Urteil gegen Frau aus Leverkusen: IS-Terroristin muss ins Gefängnis

Ein Düsseldorfer Gericht hat die 35-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt. Sie war ins IS-Gebiet in Syrien ausgereist und ließ dort eine Jesidin als Sklavin für sich arbeiten.

Die Angeklagte sitzt im Gerichtssaal und verbirgt ihr Gesicht hinter einem Ordner

Die Angeklagte hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Teilgeständnis abgelegt Foto: Martin Höke/dpa

DÜSSELDORF dpa | Eine Syrien-Rückkehrerin aus Leverkusen ist als IS-Terroristin zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach die Frau am Mittwoch nicht nur als Terroristin, sondern auch wegen Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Kriegswaffenbesitz, Verletzung der Fürsorgepflicht und Beihilfe an Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Sie habe sich inzwischen aber glaubhaft vom IS distanziert, befand das Gericht.

Die Frau hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und acht Monate Haft gefordert, die Verteidiger dreieinhalb Jahre.

Die inzwischen 35-Jährige war im Februar 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien ausgereist, hatte einen hochrangigen IS-Terroristen aus Husum geheiratet und sich selbst der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Ihr Ehemann Ismail S. hatte der 2012 verbotenen Solinger Salafisten-Gruppe Millatu Ibrahim angehört.

Eine vom IS versklavte Jesidin hatte in dem Prozess als Zeugin ausgesagt: Sie habe als Sklavin regelmäßig den Haushalt der Leverkusenerin putzen müssen.

Islamismus aus Naivität?

Inzwischen ist die 35-Jährige aus Leverkusen dreifache Mutter. Nach dem Zusammenbruch des vom IS ausgerufenen Kalifats war sie in kurdische Gefangenschaft geraten. Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland am 24. Juli 2020 war sie am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Ihre Tochter befindet sich seitdem in der Obhut des Frankfurter Jugendamtes.

Die in Mazedonien geborene Deutsche hatte gesagt, sie sei naiv gewesen und bereue, den Versprechen des IS geglaubt zu haben. Über eine Facebook-Gruppe namens „Iman, Hijrah und Jihad“ (Glaube, Auswandern und Heiliger Krieg) sei sie in Kreise radikaler Is­la­mis­t:in­nen geraten.

Die Bundesanwaltschaft hatte kritisiert, die Frau habe vor Gericht „keine Reue, kein Schuldeingeständnis, sondern nur Selbstmitleid“ gezeigt. Dass sie die jesidische Sklavin ausgenutzt und für sich hatte putzen lassen, trug der Leverkusenerin die größte Einzelstrafe ein, obwohl sie selbst nicht die Sklavenhalterin gewesen war, sondern die Konstanzerin Sarah O., die sich in einem weiteren Prozess am Oberlandesgericht verantworten muss.

Die damalige Sklavin, eine 30-Jährige aus dem Irak, ist inzwischen in einem Zeugenschutzprogramm untergebracht und hat bereits gegen mehrere ihrer damaligen Peiniger als Zeugin ausgesagt. „Die haben Freude daran gehabt, Ungläubige umzubringen“, hatte sie im Prozess über den IS berichtet.

„14 Mal wurde ich beim IS verkauft, verschenkt und umgetauscht“, schilderte die Jesidin. Dabei sei sie von zwölf verschiedenen Männern vergewaltigt worden. Bei einem Luftangriff hatte sie vergeblich versucht, ihrem Martyrium zu entkommen.

Ein Staatsanwalt hatte von einer möglichen Traumatisierung der Tochter der Leverkusenerin im Kriegsgebiet in Syrien berichtet: Sobald das Kind Flugzeuge höre, bekomme es Angstzustände. Dazu passte die Aussage der ehemaligen Sklavin: Wenn die Tochter der Leverkusenerin bei Luftangriffen geweint und geschrien habe, sei sie von ihrer Mutter geschlagen worden, hatte die Zeugin berichtet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.