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Urteil des BundesgerichtshofsTransfrau muss „Vater“ bleiben

Eine Transfrau kann für ein Kind, das mit ihrem konserviertem Samen gezeugt wurde, rechtlich nur der Vater sein. So urteilt der Bundesgerichtshof.

Elternschaft hat viele Formen. Vor dem Gesetz jedoch nur eine Foto: Imago/Westend61

Freiburg taz | Wenn mit dem konservierten Sperma einer Transfrau ein Kind gezeugt wird, dann ist die Transfrau „Vater“ des Kindes und nicht dessen „Mutter“. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Susanne Berger (alle Namen geändert) wurde ursprünglich als Jürgen Berger geboren. Nach einer Geschlechtsumwandlung trägt sie jedoch seit 2012 offiziell den Vornamen Susanne und ist behördlich als Frau registriert. 2015 schloss sie mit Pia Schulz eine eingetragene Partnerschaft. Im gleichen Jahr gebar Pia Schulz ein Kind nach einer künstlichen Befruchtung. Der männliche Samen stammte von Susanne Berger, sie hatte ihn konservieren lassen, als sie noch Jürgen Berger war.

Pia Schulz ist eindeutig Mutter des Kindes, das sie geboren hat. Daneben wollte Susanne Berger aber als zweite Mutter eingetragen werden. Per notarieller Urkunde erkannte sie die Mutterschaft ausdrücklich an. Doch das Standesamt verweigerte ihre Eintragung als Mutter.

Der BGH hat nun bestätigt, dass Susanne Berger nicht „Mutter“ sein kann. Denn Mutter sei nur die Frau, die das Kind geboren hat. Im deutschen Recht könne ein Kind nur eine einzige Mutter haben, auch um Leihmutterschaften auszuschließen. Co-Mutterschaften nach einer künstlichen Befruchtung in lesbischen Beziehungen seien gesetzlich nicht vorgesehen. Sie sind nur nach einer Adoption möglich.

Susanne Berger könne sich aber als „Vater“ eintragen lassen, so der BGH. Schließlich war sie ja über den Samen an der Zeugung beteiligt. Einzutragen wäre dann aber „Jürgen Berger“. Der BGH berief sich dabei auf das Transsexuellengesetz. Danach bleibt das Verhältnis zu den eigenen Kindern von einer Geschlechtsänderung „unberührt“. Es gilt also die Regel: Einmal Vater, immer Vater. Laut BGH gilt die Regel selbst bei Kindern, die erst nach der Geschlechtsänderung gezeugt wurden.

Schon im letzten September hatte der BGH in einem spiegelbildlichen Fall eine ähnliche Entscheidung getroffen. Damals hatte ein unoperierter Transmann (Frau-zu-Mann-Transsexueller) seine Hormonpräparate abgesetzt, um als Frau ein Kind zu gebären. Der Transmann wollte aber als Vater eingetragen und anerkannt werden. Doch der BGH entschied, hier liege eine Mutterschaft vor. Wer ein Kind gebiert, sei Mutter, auch wenn er rechtlich als Mann anerkannt ist.

Die BGH-Urteile sind rechtskräftig. Möglich ist nur noch die Verfassungsbeschwerde. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht 2011 die bestehende Rechtslage sogar ausdrücklich begrüßt, denn sie ermögliche die „klare, den biologischen Umständen entsprechende rechtliche Zuordnung von Kindern zu einem Vater und einer Mutter“. Es sei ein „berechtigtes Anliegen, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird“.

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6 Kommentare

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  • Dieser Cis-heterofaschismus ist einfach nur krank x.x wann hört dieser Wahnsinn endlich auf? Wann werden endlich nicht mehr homosexuelle Beziehungen durch so eine trans- un homophobe Kackscheiße unsichtbar gemacht, wann wird eine Transmutter anerkannt als das was sie ist, nämlich Mutter, unabhängtig davon ob sie zeugt oder gebiert? Oder an der faktischen Realität dass zwei Frauen auf "natürlichem Weg" Kinder bekommen können? Das ist einfach nur zum heulen wie unsere höchsten Instanzen so an jeder Lebensrealität vorbeientscheiden können und Menschen demütigen.

    • @Marie Helgert:

      Zwei Frauen können nunmahl nicht "auf natürlichem" Weg Kinder bekommen. Wir können zivilrechtlich dem Willen von Transfrauen ohne Probleme Rechnung tragen und diese als Frauen anerkennen. Ungeachtet dessen gibt es abstammungsrechtlich gerade auch das Recht des Kindes, welches neben einer Mutter ebend auch stets einen Vater hat. Eine Zweitmutter ist bereits biologisch nicht vorgesehen.

       

      Um dem Kind dieses Recht zugunsten der Transmutter abzuerkennen braucht es eine demokratisch herbeigeführte parlamentarische Mehreitsentscheidung. Mit Faschismus oder Demütigungen hat das relativ wenig zu tun.

  • Es geht das Schreckgespenst der Leihmütterschaften um. Bei Vätern zählt das Genom - bei Müttern ist dies wertlos. Um dieses Konstrukt aufrecht zu erhalten, darf man an Mutter- und Vaterrollen nicht rütteln. Nur was machen wir, wenn es in wenigen Jahren möglich wird, Kinder in einer künstlichen Gebärmutter auszutragen.

    Vielen Frauen, die zwar intarkte Eizellen haben, aber das Kind nicht austragen können, könnte dies helfen. Wie gehen wir mit dieser maschinellen Leihmütterschaft um? Verbieten, weil sich Staaten damit Armeen züchten können. Verbieten, weil Frauen bitte schön Schwanger werden müssen, um ein Kind zu bekommen? Wie war das, mit "mein Bauch gehört mir" - sollte nicht jede Frau selbst entscheiden können, ob sie ein Kind in Ihr oder in einer künstlichen Gebärmutter haben möchte? Aber schon lange hat sich der Feminismus von der politischen Avantgarde verabschiedet und sich mit dem Konservatismus ins Bett gelegt. So wird dann ein Mann als "Mutter" eingetragen und niemand protestiert.

    Aber halt - wir haben die Revolution einfach übersehen. "Mutter" und "Vater" werden entschlechtlicht. Eine Mutter muss nicht mehr eine Frau sein und ein Vater nicht mehr ein Mann! Wenn das keine Revolution ist? Schließlich soll ein Kind immer eine Mutter und einen Vater haben! Wenn also ein schwules Paar demnächst ein Kind adoptiert, wird sich folgerichtig einer der beiden Männer als Mutter eintragen lassen. Lesben können so ganz ohne Geschlechtsumwandlung Vater werden. Wenn man sich schon mit echter Gleichberechtigung in der Familie so schwer tut, hebt man wenigstens die Geschlechtszuordnung bei Vätern und Müttern auf. Das ist zwar unkonventionell und um die Ecke gedacht - aber das ist eine Revolution! Und das im konservativen deutschen Familienrecht.

    • @Velofisch:

      Revolution um ihrer selbst willen?

       

      Bei Revolutionen gibt es in der Regel auch viele Opfer. Gewinner Ihres Revolutionsvorschlages sind vorhersehbar aber nur sehr wenige.

       

      Ich möchte nicht, dass meine Kinder ihrer Mutter oder ihres Vaters beraubt werden. Ebenso möchte ich nicht meine Elternschaft wandeln.

  • Die Entscheidung ist nicht zu beanstanden und vollkommen im Einklang mit der Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2011. Demnach gelten Geschlechtsumwandlungen im Verhältnis zu Abkömmlingen nicht. Die nicht zu beanstandenen Regelungen gelten nach dem Urteil des BVerfG auch im Verhältnis zu Kindern, die erst nach der personenstandsrechtlichen Geschlechtsänderung des Elternteils geboren worden sind. Das Urteil dürfte bereits im Zeitpunkt der Zeugung bekannt gewesen sein. Weshalb nimmt man die Kostenlast in Kauf?

  • Die beiden genannten Fälle von Transsexuellen fordern für sich und die Ihren ein Sonderrecht, ein egoistisches Privileg. Gut, dass der BGH hier konsequent bleibt. Ansonsten könnten wir uns Vater- und Mutterschaft ersparen. Das wäre aber zum Leidwesen der Beteiligten und vor allen anderen ein Nachteil der Kinder.

     

    Der Mensch kann zwar sein soziales oder psychologisches oder ideelles Geschlecht ändern, aber sein biologisches - und nur dieses führt zur Elternschaft - eben nicht. Von daher haben wir alle einen Vater und eine Mutter - ob wir wollen oder nicht. Alles andere ist "Gott" oder ähnliches spielen wollen ...