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Erfolgreiche TransparenzklageUrteil für mehr Einblick bei Rentengeldern

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe verfügt die Offenlegung angelegter Rentengelder der VBL. Geklagt hatte die Initiative FragdenStaat.

Verwaltungsgericht in Karlsruhe Foto: Michael Weber/imageBROKER/imago

Berlin taz | Als Arne Semsrott von der Organisation FragDenStaat 2022 bei der Zusatzrentenversicherung des öffentlichen Diensts nachfragte, wo diese ihre Gelder anlegte, gab die sich widerwillig. Die Versorgungsanstalt von Bund und Ländern (VBL) wollte keine Einblicke in ihre Kapitalanlagen gewähren. Die größte institutionelle Investorin verwaltet über 50 Milliarden Euro von rund 5 Millionen Versicherten. Sie sei aber keine „informationspflichtige Stelle“, hieß die Antwort.

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe urteilte am Mittwoch indes: Doch, die VBL ist auskunftspflichtig. Dem Antrag, Einsicht zu erhalten in die Portfolios der Pflichtversicherung für beispielsweise Ver­wal­tungs­be­am­t*in­nen oder Erzieher*innen, muss die VBL nachkommen. Ein Erfolg für Semsrott, der die Klage eingereicht hatte: „Jahrelang hat sich die VBL hinter fadenscheinigen Ausreden versteckt, um ihre Transparenzpflicht zu umgehen.“

2021 war publik geworden, dass Versicherungsgelder auch in Kohleunternehmen geflossen waren. Ob sich das geändert hat, ob die VBL wirklich so nachhaltig investiert, wie sie öffentlich sagt, das muss sie nun zeigen. „Heute ist ein guter Tag für die Millionen Menschen, die bei der VBL versichert sind“, freut sich Magdalena Senn vom Verein Finanzwende. Künftig können diese unter anderem Informationen darüber erhalten, ob ihre Beiträge in Aktien, Rohstoffe oder Immobilien angelegt wurden und welche Unternehmen dahinterstehen.

Das Problem undurchsichtiger Kapitalanlagen ist auch bei anderen Rentenkassen verbreitet. Die etwa 50 Versorgungswerke verkammerter Berufe, beispielsweise Ärz­t*in­nen und Anwält*innen, verfügen insgesamt über einen dreistelligen Milliardenbetrag, wie Mauricio Vargas von Greenpeace erklärt. Er hatte im vergangenen Jahr in einer Studie die damals geplante Aktienrente untersucht. Es zeigte sich, dass Unternehmen, die Menschenrechte verletzten und die Umwelt zerstörten, nicht aus dem Fonds ausgeschlossen waren. „Dasselbe gilt in der Regel für die Versorgungswerke. Ihre Investitionsregeln geben sie sich selbst und lassen viel Raum für fossile Investitionen.“ Die VBL kann gegen das Urteil Widerspruch einlegen.

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1 Kommentar

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  • Liebe taz, ihr schreibt: "Die VBL kann gegen das Urteil Widerspruch einlegen."

    Vermutlich meint ihr Berufung. Ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren, da legt man gegen Urteile Berufung oder Revision ein. Bei Entscheidungen im Eilverfahren (Vorläufiger Rechtsschutz), gibt es die Beschwerde.

    Widerspruch ist lediglich ein Instrument im vorgerichtlichen Verfahren.