Uniper und verminderte Gaslieferungen: Staatshilfen für Gas-Konzerne

Wegen verminderter Gaslieferungen stehen Importeure unter Preisdruck. Die Ampel erwägt eine Beteiligung an kriselnden Unternehmen.

Eine Nahaufnahme von Rohrleitungen eines Erdgasspeichers

Uniper-Erdgasspeicher im bayerischen Bierwang Foto: Frank Hoermann/imago

BERLIN taz | Es soll mal wieder sehr schnell gehen: Die Bundesregierung will kriselnden Gas-Konzernen staatlich helfen. Am Montag hat sich das Kabinett auf eine entsprechende Änderung des Energiesicherungsgesetzes geeinigt, schon am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat diese auf ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause verabschieden.

Die Eile hat auch einen Grund: Ohne neue Hilfsmaßnahmen drohten Gas-Importeuren „finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen“, heißt es in einem Dokument aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Grund für die wirtschaftlichen Probleme sind die verminderten Gas-Lieferungen aus Russland. Durch die Ostsee-Pipeline Nordstream 1 kommen seit drei Wochen nur noch 40 Prozent der üblichen Mengen. Das fehlende Gas können die Importeure derzeit zwar anderswo am Markt beschaffen. Doch statt der vergleichsweise günstigen Preise aus längerfristigen Verträgen müssen sie nun die Spotmarkt-Preise bezahlen – und die liegen aktuell etwa fünfmal so hoch wie vor einem Jahr.

Diese gestiegenen Einkaufspreise können die Importeure aber in vielen Fällen nicht direkt an ihre Kunden weitergeben, weil diese wiederum längerfristige Verträge haben, die kurzfristige Preisanpassungen oft ausschließen. Beim Energiekonzern Uniper, der zu den großen Importeuren gehört, sind die dadurch auflaufenden Verluste so groß, dass ihm bereits ein staatlich abgesicherte Kredite der KfW-Bank von bis zu 2 Milliarden Euro angeboten wurde, um eine Schieflage zu verhindern.

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Direkte Beteiligung des Bundes

Die erneute Änderung des Energiesicherungsgesetzes soll nun weitere staatliche Hilfen ermöglichen, unter anderem eine direkte Beteiligung des Staates an den kriselnden Unternehmen.

Dafür sollen im Energiesektor ähnliche Regeln geschaffen werden wie für Unternehmen, die während der Corona-Krise staatliche Hilfe in Anspruch genommen haben, etwa die Fluggesellschaft Lufthansa: Die Regeln für die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital, das den Staat zum Miteigentümer machen würde, werden erleichtert. Ob im Gegenzug für die Staatshilfe auch hier ein Verbot von Bonus-Zahlungen und Dividenden-Ausschüttung vorgeschrieben wird, soll jeweils im Einzelfall ausgehandelt werden, hieß es.

Im Wirtschaftsministerium besteht die Hoffnung, dass die staatlichen Hilfen für die Importeure dafür sorgen, dass kurzfristige Preisanpassungen für Endkunden außerhalb der bestehenden Verträge nicht nötig sein werden. Falls sie doch erforderlich sind, sollen sie möglicherweise anders verteilt werden als bisher geplant.

Erst kürzlich war im Gesetz die Möglichkeit geschaffen worden, dass Gasversorger ihre gestiegenen Einkaufskosten an ihre jeweiligen Kun­d*in­nen weitergeben dürfen, wenn der Bund eine entsprechende Regelung in Kraft setzt.

Nun wird alternativ ein weiteres Verfahren eingeführt, bei dem diese Mehrkosten in Form einer Umlage an alle deutschen Gas­kun­d*in­nen weitergeben werden kann – unabhängig davon, wer ihr Versorger ist. Statt starker Preisanstiege für manche Kun­d*in­nen und stabiler Preise für andere würde das zu geringeren Steigerungen für alle führen. Wovon es abhängt, welches Verfahren zum Einsatz kommt, blieb zunächst offen.

Mit der Gesetzesänderung soll es den Unternehmen im Gegenzug verboten werden, aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten die Belieferung ihrer Kun­d*in­nen einfach einzustellen. Das ist künftig nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bundesnetzagentur zulässig, heißt es im Gesetzesentwurf, der der taz vorliegt.

Neue Bedingungen für Braunkohle-Einsatz

Möglich ist die extrem kurzfristige Umsetzung, weil die entsprechenden Änderungen an das Gesetz zum längeren Einsatz von Kohlekraftwerken angehängt werden, das am Freitag ohnehin zur finalen Abstimmung in Bundestag und Bundesrat vorgesehen ist. Auch in diesem Gesetz, das die Nutzung von Gaskraftwerken verringern soll, gab es im Vergleich zur ursprünglichen Fassung noch einige Änderungen.

So wird festgelegt, dass zunächst Steinkohlekraftwerke zum Einsatz kommen sollen, um Gaskraftwerke zu ersetzen. Erst wenn deren Kapazität nicht ausreichend ist, sollen auch die – deutlich klimaschädlicheren – Braunkohlekraftwerke genutzt werden; zudem müssen dabei die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung berücksichtigt werden.

Daneben soll das Bundeswirtschaftsministerium bis spätestens 2024 Vorschläge vorlegen, wie die zusätzlichen CO2-Emissionen durch den Umstieg auf Kohlekraftwerke kompensiert werden können.

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