Urteil gegen „Klagemauer“ in Köln: Verstoß gegen den Jugendschutz
Vor dem Kölner Dom demonstriert Walter Herrmann seit den frühen 1990er Jahren gegen Israel. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
KÖLN taz | Es war ein Abgang, ganz wie er zu ihm passt. „Das ist ungeheuerlich, was Sie hier machen“, brüllte Walter Herrmann in Richtung Richtertisch. „Ich werde weitermachen.“ Dann packte der 76-jährige Erfinder der „Kölner Klagemauer“ seine Tragetasche und entschwand wutentbrannt noch während der Urteilsbegründung aus dem Saal.
In Rage versetzt hat Herrmann seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro auf Bewährung wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz. Damit folgte das Amtsgericht Köln bei der Verhandlung Ende vergangener Woche dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Es geht um 15 Fotos von grausam verstümmelten Kindern, die der frühere Hauptschullehrer an seiner „Klagemauer“ als vermeintliche Opfer Israels zeigt. Solche Bilder dürften nicht öffentlich auf dem Domplatz zur Schau gestellt werden, befand das Gericht. Jede Mutter und jeder Vater müsse „die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob das eigene Kind mit diesen Bildern konfrontiert werden soll“.
Walter Herrmanns Plakatwand vor dem Kölner Dom ist ein Dauerärgernis. Anfang der 1990er Jahre als „Manifestation für Frieden, Völkerverständigung und soziale Gerechtigkeit“ gestartet, beschränkt sich seine von der Polizei aus unerfindlichen Gründen geduldete „Dauerdemonstration“ seit gut einem Jahrzehnt auf eine demagogisch anmutende Hetze gegen den israelischen Staat und gegen Juden. Nach Ansicht Herrmanns betreibt der jüdische Staat „eine Apartheidpolitik, die viel schlimmer ist, als sie in Südafrika war“.
Warschauer Ghetto- und Hitlervergleiche
Auch ansonsten ist der gebürtige Würzburger nicht zimperlich mit historischen Vergleichen. Auf seinen Papptafeln ist die Rede von einem „Holocaust in Gaza“ oder finden sich Vergleiche der palästinensischen Gebieten mit dem Warschauer Ghetto und Netanjahus mit Hitler.
Fortdauernd wird Israel auch als ein Staat bezeichnet, der Kinder willkürlich und vorsätzlich ermorde. 2010 hatte eine von Herrmann gezeigte Bildcollage für Empörung weit über Kölns Stadtgrenzen hinaus gesorgt: Sie zeigte die Karikatur eines Juden, der in den Farben der amerikanischen Flagge mit Messer und Gabel ein auf einem Teller liegendes palästinensisches Kind zerteilt und verspeist.
Insbesondere jüdische Touristen reagierten häufig mit tiefem Schock auf diese öffentlichen Verunglimpfungen im Herzen Kölns. Die Kölner Synagogen-Gemeinde spricht von unerträglichen „Hetzparolen gegen Israel“. Auch der grüne Bezirksbürgermeister Andreas Hupke bezeichnet Herrmanns Agitation als „völlig einseitig, antisemitisch und nur abscheulich“.
Die 15 inkriminierten Fotos hat Herrmann jetzt erst mal mit Zetteln zugedeckt. „Zensiert! (aufklappbar)“ steht auf ihnen. Er will gegen das Urteil juristisch vorgehen, notfalls durch alle Instanzen.
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