu kommentieren, ohne sie gelesen zu haben. Das macht die Diskussion über einen Artikel eigentlich sinnlos.

        Im Artikel steht wörtlich:



        "Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. "



        Bei Endler handelt es sich um den Strafverteidiger des Täters, also um jemanden, der mit den Vorgängen des Rechtsstaates vermutlich vertrauter ist als Sie.

        Aber Hauptsache Rechtsstaatsbashing, gell?

        • @Kolyma:

          Endler rechnet nur damit, er mutmaßt, er ist nicht die zuständige Behörde.

        • @Kolyma:

          und wenn er damit einverstanden ist, dann steht der abschiebung nichts im wege.



          btw: viele, die so gern nach abschiebung schreien, haben keine ahnung, wie oft genau das geschieht.

      • 9G
        98589 (Profil gelöscht)
        @John Farson:

        Ist das wirklich so?



        Das macht mich fassungslos.

        • @98589 (Profil gelöscht):

          Tipp: PP. 456a StPO, 72 IV 1 AufenthG.

        • @98589 (Profil gelöscht):

          was?



          dass nach 1/2 bis 2/3 die abschiebung möglich ist, wenn der betroffene zustimmt?

  • Viel zu wenig

    • 9G
      91690 (Profil gelöscht)
      @EnteMitHut:

      Warum? ein ebengleicher Deutscher Tätetr hätte die ebensolche Strafe zu gewärtigen..... lediglich wäre einwandfrei klargestellt gewesen wie lt er ist

    • @EnteMitHut:

      Wie viel ist genug?

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @emanuel goldstein:

        Auge um Auge, Zahn um Zahn warum eigentlich nicht? Im Zeitalter des Turbokapitalismus sind Gefängnisse doch Geldverschwendung, und Rehabilitation ist doch eine sehr waghalsige Spekulation. Dann lieber einen klassischen Galgen und das ganze kann man dann Gewinn bringend im PayTV live streamen. So oder so ähnlich würde wahrscheinlich in AFD Deutschland argumentiert. Ich denke für Jugendstrafrecht ist man schon sehr weit gegangen und anschließend folgt die Abschiebung, das Mädchen wird davon nicht wieder lebendig aber der Täter ist hart gestraft und in Afghanistan wird er wahrscheinlich in die Armee eingezogen und dort verheizt. Ich denke der Gerechtigkeit ist genüge getan.

        • @83379 (Profil gelöscht):

          Auge um Auge ist eine christliche Erfindung, die Thora kennt dieses Phänomen nicht, nirgendwo in der Thora werden Leute dazu verurteilt, die gleiche Strafe zu erhalten wie ihr Opfer.

          Richtig übersetzt heißt, "Ajin tachat ajin" Auge für Auge und bedeutet das man den angerichteten Schaden finanziell wieder gutmachen muss.

          Aber die Afd verteidigt auch ein christliches Abendland, hat aber vom Christentum wenig Ahnung.