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Urteil BundesverfassungsgerichtAuch Homos dürfen splitten

Die nächste Klatsche: Die Karslruher Richter stellen Homopaare steuerlich gleich. Die Opposition zeigt sich erfreut, der Druck auf die Regierung wächst.

In Frankreich braucht es keine Richtersprüche, da dürfen Homosexuelle einfach heiraten. Bild: dpa

BERLIN taz/dpa/rtr | Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer Homo-Ehe gewährt werden. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße.

Das Gericht verlangte zudem, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Bis die Gesetze neu geregelt sind, werden die bestehenden Regelungen beim Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt.

Damit urteilten die Richter wie erwartet im Sinne der Antragsteller. Seit mehreren Jahren treibt das Bundesverfassungsgericht die Politik in Sachen Gleichstellung vor sich her. In etlichen kleineren Rechtsbereichen stellten die Richter eingetragene Lebenspartner und Ehegatten einander gleich, etwa bei der betrieblichen Altersvorsorge, im öffentlichen Dienst, im Beamtenrecht und bei der Erbschaftssteuer. Als letzte große Baustellen galten bislang das Adoptions- und Steuerrecht.

Zuletzt erweiterte das Gericht im Februar die Apotionsmöglichkeiten von Schwulen und Lesben. Ihnen wurde die sogenannte Sukzessivsadoption gestattet, also die Adoption eines Kindes, das der Partner oder die Partner zuvor adoptiert hatte.

Union unter Druck

Damit geriet besonders die Union unter Druck. Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien stellt sie sich bis heute gegen eine vollständige Gleichstellung Homosexueller. Nach dem Urteil vom Februar hatte es den Anschein, als öffneten sich CDU und CSU etwas. Einige prominente Unionspolitiker forderten die Gleichstellung der Homoehe. Nach mehreren Wochen der Diskussion kassierte Kanzlerin Angela Merkel das Thema allerdings.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte die Entscheidung. „Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht geben“, erklärte Manfred Bruns, LSVD-Sprecher am Donnerstagmorgen.

Beck frohlockt

Er fordert von der Regierung Merkel, die Ehe komplett zu öffnen. Nur so könne sie noch vor der Wahl die jahrelang praktizierte Diskriminierung beenden. Der LSVD rät allen Betroffenen, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen.

„Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie“, erklärte Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen in Bundestag. Merkels Diskriminerungspolitik sei erneut an der Verfassung gescheitert. Er forderte die Regierung auf, ihren Widerstand aufzugeben und die Gesetzentwürfe zur Gleichstellung beim Steuer- und Adoptionsrechts zu beschließen.

Kristina Schröder begrüßt Urteil

Bundes-Familienministerin Kristina Schröder hat das Urteil begrüßt und eine Änderung des Steuerrechts in Aussicht gestellt. „Der Staat hat ein Interesse, das dauerhafte Füreinander-Da-Sein von zwei Menschen zu begünstigen“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Sie bleibe eine Anhängerin des Ehegattensplittings, sagte die CDU-Politikerin weiter. Wenn der Kreis der Berechtigten jetzt ein wenig größer werde, sei dies vernünftig. Das Karlsruher Urteil sei gut und richtig.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte sich über das Urteil. Sie twitterte am Donnerstag: „Die Entscheidung freut mich. Jetzt muss volle Gleichstellung folgen!“

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27 Kommentare

 / 
  • H
    Henry

    Reinhard Moysich hat natürlich recht. Ungleichbehandlung finden wir in sehr vielen Punkten auch jenseits des Feldes der sexuellen Orientierung. Aber wo kein Kläger, da kein (Verfassungs)-Richter.

    Es ist längst überfällig, dass auch die Privillegien der Kirchen abgeschafft werden müssen - es kann doch nicht sein, dass neben der Verfassung noch ein Kirchenrecht mit entsprechenden Moralgrundlagen in den Alltag der Menschen eingreifen kann. Beim Arbeitsrecht spüren Angestellte der Kirchen das besonders (und - klaro - auch hier gerade Schwule und Lesben, die ja angeblich von Gott so nicht gewünscht sind).

    Dass die C-Parteien keine Ambitionen haben, gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen, versteht sich von selbst. Aber wer würde dieses Fass aufmachen wollen und beim BVG Klage einreichen bzw. die bereits gefundenen Weisungen offensiv verfolgen und umsetzen?

     

    Arbeit gibt es in unserer Gesellschaft genug. Seien wir froh, dass wir Stück für Stück voran kommen - immerhin etwas. Aber verlieren wir auch andere Dinge nicht aus den Augen. Ich würde mit Freuden im Gegenzug auch auf mittlerweile sinnentleerte Feiertage wie Fronleichnam oder Christi Himmelfahrt sowie die Hochfest-Montage verzichten; das wäre es mir wert.

  • RM
    Reinhard Moysich

    Weitere Ungleichbehandlungen beseitigen!

     

    Damit eine Gesellschaft friedlich zusammen leben kann, ist es unbedingt notwendig, dass menschenrechtswidrige Ungleichbehandlungen abgeschafft werden.

     

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) nun einen weiteren wichtigen Beitrag geleistet, indem homosexuelle und heterosexuelle Paare steuerlich gleich gestellt werden.

     

    Was jedoch noch völlig aussteht, ist eine noch bei Weitem größere, zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, nämlich die noch aus dem Mittelalter stammende Ungleichbehandlung im Weltanschauungsbereich:

    Obwohl das BVG schon seit langem gefordert hat, dass der deutsche Staat weltanschauungsneutral sein muss, damit Deutschland eine Heimstatt für alle sein kann – unabhängig von einer religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung –, werden religiöse Weltanschauungen (speziell die christlichen) sogar extrem bevorzugt: z.B. durch Gottesbezug im Grundgesetz, Kirchensteuer, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und vor allem eine Vielzahl von staatlichen christlichen Feiertagen.

    Warum hakt das BVG nicht nach bzw. setzt der Staat dessen Weisung noch immer nicht um?

    Ich finde, bei der an sich sehr begrüßenswerten großen Vielfalt (ca. 4000) an nichtreligiösen und religiösen Weltanschauungen ist eine Gleichbehandlung äußerst wichtig und dringend!

  • I
    Iceman01

    jaja, nun hat Kohls Mädchen wieder eine Klatsche bekommen. Einige von den anderen Kommentaren kommt zu dem Schluß nicht vom BVG regiert zu werden. Dort jedoch scheint man seine Hausaufgaben zu machen, also warum sollte man uns von dort nicht regieren? Würde intensive Kosten sparen. Ja, ich werde nun auch vom Ehegattensplitting profitieren und das zu Recht! Denn im Falle von Arbeitslosigkeit (Gerhard4),Krankheit ect.müssen wir auch gegenseitig für uns aufkommen. Da wird unser Einkommen aufgerechnet.Alle Pflichten haben wir, Vorteile sollen wir aber keine bekommen. Frau Merkel ist regierungsunfähig. Dank des BVG wurde wieder einmal ein politischer Amoklauf von Angie verhindert. Weitere werden folgen!

     

    Habe die Ehre

  • UH
    Udo Henn

    Ein unsaegliches Urteil. Die einzig richtige Reaktion waere die sofortige Abschaffung des Ehegattensplittings.

  • J
    Jojo

    Gerechtes Urteil fuer ein heutzutage immernoch unsinniges Gesetz.

    Trotzdem: Steuerliche Vorteile sollte es ausschliesslich geben, wenn damit die Finanzierung von Kindern erleichtert wird.

    Keine unsinnige Neuregelung von unsinnigen Gesetzen.

  • S
    super

    Mmh,

    eingetragenen Lebenspartnerschaften sind keine Ehe.

    Wieso dann Ehegattensplitting?

     

    Und seid wann ist das Gleiche und das Selbe eins?

  • S
    Sowieso

    Och bitte, bzgl. Klatsche gegen SPD und Grüne sei folgender Hinweis gestatt.

     

    Zum historischen Moment der Verpartnerung berichtet wikipedia:

     

    "Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen sind weniger weitreichend als der ursprüngliche Gesetzentwurf zunächst vorgesehen hatte. Insbesondere fehlen beamten- und steuerrechtliche Regelungen. Dies liegt daran, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf neben seinem Kern ein sehr umfangreiches und detailliertes Änderungsregelwerk anderer Gesetze enthielt, das zu einem umfassenden Paket gekoppelt war (...). Wegen des Widerstandes im Bundesrat wurde es in zwei Teile aufgespalten, von denen einer der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte und als Gesetz zustande kam (LPartG). Dies war der wesentlichere Teil. Der andere Teil (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, (LPartGErgG)) blieb zustimmungsbedürftig, erhielt aber wegen des Widerstandes der CDU/CSU-regierten Länder keine Zustimmung im Bundesrat."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz#Entstehung_und_sp.C3.A4tere_.C3.84nderungen_des_Gesetzes

     

    Die "Homo-Ehe" sollte kommen. Von Grünen und SPD gab es einen weitreichenden Gesetzentwurf. Das dieser nicht durchging, lag schon damals an der CDU.

    Dennoch war der Wunsch groß, dass etwas auf diesem Gebiet geschieht. Also wurde etwas gemacht, das ohne Zustimmung des Bundesrats durchging.

    Es war 2001 allen klar, dass nun auf dem Prozessweg sich der Rest geholt werden musste.

    Dass es so lange dauern würde, konnte damals keine ahnen.

  • MA
    Max A.

    @Manuel und Hans H.:

    SPD und Grüne wollten von Anfang an die volle Gleichstellung. Allerdings gab es damals eine schwarz-gelbe bundesratsmehrheit. Deswegen hat man das Gesetz aufgesplittet in einen Zustimmungspflichtigen und einen nichtzustimmungspflichtigen Teil. CDU und FDP haben den zustimmungspflichtigen Teil im Bundesrat blockiert, daher die ungleichbehandlugen im Steuerrecht und allen anderen Bereichen, in denen das Gericht in den letzten Jahren gleichgestellt hat.

     

    Ansonsten: ein großer Tag für die Gerechtigkeit in Deutschland, auch wenn in Deutschland, auch wenn ich (als schwuler) denke, dass Steuervorteile stärker an Kinder gebunden sein sollten. Jetzt gibt es keinen Grund mehr, noch zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen zu unterscheiden, da die beiden nun faktisch gleich sind. Eheöffnung jetzt!

  • S
    Sören

    Das Verfassungsgericht hat sich nur mit der Frage befasst, ob das Splitting auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften angewandt werden muss. Andere Themen, wie die Frage, ob das Splitting überhaupt noch sinnvoll ist, haben damit nichts zu tun.

     

    Man kann der Meinung sein, dass das Splitting abgeschafft oder reformiert werden soll. Aber solange es besteht wie es jetzt ist, kann man es homosexuellen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, nicht vorenthalten. Das ist der entscheidende Punkt.

     

    Die Politik sollte aufhören, sich vom Verfassungsgericht treiben zu lassen. Der konsequenteste und einfachste Schritt wäre es, die Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen. Politik würde wieder gestalten, statt nur zu reagieren. Und wir kämen einer Gesellschaft, in der alle gleiche Rechte (und Pflichten) haben, einen weiteren Schritt näher.

  • I
    icke

    [...]

    von Harald:

     

    Das Ehegattensplitting ist ein ungerechtes Privileg.

    Es auszudehnen schafft nicht mehr Gerechtigkeit.

    [...]

     

    [...]

    von Bernd G.:

     

    Das alles wären Argumente diese Subvention zu streichen, nicht jedoch sie auf eine weitere Gruppe auszuweiten!

    [...]

     

    Das BVerfG hat nicht die Aufgabe das Ehegattensplitting zu hinterfragen. Ob es Sinn macht oder nicht ist Sache der politischen Akteure. Das BVerfG hat "nur" die Richtigkeit gegenüber der Verfassung zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

     

    Das der Unterschied im Steuerrecht vom BVerfG zwischen Hetro- und Homosexuellen Ehen aufgehoben ist, ist vollkommen richtig.

     

    Für die Abschaffung des Ehegattensplitting ist die Bundesregierung verantwortlich. Das ist auch gut, denn ich möchte nicht vom BverfG regiert werden ;-)

  • V
    Victor

    Statt das Splittig ganz abzuschaffen und mehr für die Kinder zu tun, wird das Splitting noch erweitert. Das nenne ich Scheinprogressivität.

  • U
    Unausgewogen?

    Warum werden in der taz eigentlich niemals die entsprechenden Kommentare aus SPD und Linker zitiert? Schwulenpolitik ist nicht allein eine Sache von Volker Beck und der CDU!!!

  • M
    Martin

    Ich fänd' es gut, die Ehe einfach abzuschaffen und statt dessen Wohngemeinschaften zu fördern, in denen Kinder und ältere Menschen leben.

  • N
    naseweiser

    @ Harald ... - das Ehegattensplitting ganz aus dem Steuerrecht entfernen kann nur der Gesetzgeber . Dem BVerfG können Sie das nicht anlasten .

     

    Die CDUCSU ist inzwischen solche Klatschen des BVerfG gewohnt . Die Merkels und Seehofers konnten bzw. wollten die entprechende Entscheidung nicht selber den Millionen HinterwäldlerInnen unter ihren WählerInnen zumuten . Jetzt ist es einfach das BVerfG "schuld" gewesen . Die Hinterwäldler und Hinterweltlerinnen bleiben was sie sind und werden auch fürderhin CDUCSU treu bleiben . Also alles bestens , für Merkel & Co ...

  • RN
    Robert Niedermeier

    Es bleibt dabei, die Zivil-Ehe und Sonderkonstrukte für LGBTs in Zweierkisten bleibt eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit: http://reiserobby.de/ehe-ist-doch-doof-wider-der-anpassung-ans-falsche/

  • BG
    Bernd G.

    "Zuletzt erweiterte das Gericht im Februar die Apotionsmöglichkeiten"

    Grüße an die Kwalitätssicherung.

     

    Zum Thema:

    Ehegattensplitting war eine Subvention für eine dem Staat förderliche Institution (Ehe > Kinderwahrscheinlichkeit, Versorgungsgemeinschaft etc. pp.). Nun kann man sagen, dass inzwischen viele Kinder außerhalb von Ehen geboren werden und andersherum eine Ehe nicht unbedingt mit einem Kinderwunsch einhergeht. Das alles wären Argumente diese Subvention zu streichen, nicht jedoch sie auf eine weitere Gruppe auszuweiten! Aktuell werden dann 'wilde Ehen' als Lebensmodell benachteiligt. Man schiebt nur die angebliche Ungerechtigkeit von einer Gruppe zur nächsten. So nicht!

  • H
    Henry

    Klar, das wurde endlich mal Zeit, dass auch im Steuerrecht die Anti-Diskriminierungsgrundsätze unserer Verfassung eindeutig durchgesetzt werden.

     

    Gleichbehandlung ist ein Grundrecht, das hier beherzigt wurde.

     

    Noch mehr würde ich mir (übrigens auch als Mann mit einem Mann verheiratet) wünschen, dass das Ehegattensplittung abgeschafft würde und steuerliche Erleichterungen für die Haushalte mit Kindern eingeführt werden - selbstverständlich unabhängig davon, in welcher Art Familie sie aufwachsen. Der Zweck des Ehegattensprlittings sollte ja vorrangig sein, die Entscheidung zu Kindern zu erleichtern und sie zu förden. Das wäre meines Erachtens nach wirklich sinnvoll, denn es gibt noch viel zu viele Paare, die finanziell am Anschlag sind, weil sie Kinder versorgen müssen oder sich erst gar nicht entscheiden Kinder zu bekommen und aufzuziehen, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Hier muss einfach mehr passieren.

  • TR
    the real günni

    wie man sich wohl fuehlen muss, wenn man jahrzentelang sich aber sowas von im recht gefuehlt hat und sich um kopf und kragen argumentiert hat, und sich auserkoren fuehlte der welt zu erklaeren, warum gleich nicht das gleiche wie gleich ist, und jetzt alle diese argumente wie felle im fluss langsam davongleiten sieht...das ganze hab und gut...die ganze existenz....einfach weg...

  • H
    Humanist

    und täglich Grüßen die ewig Gestrigen.

     

    geht es nur mir so, oder habe ich in letzter Zeit immer öfter den Eindruck, dass unsere Gesetze nicht "Schwarz-Geld" unsere Gesetze macht, sondern das BVG!? Kann es sein, dass die Merkel-Politik verfassungswidrig, bis hin zu verfassungsfeindlich ist?

     

    !!!! Könnte jemand noch mal bitte aufzählen, welche Gesetzesentwürfe der letzten Jahre unter Merkel das BVG einkassiert hat? Vielen Dank!

  • HH
    Hans H

    Klatsche auch für SPD und Grüne, die diese verfassungswidrige Gesetzgebung zu verantworten haben. Dass die Union nie Anstalten gemacht hat, aus freien Stücken daran was zu ändern, wundert ja keinen mehr.

  • E
    Elvenpath

    Kinderlose Ehepaare sollten keine Steuervorteile genießen. Egal, ob heterosexuell, oder homosexuell.

  • M
    Manuel

    Traurig, dass es dafür immer wieder das BVerfG braucht! Union und FDP hatten oft die Gelegenheit das zu ändern, wollten aber BEIDE an der verfassungswidrigen Regelung festhalten.

     

    Und Grüne und SPD haben die halbgare Sache damals eingeführt!

     

    Schwach wie hier regiert wird, Zeit, dass da die Bürger mehr zum Zug kommen!

     

    Das gibt es aber momentan nur mit den Piraten

  • G
    Gonzi

    Kommt davon, wenn, wie bei der CDU seit ehedem, Ehe im Hinblick auf Familie nicht wirklich im deutlichen Zusammenhang als Schutz für und zum Nutzen der Kinder, sondern als Förder- und Stützungsprogramm für „Mittelschicht“ und „Bürgerlichkeit“ verstanden wird.

     

    Dann muss eben die kinderlose Ehe gleich behandelt werden, egal um welche „Ehe“ es sich handelt und um das Sein und Werden der Kinder, also aller und im gleichen Maß, ging es ihnen eben nicht.

  • T
    T.V.

    Der nächste Schritt ist dann die Abschaffung der Ehe, aber bis dahin müssen wohl noch ein paar Hürden überwunden werden.

  • W
    was?

    Ich fordere ebenfalls die Öffnung der Ehe. Zugleich jedoch auch eine steuerliche Gleichstellung von Unverheirateten.

  • HS
    h s

    Vielleicht ist das ja endlich der Sargnagel fuer das Konstrukt "Ehegattensplitting".

  • H
    Harald

    Das Ehegattensplitting ist ein ungerechtes Privileg.

    Es auszudehnen schafft nicht mehr Gerechtigkeit.

     

    Singles sind jetzt die Deppen der Nation.

     

    Danke BVerG