Umweltverband warnt: Nachrüsten gegen Atomlücke
Der Umweltverband BUND kritisiert den Bund: Dessen Konzepte für Atomzwischenlager seien alt und gefährlich. Das Ministerium beruhigt.
In vier Wochen legt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Bericht vor, der die Republik aufwühlen wird: Wo wären Standorte für ein atomares Endlager für etwa 10.500 Tonnen von stark strahlendem Müll in Deutschland? Der BUND nutzt die Aufmerksamkeit, um auf Probleme mit den Zwischenlagern hinzuweisen.
Derzeit lagern an 12 Atomkraftwerken und 3 zentralen Einrichtungen Behälter mit dem gefährlichen Abfall aus den AKWs. Deren Probleme würden aber im „Nationalen Programm“ zur Entsorgung (NaPro) „nicht erwähnt oder nicht ausreichend dargestellt“, kritisiert der Verband.
Denn die 40-jährigen Genehmigungen für diese Standorte laufen zwischen 2034 und 2047 aus – ein Endlager soll bis 2031 gefunden und bis 2050 fertiggestellt sein. Aber praktisch alle Experten, etwa die Endlagerkommission des Bundestags im Jahr 2016, rechnen mit viel längeren Zeiträumen.
100 Jahre bis zur Einlagerung
„Bis zur Einlagerung kann es auch noch 100 Jahre dauern“, sagt Studienautorin Oda Becker. Die UmweltschützerInnen fordern einen transparenten Prozess, in dem die Behörden mit Betroffenen und Verbänden über die Nachrüstung der Standorte reden.
Probleme mit den Zwischenlagern gibt es genug: Auch die Genehmigungen für die Müllbehälter laufen aus, dafür haben Lager wie in Brunsbüttel und Jülich bislang schon keine offizielle behördliche Genehmigung. Hinzu kommt: Viele Einrichtungen sind nach Meinung des BUND nur unzureichend gegen mögliche Terrorangriffe gesichert.
Das Bundesumweltministerium lehnt die Forderung des BUND ab: Es bestehe „kein Anlass, das Konzept zur Zwischenlagerung infrage zu stellen“, sagte ein Sprecher. Eine „Verlängerung der Zwischenlagerdauer“ sei grundsätzlich möglich, weil die Begrenzung auf 40 Jahre nicht auf technischen Erwägungen beruhe.
Die Zwischenlagergesellschaft BGZ führe bereits einen „intensiven und offenen Dialog“ mit allen Interessierten. Sobald die Genehmigung um mehr als zehn Jahre verlängert werde, bekämen die Öffentlichkeit und der Bundestag die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
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